Hallo Forum
Ich als häufigster Nutzer eines 5PS-Bootes einer Bekannten würde ihr gerne das Boot abkaufen. Damit jedoch der Bootsplatz nicht gekündigt werden muss, müsste dies wohl inoffiziell geschehen, und Boot, Platz und Versicherung müssten auf ihren Namen weiterlaufen, was von ihr aus auch kein Problem wäre. So kann ich mich dann ohne Stress langfristig nach einem eigenen Platz umsehen. Nun habe ich noch die Schiffsführerprüfung gemacht und könnte dann dieses Boot bis 15PS motorisieren. Da ich nicht sicher bin, wie die Behörden auf solche inoffiziellen Übernahmen unter Kollegen reagieren, wende ich mich mit meinen Unklarheiten erstmal vertrauensvoll an euch.
Kann mir jemand sagen, wie sowas abläuft? Kann ich "in Vertretung" der offiziellen Fahrzeughalterin einen neuen Motor beim bernischen Schifffahrtsamt in den Ausweis eintragen lassen, ohne sie persönlich damit bemühen zu müssen? Wäre das irgendein Problem, da sie selber nicht die Fahrerlaubnis für 15PS besitzt? Wie läuft das mit der Versicherung? Muss diese Police dem neuen Motor angepasst werden, oder berücksichtigt diese Versicherung alle Motorstärken innerhalb der zugelassenen Motorisierung beim jeweiligen Boot?
Merci im Voraus für eure Tipps
Wechsel auf stärkeren Bootsmotor?
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Aseven
- Beiträge: 36
- Registriert: Mo 27. Jun 2011, 01:06
- Meine Gewässer: Aare, Emme, Bielersee, Burgäschisee

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miless
Re: Wechsel auf stärkeren Bootsmotor?
mach eine haltergemeinschaft.lasst euch beide im ausweis eitragen.nach 5 jahren kannst du den platz alleine übernehmen.
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zellcom62
Re: Wechsel auf stärkeren Bootsmotor?
Was die Versicherung betrifft muss dieneue Motorisierung dieser unbedingt gemeldet werden, was wohl auch eine erhöhte Prämie zur Folge haben wird.
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Würmlibader
Re: Wechsel auf stärkeren Bootsmotor?
entweder lässt du eine Bootsgemeinschaft eintragen - wie das dann genau passiert kann ich dir nicht sagen. oder du lässt es einfach inoffiziell laufen. Mit den Behörden gibts aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis deiner Bekannten kaum Probleme (die sollten sich besser mal um die besoffenen oder die Deppen kümmern, die in der INNEREN Uferzone mit 40-50km/h parallel zum Ufer rumbrettern
) - sie darf dann halt einfach nicht ohne Deine Begleitung mit dem Boot raus.
ich bin grundsätzlich der meinung, dass man sein Boot immer Maximal motorisieren sollte. a) machts mehr spass und b) ists auch eine frage der Sicherheit, z.B. wenn plötzlich ein Unwetter aufzieht.
Die Police müsstest ihr natürlich ändern lassen, ebenso den Fahrzeugausweis. Auch würden höhere Schiffssteuern(resp Wassernutzungsgebühren) folgen, was bei einem Wechsel von 5 auf 15PS aber glaubich 60 oder 80.- im jahr ausmacht.
ich bin grundsätzlich der meinung, dass man sein Boot immer Maximal motorisieren sollte. a) machts mehr spass und b) ists auch eine frage der Sicherheit, z.B. wenn plötzlich ein Unwetter aufzieht.
Die Police müsstest ihr natürlich ändern lassen, ebenso den Fahrzeugausweis. Auch würden höhere Schiffssteuern(resp Wassernutzungsgebühren) folgen, was bei einem Wechsel von 5 auf 15PS aber glaubich 60 oder 80.- im jahr ausmacht.
- T-Noo
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- Registriert: So 6. Sep 2009, 13:57
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Re: Wechsel auf stärkeren Bootsmotor?
"Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer…" (Xävu Naidoo)
Das Schifffahrtsamt akzeptiert normalerweise weder "in-Vertretung"-Einträge noch Eignergemeinschaften.
Es will eine Bootsplatzbestätigung, die exakt auf den Fahrzeughalter lautet, sonst musst Du das Boot "à Domizil" einlösen, d.h. theoretisch nach jeder Benützung auswassern (relevant für Steuern und Versicherung). Das willst Du sicher nicht.
Die Eigner- oder Haltergemeinschaft wiederum ist ein einfacher Vertrag, wo Ihr beide bestätigt, dass das Boot beiden gehört und Ihr es gemeinsam nutzt. Dieses Dokument ist in der Regel an die Hafenverwaltung zu richten und interessiert sonst niemanden.
Die Hafenverwaltung wird Dir die Platzbestätigung, wie miless bereits sagte, nach fünfjähriger "Eignergemeinschaft" ausstellen (sofern Deine Bekannte den Platz freigibt).
Aber bis diese fünf Jahre durch sind, musst Du Boot und Motorisierung wahrscheinlich wohl oder übel über die Noch-Eignerin laufen lassen. Sonst spielt wie gesagt das Amt nicht mit.
Kommt erschwerend hinzu, dass Sie den 15-PS-Motor gar nicht lenken darf und Du zudem bei der Versicherungsdeckung beachten musst, "häufige Fremdlenker" mit einzuschliessen.
By the way: der Begriff "inoffiziell" ist im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz immer problematisch..!
Wir haben diese Spielereien auch durchgemacht, war ziemlich mühsam. Letztendlich haben wir an einen anderen See gezügelt.
Mein Rat an Dich: mach die Eignergemeinschaft, lass Dir diese von der Hafenverwaltung bestätigen, aber lass ansonsten alles beim alten.
Wenn die Dame nach fünf Jahren einverstanden ist, geht der Platz auf Dich über. Dann kannste das Boot übernehmen und loslegen. Vielleicht kriegst Du die Verwaltung sogar schon früher soweit.
Wie auch immer: Viel Glück!
Das Schifffahrtsamt akzeptiert normalerweise weder "in-Vertretung"-Einträge noch Eignergemeinschaften.
Es will eine Bootsplatzbestätigung, die exakt auf den Fahrzeughalter lautet, sonst musst Du das Boot "à Domizil" einlösen, d.h. theoretisch nach jeder Benützung auswassern (relevant für Steuern und Versicherung). Das willst Du sicher nicht.
Die Eigner- oder Haltergemeinschaft wiederum ist ein einfacher Vertrag, wo Ihr beide bestätigt, dass das Boot beiden gehört und Ihr es gemeinsam nutzt. Dieses Dokument ist in der Regel an die Hafenverwaltung zu richten und interessiert sonst niemanden.
Die Hafenverwaltung wird Dir die Platzbestätigung, wie miless bereits sagte, nach fünfjähriger "Eignergemeinschaft" ausstellen (sofern Deine Bekannte den Platz freigibt).
Aber bis diese fünf Jahre durch sind, musst Du Boot und Motorisierung wahrscheinlich wohl oder übel über die Noch-Eignerin laufen lassen. Sonst spielt wie gesagt das Amt nicht mit.
Kommt erschwerend hinzu, dass Sie den 15-PS-Motor gar nicht lenken darf und Du zudem bei der Versicherungsdeckung beachten musst, "häufige Fremdlenker" mit einzuschliessen.
By the way: der Begriff "inoffiziell" ist im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz immer problematisch..!
Wir haben diese Spielereien auch durchgemacht, war ziemlich mühsam. Letztendlich haben wir an einen anderen See gezügelt.
Mein Rat an Dich: mach die Eignergemeinschaft, lass Dir diese von der Hafenverwaltung bestätigen, aber lass ansonsten alles beim alten.
Wenn die Dame nach fünf Jahren einverstanden ist, geht der Platz auf Dich über. Dann kannste das Boot übernehmen und loslegen. Vielleicht kriegst Du die Verwaltung sogar schon früher soweit.
Wie auch immer: Viel Glück!
Gruss Tinu
"Niemand beging einen grösseren Fehler als jener, der nichts tat, weil er nur wenig tun konnte." (Edmund Burke)
"Niemand beging einen grösseren Fehler als jener, der nichts tat, weil er nur wenig tun konnte." (Edmund Burke)