Freie Fischerei im Neuenburgersee
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Dünnere
Freie Fischerei im Neuenburgersee
Sali Mitenand
Ich habe das Forum nach hinweisen durchsucht und bin zwar auf einiges gestossen aber ein paar Sachen sind mir da noch nicht 100% klar.
Das Konkordat in Kraft vom 1.1.2016 für 2016/2017/2018 lautet für die Freie Fischerei wie folgt:
http://bdlf.fr.ch/frontend/versions/4513?locale=de
4. Fischereipatente
Art. 7 Freie Fischerei
1 Ohne Patent ist gestattet:
a) das Fischen mit höchstens 3 schwimmenden Angeln, die alle mit einem festsitzenden Schwimmer und einem einfachen Angelhaken versehen sind, und zwar vom Ufer aus, im Wasser stehend oder von einem Wasserfahrzeug aus
5. Bewilligte Fischereigeräte und Methoden
Art. 26 Angelhaken
1 Angeln oder Schnüre dürfen nur mit einem einfachen, doppelten oder
dreifachen Angelhaken versehen sein.
2 Fischer, die Inhaber eines Sachkundenachweises sind, dürfen Angeln mit Widerhaken verwenden.
Das bedeutet, dass eine Person ohne Patent und ohne SaNa Ausweis von einem festgemachten oder driftenden Boot aus mit drei Angelruten mit feststehenden Zapfen (also angeknotet) mit je einem einfachen Haken ohne Widerhaken fischen darf? Wer derselbe zwar kein Patent hat, jedoch den SaNa Ausweis, dann darf er einen einfachen Haken mit Widerhaken benutzen?
Es geht mir darum, dass, wenn jemand mit auf dem Boot ist oder ich kein Tagespatent lösen will, doch eingeschränkt gefischt werden kann.
Ist meine Interpretation der Vorschriften so korrekt?
Merci und es schöns Weekend
Ich habe das Forum nach hinweisen durchsucht und bin zwar auf einiges gestossen aber ein paar Sachen sind mir da noch nicht 100% klar.
Das Konkordat in Kraft vom 1.1.2016 für 2016/2017/2018 lautet für die Freie Fischerei wie folgt:
http://bdlf.fr.ch/frontend/versions/4513?locale=de
4. Fischereipatente
Art. 7 Freie Fischerei
1 Ohne Patent ist gestattet:
a) das Fischen mit höchstens 3 schwimmenden Angeln, die alle mit einem festsitzenden Schwimmer und einem einfachen Angelhaken versehen sind, und zwar vom Ufer aus, im Wasser stehend oder von einem Wasserfahrzeug aus
5. Bewilligte Fischereigeräte und Methoden
Art. 26 Angelhaken
1 Angeln oder Schnüre dürfen nur mit einem einfachen, doppelten oder
dreifachen Angelhaken versehen sein.
2 Fischer, die Inhaber eines Sachkundenachweises sind, dürfen Angeln mit Widerhaken verwenden.
Das bedeutet, dass eine Person ohne Patent und ohne SaNa Ausweis von einem festgemachten oder driftenden Boot aus mit drei Angelruten mit feststehenden Zapfen (also angeknotet) mit je einem einfachen Haken ohne Widerhaken fischen darf? Wer derselbe zwar kein Patent hat, jedoch den SaNa Ausweis, dann darf er einen einfachen Haken mit Widerhaken benutzen?
Es geht mir darum, dass, wenn jemand mit auf dem Boot ist oder ich kein Tagespatent lösen will, doch eingeschränkt gefischt werden kann.
Ist meine Interpretation der Vorschriften so korrekt?
Merci und es schöns Weekend
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Rolandus
Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
Jemand hat im Forum mal diese Liste gepostet.
https://docs.google.com/spreadsheets/d/ ... li=1#gid=0
Leider nichts zu Widerhaken in der Liste, sonst aber spannend.
Du kannst z.B. ein paar Rotaugen oder sonstige kleinere Weissfische mit kleinen Haken fischen, diese dann an einen grossen Haken (nur einen und nur ein Einfachhaken) montieren mit Stahlvorfach und einem grossen Hechtzapfen, dann diesen vom Ufer oder vom Boot aus auf Hecht anbieten.
Wenn ich das richtig verstehen, könnte man im Neuenburger so eine bis zwei Montagen anbieten und daneben mit einer dritten Rute auf einen anderen Zielfisch mit Zapfen weiterfischen.
https://docs.google.com/spreadsheets/d/ ... li=1#gid=0
Leider nichts zu Widerhaken in der Liste, sonst aber spannend.
Du kannst z.B. ein paar Rotaugen oder sonstige kleinere Weissfische mit kleinen Haken fischen, diese dann an einen grossen Haken (nur einen und nur ein Einfachhaken) montieren mit Stahlvorfach und einem grossen Hechtzapfen, dann diesen vom Ufer oder vom Boot aus auf Hecht anbieten.
Wenn ich das richtig verstehen, könnte man im Neuenburger so eine bis zwei Montagen anbieten und daneben mit einer dritten Rute auf einen anderen Zielfisch mit Zapfen weiterfischen.
Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
Ehm Nein, ich bin mir ziemlich sicher das KöFi ohne Patent nicht erlaubt ist.
Edit:
Habe gerade Nachgeschaut, KöFi scheint wirklich ohne Patent zu gehen, zudem darf man sogar 2 Köderflaschen verwenden
Edit:
Habe gerade Nachgeschaut, KöFi scheint wirklich ohne Patent zu gehen, zudem darf man sogar 2 Köderflaschen verwenden
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Rolandus
Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
Ja, eben. So ist es auch beim Murtensee. Es steht nur "Naturköder" mit fest montiertem Zapfen und "schwimmender Angel", was immer auch letzeres sein soll. Und Natürköder ist wohl alles, was die Natur hergibt. Also das würde ich so interpretieren, dass ich auch Speckstreifen, irgend ein Gebastel aus Blättern oder so (wer bastelt mal Fliegen mit Zeugs aus dem Wald !) ranhängen darf.
Das mit der Köderflasche hat mich auch erstaunt: Da macht man ein Theater, was ein Hobby-Angler alles darf und was nicht, wegen dem Tierschutz.
Die tollen Fischer, die alle ein Patent haben, Sana und so verhalten sich ja alle wirklich toll am Wasser, lassen nichts liegen und schützen die Natur
Dann lässt man nichtsahnende Kinder und doofe Laien Fischli mit einer Köderflasche rausziehen, so dass diese Nichtswisser dann völlig inkorrekt mit den armen Fischli umgehen. Wo ist da die Konsequenz?
Sorry für den bitterbösen Beigeschmack. Aber ich hab schon Fischer gesehen, die vermutlich ein Jahrespatent besitzen und sich aufführen..... Da sind mir dann ein paar Kinder oder sonstige Anfänger noch lieber, die zwar nicht grad gemäss Tierschutz korrekt mit den kleinen Fischlis umgehen, sich sonst aber anständig der Natur gegenüber verhalten.
Zudem frag ich mich immer, wo die Gerechtigkeit liegt, wenn wir Fischer sanft und schonend mit Fisch umgehen sollen, die Profis kiloweise "Beifang" wieder halblebendig oder tot rausschmeissen, die Fische sowieso in den Netzen verenden, bis diese am Ufer sind...... Alles schon gesehen.
Na, das gibts halt Fressen für Raubfische und Vögel, halb so schlimm, denken die sich wohl, aber dann sollte man bei Anfängern unter den Hobby-Fischern auch nicht so streng sein und mit dem Finger auf diese zeigen.
Das mit der Köderflasche hat mich auch erstaunt: Da macht man ein Theater, was ein Hobby-Angler alles darf und was nicht, wegen dem Tierschutz.
Die tollen Fischer, die alle ein Patent haben, Sana und so verhalten sich ja alle wirklich toll am Wasser, lassen nichts liegen und schützen die Natur
Dann lässt man nichtsahnende Kinder und doofe Laien Fischli mit einer Köderflasche rausziehen, so dass diese Nichtswisser dann völlig inkorrekt mit den armen Fischli umgehen. Wo ist da die Konsequenz?
Sorry für den bitterbösen Beigeschmack. Aber ich hab schon Fischer gesehen, die vermutlich ein Jahrespatent besitzen und sich aufführen..... Da sind mir dann ein paar Kinder oder sonstige Anfänger noch lieber, die zwar nicht grad gemäss Tierschutz korrekt mit den kleinen Fischlis umgehen, sich sonst aber anständig der Natur gegenüber verhalten.
Zudem frag ich mich immer, wo die Gerechtigkeit liegt, wenn wir Fischer sanft und schonend mit Fisch umgehen sollen, die Profis kiloweise "Beifang" wieder halblebendig oder tot rausschmeissen, die Fische sowieso in den Netzen verenden, bis diese am Ufer sind...... Alles schon gesehen.
Na, das gibts halt Fressen für Raubfische und Vögel, halb so schlimm, denken die sich wohl, aber dann sollte man bei Anfängern unter den Hobby-Fischern auch nicht so streng sein und mit dem Finger auf diese zeigen.
- Loup
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Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
Im Murtensee gibt es eigentlich Vorschriften, wo mit lebenden Köfis gefischt werden darf. Da das Neuenburgerpatent fast auf dem gleichen Mist gewachsen ist, würde ich mich diesbezüglich informieren, wenn denn unbedingt mit lebendem Fisch gefischt werden sollte.
Gruss vom Murtensee
Loup
Loup
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Rolandus
Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
KöFi heisst aber nicht unbedingt lebender Fisch. Wenn man einen toten Köderfisch an die Angel hängt, dann sollte das den Bestimmungen entsprechen, denn diese sagen ja nur aus, dass man beschränkt wird auf natürliche Köder.
Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
Also ich war sehr erstaunt, in den meisten Vorschriften ist KöFi ohne Patent ja nicht erlaubt. Und das man sogar mit Lebenden KöFi ohne Patent fischen darf (Achtung SANA muss vorhanden sein!) finde ich ehrlich gesagt schon bedenklich.
Wo bitte schön ist hier die Logik? KuKö Fischer müssen ein Patent lösen und die die Fische rumzappeln lassen nicht
Wo bitte schön ist hier die Logik? KuKö Fischer müssen ein Patent lösen und die die Fische rumzappeln lassen nicht
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Rolandus
Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
Ach, es gibt noch viele unlogische Vorschriften oder eben Nicht-Vorschriften.
Und wer sagt schon, dass ein Patentinhaber, nur weil er ein Patent hat, den Tieren gerecht und vorschriftsgemäss handelt?
Ich habe einmal mit einem Kollegen mit lebendigen Fischchen gefischt und werde es nicht wieder tun.
Da finde ich Vorschriften wie "nur gestattet, wenn an den Lippen gehakt" lächerlich. Der grösste Stress ist ja für den Fisch nicht der Schmerz, ob man ihn hier oder hier hakt, sondern, dass er am Flüchten gehindert wird und dann gnadenlos dem Räuber ausgeliefert wird.
Das wäre so, wie wenn man uns den Löwen zum Frass ausliefern würde, es aber nur gestattet wäre, uns an der Nase mit Ring anzubinden und nicht an sonstigen Körperteilen oder so ähnlich.....
Meine Meinung: Fischen mit lebendigen Köderfischen in der ganzen Schweiz verbieten, egal ob Freiangelei oder mit Patent.
Und wer sagt schon, dass ein Patentinhaber, nur weil er ein Patent hat, den Tieren gerecht und vorschriftsgemäss handelt?
Ich habe einmal mit einem Kollegen mit lebendigen Fischchen gefischt und werde es nicht wieder tun.
Da finde ich Vorschriften wie "nur gestattet, wenn an den Lippen gehakt" lächerlich. Der grösste Stress ist ja für den Fisch nicht der Schmerz, ob man ihn hier oder hier hakt, sondern, dass er am Flüchten gehindert wird und dann gnadenlos dem Räuber ausgeliefert wird.
Das wäre so, wie wenn man uns den Löwen zum Frass ausliefern würde, es aber nur gestattet wäre, uns an der Nase mit Ring anzubinden und nicht an sonstigen Körperteilen oder so ähnlich.....
Meine Meinung: Fischen mit lebendigen Köderfischen in der ganzen Schweiz verbieten, egal ob Freiangelei oder mit Patent.
- Loup
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Re: Freie Fischerei im Neuenburgersee
Da unterstütze ich doch deine Meinung mal zu 100%.
Gruss vom Murtensee
Loup
Loup