Auszug aus dem Vorstoss
... Der Bundesrat wird aufgefordert, um die Anglerausbildung breiter abzustützen, die Erweiterung des "Lenkungsausschusses Anglerausbildung" um je 1 Vertreter bzw. Vertrerinnen einer Tierschutzorganisation, einer Naturschutzorganisation und von Fischereivereinen, welche nicht im Schweizerischen Fischerei-Verband organisiert sind, zu prüfen.
... Die Umsetzung der im Tierschutz- und Fischereigesetz festgelegten Neuerungen erfolgt mittels der Kriterien für den Sachkundenachweis. Damit dies im Sinne des Gesetzgebers erfolgt, sollten weitere Kreise in die zuständige Organisation, d.h. das Netzwerk Anglerausbildung und insbesondere in den Lenkungsausschuss einbezogen werden. Es sind dies Tierschutz- und Naturschutzorganisationen, sowie verbandsunabhängige Fischereiorganisationen. Mit der Erweiterung des Lenkungsausschusses wird sichergestellt, dass neben jenen Kreisen, welche die Neuerungen als "realitäts- und praxisfern" bekämpften auch Organisationen, welche sich an vorderster Front für die Gesetzesänderungen einsetzten, an der Umsetzung beteiligt werden. ...
Ist das gut für uns .....