Lago di Lugano

Beschreibungen von Seen und Teichen.
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raby

Re: Lago di Lugano

Beitrag von raby »

T-Rig hat geschrieben:...
Beim schleppen immer schön auf der CH seite bleiben, die italiener können sehr problematisch sein (ausser du hast das italienische patent).
Hallo T-Rig,
bin öfters in Bissone unterwegs - gilt das CH-Patent eigentlich auch für Campione nebenan (nur vom Ufer, kein Schleppen)??
Hab vergesssen beim letzten Patent-Kauf zu fragen.

Grüße
T-Rig

Re: Lago di Lugano

Beitrag von T-Rig »

Nein, campione gehört zu italien und das schweizerpatent ist nicht gültig, ob schleppen, vom ufer oder sonst was.....
Batscha

Re: Lago di Lugano

Beitrag von Batscha »

Hallo, ich bin zwar etwas spät aber hier in diesem Thread werden Dinge besprochen die mich sehr interessieren. Mir geht es vor allem um Bestimmungen auf der Italienischen Seite. Ich fahre mehrmals jährlich nach Rescia an unsere dort stehende Hütte auf dem Camping grotta Di. Rescia. Dort liegt auch mein 5ps Canadian aluboot mit dem ich hauptsächlich zum Barsch schleppen rausfahre. Soviel zu meiner Situation.
Was mir fehlt ist jemand der mir zu den gesetzlichen Bestimmungen etwas erzählen kann. Weder vor Ort noch Bei den ansässigen Behörden noch hab ich bisher was in Foren gefunden. Alle mein fragen hier zu stellen wäre unmöglich. Eventuell kann mir jemand sagen bei welcher stelle ich verlässliche Unterlagen bekommen kann was die Angelei betrifft. Diese natürlich in deutscher Sprache sonst hab ich wieder das Verständigungsproblem.
Die fragen die mir am meisten unter den Nägeln Brennen sind folgende. Wie weit muss ich beim schleppen vom Ufer weg bleiben? Wievielte anbissstellen darf ich benützen? Darf ich auch in die Schweizer Hälfte zum angeln? Was muss ich dabei beachten? Und vor allem, wie ist es mit Schonzeiten und Mindestmaßen? Das war jetzt mal ein kleiner Auszug meiner fragen. Aber wem erzähl ich was ihr werdet schon wissen was ich meine wenn man als Ausländer an einem unbekannten Gewässer fischt und keine Unterlagen zur Verfügung hat...würde mich freuen wenn jemand ein paar Antworten für mich hätte oder ne Anlaufstelle. Danke schon mal im vorraus. Grüße Batscha
Batscha

Re: Lago di Lugano

Beitrag von Batscha »

Hi Ricci, tausend Dank für die schnelle Info. Das ist auf jeden mal n Anfang. Ich habe die Gewässerkarte bissher immer im Naturfreundehaus ausserhalb von Porlezza hinterm Billa gelöst. Dort konnte mir keiner Auskunft geben. Im Touristenbüro auch nicht.
Du hast diese Bestimmungen nicht zufällig zur Hand und würdest sie mir per Email zukommen lassen? Oder eventuell sonst jemand? Ich weiß ist etwas dreist aber ich such echt schon ewig und würde mir gern vor dem nächsten Urlaub im Frühjahr die Bestimmungen zu Gemüte führen. Wäre sehr Dankbar dafür.
Viele Grüße Batscha
aede2k

Re: Lago di Lugano

Beitrag von aede2k »

Sali Batscha

Ich schaue mal wenn ich zu Hause bin, ob noch so ein Reglement von der Provinz rumliegt.

Ich habe letztes Jahr im Naturfreundehaus (ich denke du meinst das am Lago di Piano) die 3-Monate Angelkarte gelöst und habe Infos und das mehrsprachige Reglement dazu bekommen.

Du musst aber um ein Patent lösen zu können zuerst Steuermarken ("Marca di Bollo" oder so heissen die) kaufen. Wenn ich mich recht erinnere für 28 Euro. Die Marken gibt es bei den Tabak- und Lottokiosken in Porlezza. Mit den Marken und deiner ID gehst du dann ins Naturfreundehaus oder auf den Polizeiposten in Porlezza. Aufpassen, der Polizeiposten hat nur 2 mal pro Woche für 2 Stunden geöffnet :cop:

Aber wie gesagt, ich schau mal zu Hause ob ich noch was finde.

Gruss aede
Batscha

Re: Lago di Lugano

Beitrag von Batscha »

Hi. Das wä echt der Hammer. Wie das mit dem Patent läuft weiß ich. Bin ja schon ein paar jährchen da unten. Aber mir koönnte noch niemand was über die Bestimmungen sagen. Hab auch noch nie eine Zusammenfassung bekommen. Nur das Patent an sich wo die Marken drauf kommen. Da steht.nur drauf das dieses Patent nur mit nem Ausweis gültig ist und dazu berechtigt die Amateur Fischerei auszuüben.
Vielen dank schonmal für deine mühen.
Batscha

Re: Lago di Lugano

Beitrag von Batscha »

Hi mitlerweile hat mir ein netter Boardi das äußerst überschaubare Reglement zugemailt. Ich muss sagen das ist nicht viel. Weiß jemand ob das alles ist auf das ich achten muss oder gibt es generelle regeln die man Italienweit oder Provinzweit beachten muss?

Was mich noch interessiert ist der Abstand zum Ufer beim Schleppen und die Verwendung eines Echolots. Beides wird nicht behandelt in dem Reglement.
Batscha

Re: Lago di Lugano

Beitrag von Batscha »

Hi, ich habe nun noch was gefunden das die Regeln anscheinend detaillierter behandelt. Allerdings auf Italienisch und der Google-translator stößt da immer wieder an seine Grenzen. Hauptsächlich geht es mir hier um die lösung des Patents für Bootsangler. Hier spuckt der Translator nur schwer verständliches Zeug aus. Eventuell kann mir hier jemand den Teil kurz übersetzen? Das würde mir sehr helfen.

Die konkrete Frage die sich mir stellt ist: Welche Lizens benötige ich als Deutscher Tourist?

Hier ist der Original Text:

1. LA LICENZA DI PESCA

Per pescare nelle acque della provincia di Como bisogna avere la licenza di pesca.
Senza licenza possono pescare soltanto i minori di anni 13 che usano la canna da pesca, con o senza
mulinello.
Se si pesca con l'imbarcazione in movimento, anche chi guida la barca deve avere la licenza.
I residenti in Lombardia devono avere la licenza di tipo B , che viene rilasciata dalla Provincia di
residenza.
I residenti nelle altre Regioni italiane devono avere la licenza prescritta dalla Regione di residenza
oppure possono avere la licenza turistica , che ha una validità di 15 giorni.
I residenti all'estero devono avere la licenza di tipo D . I cittadini italiani residenti all'estero
possono richiedere il rilascio della licenza di tipo B con le modalità previste per i residenti in
provincia.
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