Neue Gesetze im Kanton Graubünden

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aspidelaps

Neue Gesetze im Kanton Graubünden

Beitrag von aspidelaps »

nach der neusten regierungsmitteilung von heute nachmittag, gelten ab 2014 paar neue regeln im Kanton Graubünden.
ich persönlich muss sagen, kann nicht jede Änderung nachvollziehen.... :roll:

14.11.2013

Die Bündner Regierung hat sich mit Neuerungen in der Fischerei beschäftigt

Einige Neuerungen in der Fischerei
Der Bündner Grosse Rat hat in der Augustsession 2013 eine Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes beschlossen, mit der mehrere notwendige und zeitgemässe Neuerungen im Fischereibereich umgesetzt werden. Gestützt darauf hat die Regierung die Fischereibetriebsvorschriften angepasst, welche zusammen mit dem neuen Gesetz in Kraft treten werden. Die Bestimmungen betreffen insbesondere das Watverbot, den Äschenschutz, den Tagesfang und die Bootsfischerei.

◾Watverbot:
Mit der Teilrevision des Fischereigesetzes ist das generelle Watverbot im Kanton aufgehoben worden. Die Regierung kann jedoch zum Schutz der Fisch- und Vogelbrut das Betreten von Gewässern zur Ausübung der Fischerei örtlich und zeitlich einschränken. Zum Schutz der Kleinfischarten, die im Frühjahr laichen, wird daher das Waten vor dem 1. Juni untersagt. Zudem ist dem Schutz der Äsche, welche ebenfalls im Frühjahr laicht, besondere Beachtung zu schenken. Daher gilt für den Inn im Oberengadin weiterhin ein generelles Watverbot. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Kantonen Graubünden und St. Gallen ist das Watverbot auf dem Grenzabschnitt des Alpenrheins ebenfalls beizubehalten. Schliesslich wird auch der Lej Gravatscha mit einem generellen Watverbot belegt, um die dort brütenden Wasservögel nicht zu stören.

◾Äschenschutz:
Zum Schutz der Äschenpopulation im Oberengadin wird das Fangmass um zwei Zentimeter auf 30 Zentimeter erhöht. Im Unterengadin gilt auf Äschen ein Fangverbot. Der Äschenbestand muss im Unterengadin mit Besatzmassnahmen gestützt werden. Das vorerst auf drei Jahre befristete Fangmoratorium stellt sicher, dass heranwachsende Fische nicht dem Inn entnommen werden.

◾Tagesfang:
Zur Attraktivitätssteigerung der Fischerei wird das Tagesfanglimit in den stehenden Gewässern (sprich auf den Seen) von sechs auf zehn Fische erhöht.

◾Bootsfischerei:
Auf dem Lago d‘Isola in San Bernardino ist neu die Bootsfischerei erlaubt. Die Zulassung erfolgt auf Ersuchen der Gemeinde Mesocco und der regionalen Fischereivereine.

http://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen ... 11401.aspx
Raubfisch234

Re: Neue Gesetze im Kanton Graubünden

Beitrag von Raubfisch234 »

Also der erweiterte Äschenschutz ist sicher begrüssenswert, 30cm sind nicht zu viel und im Unterengadin ist ein Fangverbot notwendig.

Das Watverbot aufzuheben hat natürlich Vor - und Nachteile, wobei ich die gefundene Lösung noch ausgewogen finde.

Mit dem Boot fischen ist sicher auch eine gute Sache, betrifft schliesslich nur einen See :D

Aber dann das Tagesfanglimit in den Seen generell auf 10 zu erhöhen ist schon sehr sehr Mutig sag ich jetzt mal. Wenn man an all die kleinen Seen denkt von gerade mal 100 Meter Durchmesser. Da ist meine Prognose schon jetzt, dass anfangs Jahr viel mehr gefangen werden, dafür während des späteren Jahres fast nichts mehr. Ob das die Attraktivität so fest steigern soll weiss ich dann nicht.
aspidelaps

Re: Neue Gesetze im Kanton Graubünden

Beitrag von aspidelaps »

ich finde eigentlich auch alle punkte gut, bis auf den tagesfang.
kann einfach so gar nicht verstehen, warum sie den auf 10 fische erhoben haben.
in den grossen seen, ok.
aber wie du sagst, die kleinen werden so radikal ausgefischt...
als einziges vielleicht, möchten sie somit eine Entlastung der Fliessgewässer forcieren...
muss mal wen ich zeit habe, mit dem fischereiaufseher reden, vielleicht kann er mir dies beantworten.
Arts

Re: Neue Gesetze im Kanton Graubünden

Beitrag von Arts »

Hoy,

Kenne diese Seen gar nicht, ihr habt ja 615 Bergseen, sind dies klassische Bergseen wie wir es im Kanton Bern kennen? Oder sind das Seen mit natürlichem Fischvorkommen?

Wenns Forellenpuffs sind warum nicht, wie du sagst das entlastet die Flüsse, ist dann halt nur ne kostenfrage wieviel man Besetzt.... Anscheinend müsst ihr im Graubünden nicht sparen ;)

Tom
forellenfreak

Re: Neue Gesetze im Kanton Graubünden

Beitrag von forellenfreak »

Das man 10 Fische fangen darf ist doch total daneben......zb 4 Stk genügen völlig...
Guter Beitrag Alex.. :v:
Finde die ganz Geschichte....... :roll: :roll: :x
Shad

Re: Neue Gesetze im Kanton Graubünden

Beitrag von Shad »

aspidelaps hat geschrieben:ich finde eigentlich auch alle punkte gut, bis auf den tagesfang.
kann einfach so gar nicht verstehen, warum sie den auf 10 fische erhoben haben.
in den grossen seen, ok.
Könnte mir vorstellen, dass der Kanton den Befischungsdruck an den Bächen, verringern will (das war jedenfalls schon vor einigen Jahren mal die Idee).
Die Überlegung könnte natürlich sein, dass die kleineren meistens abgelegener sind und an den grösseren Seen mehrheitlich gefischt wird, oder mehr gefischt wird. Sprich; es wird an kleineren Seen weniger oft vorkommen, dass die 10 Stück entnommen werden.

Dazu ist es in einigen Regionen bei den Einheimischen fast "verpönnt" in den Seen zu fischen, ausser ganz zu Beginn der Saison.

Wie dem auch sei, scheint mir das ganze auch nicht ganz zu Ende gedacht worden sein...
aspidelaps

Re: Neue Gesetze im Kanton Graubünden

Beitrag von aspidelaps »

und genau das beisst es sich ja wieder...
der kleine see leidet so nochmals mehr unter der neuen regel!
und so viel weniger wird an den kleinen seen eben gar nicht gefischt, das täuscht...
ich kenne viele, die zu 3-4 ein Wochenende am see verbringen.
dies macht dann einfach schnell 90-120 fische an einem Wochenende.........
wen schon hätte man einfach die grossen seen freigeben können, hätte ich noch halbwegs verstanden!

dafür werden dann vermutlich in allen seen zukünftig regenbögler besetzt, wächst ja schneller ab... :roll:

je länger ich über dies ganze nachdenke, desto schlechter finde ich dies ganze.
naja, wir werden es sehen!
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