Wie kommst du denn auf eine solche Idee? Nur weil kein Zahlungstermin genannt wurde, heisst das doch nicht, dass du den Kaufpreis nicht bezahlen musst. Mit einer solchen Regelung würde wohl unsere ganze Wirschaft zusammenstürzenBaselifter hat geschrieben:
4. hat er im angebot keinen zahlungstermin genannt, was für mich soviel bedeutet wie "ich kann zahlen wann es mir gelüstet oder überhaupt nicht".
Selbstverständlich könnte er rechtlich gegen dich vorgehen. Die Ware wird ja wahrscheinlich fabrikneu sein, jedoch qualitiativ nicht hochstehend, und eine "Garantie" kann in der Schweiz ausgeschlossen werden. Aber wie bereits erwähnt wurde, wird sich der Beizug eines Rechtsvertreters für den Verkäufer wohl kaum lohnen.Baselifter hat geschrieben: ich denke mir das er keine rechtliche handhabe gegen mich hat.
nur schon "fabrikneu" und "keine garantie", daran könnte man ihn schon aufknüpfen.
So nebenbei: Die CHF 150.-- kannst du als Lehrgeld betrachten!!

