Zürichsee, Jugendliche Gastfischer Gratis auf Boot?

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til
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Zürichsee, Jugendliche Gastfischer Gratis auf Boot?

Beitrag von til »

Folgenden Paragraphen habe ich im Zürcherischen Fischereireglement vom 2009 gefunden:

§8 Zur Mithilfe bei der Angelfischerei ohne besondere Gastkarte, ohne zusätzliche Geräte und unter Beibehaltung der Tagesfanglimite des Bewilligungsinhabers dürfen nur Personen unter 14 Jahren zugezogen werden. Diese Mithilferegelung gilt nur für die Pachtgewässer sowie für die Bootsfischerei auf den Patentgewässern.

Hat das schonmal jemand erfolgreich ausprobiert? Im Klartext heisst das für mich ja, dass meine Kinder auch ohne Gastpatent mitfischen dürfen.
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ElReyJey
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Re: Zürichsee, Jugendliche Gastfischer Gratis auf Boot?

Beitrag von ElReyJey »

Ich bin zwar nicht von ALN bin aber der Meinung dass es genau dazu gedacht ist seine Kinder mit aufs Boot zu nehmen ohne ein zusätzliches (Gast-)Patent zu benötigen.
War eigentlich schon immer so - auch als ich noch ein Kind war (rein altersmässig... im Kopf bin ich immer noch ein Kind :lol: ). Das Gastpatent wurde dann später eingeführt um eben auch andere Personen mitnehmen zu können.
spindoctor

Re: Zürichsee, Jugendliche Gastfischer Gratis auf Boot?

Beitrag von spindoctor »

Hi Til
Ich störe mich ein wenig an der Floskel "Mithilfe"...ich würde das als reines Helfen beim Feumern, beim Einziehen einer Rute ( wenn du zb. An der 2. Rute gerade am Drillen bist) und ähnliches verstehen.Sonst wäre dort "Mitangeln" gestanden.
Meine pers. Meinung, ich weiss es nicht genau ( würde am besten bei der Fischerei - und Jagdverwaltung anrufen!).
Olle

Re: Zürichsee, Jugendliche Gastfischer Gratis auf Boot?

Beitrag von Olle »

"Mithilfe" heisst, dass die Kinder keine Erlaubnis haben, selbst zu fischen. Der Patentfischer darf z.B. 10 Felchen pro Tag behalten. Wenn er nun zwei Kinder mitnimmt, darf er immer noch nur 10 Felchen pro Tag nach Hause nehmen.
Der Fischer mit Patent ist und bleibt der Verantwortliche für alles. Er kann gewisse Handlungen wie z.B. das Halten der Rute, das Anschlagen beim Biss oder den Drill aber an seine Mithelfer delegieren, solange er sie direkt beaufsichtigt und fischereilich korrektes Verhalten seiner minderjährigen Mithelfer sicherstellt (z.B. beim fachkundigen Töten des Fangs oder bei der Aufsicht über die Fanggeräte).
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