Ich will ja nicht vom Hauptthema "Arbeitsgruppe Telmen's Fischerprüfung" ablenken
Zeigt was ihr könnt!!!
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Izaak Walton
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
Sollte ich für meine Frage lieber einen neuen Thread erstellen ?
Ich will ja nicht vom Hauptthema "Arbeitsgruppe Telmen's Fischerprüfung" ablenken
Ich will ja nicht vom Hauptthema "Arbeitsgruppe Telmen's Fischerprüfung" ablenken
- Alet
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Re: Zeigt was ihr könnt!!!
Die Antwort zu Frage 8 ist Nein, der Krebsfang darf nicht ausgeübt werden.
Aus dem Reglement
§ 6. 1 Der Krebsfang in den staatlichen Pachtgewässern ist den Pächtern vorbehalten. Dazu dürfen Reusen verwendet werden.
2 In Gewässern mit Sonderrechten können die Fischereirechtsinhaber Krebsfangbewilligungen für die Reusenfischerei erteilen.
3 In den Patentgewässern ist der Krebsfang nur mit Bewilligung der FJV erlaubt.4 In Gewässern mit Beständen von exotischen Krebsarten (Roter Sumpfkrebs, Signal-, Kamber- und Galizierkrebs u.a.) ist der Krebsfang in Abweichung von Abs. 1 und 2 nur mit Bewilligung der FJV erlaubt.
Zu Hegene ich glaube das ist erlaubt: Bterffend werfen habe nicht expizites gefunden.
§ 9. Es sind folgende Geräte und Hilfsmittel erlaubt (gilt nicht für den Zürichsee):
a.ein Köder pro Schnur/Zügel oder Rute (Ausnahme: Hegene),
b.die Hegene mit höchstens fünf Ködern (ohne natürliche Köderfische) mit Einfachhaken,
c.höchstens drei Einzel-, Zwillings- oder Drillingshaken pro Köder,
d.Angelhaken ohne Widerhaken; § 19 bleibt vorbehalten,
e.Feumer (Kescher),
f.Fischortungsgeräte (Echolote),
g.Downrigger, Tiefseerollen, Seehunde und ähnliche Systeme für die Schleppfischerei,
h.Geräte für den Köderfischfang gemäss § 12.
Aus dem Reglement
§ 6. 1 Der Krebsfang in den staatlichen Pachtgewässern ist den Pächtern vorbehalten. Dazu dürfen Reusen verwendet werden.
2 In Gewässern mit Sonderrechten können die Fischereirechtsinhaber Krebsfangbewilligungen für die Reusenfischerei erteilen.
3 In den Patentgewässern ist der Krebsfang nur mit Bewilligung der FJV erlaubt.4 In Gewässern mit Beständen von exotischen Krebsarten (Roter Sumpfkrebs, Signal-, Kamber- und Galizierkrebs u.a.) ist der Krebsfang in Abweichung von Abs. 1 und 2 nur mit Bewilligung der FJV erlaubt.
Zu Hegene ich glaube das ist erlaubt: Bterffend werfen habe nicht expizites gefunden.
§ 9. Es sind folgende Geräte und Hilfsmittel erlaubt (gilt nicht für den Zürichsee):
a.ein Köder pro Schnur/Zügel oder Rute (Ausnahme: Hegene),
b.die Hegene mit höchstens fünf Ködern (ohne natürliche Köderfische) mit Einfachhaken,
c.höchstens drei Einzel-, Zwillings- oder Drillingshaken pro Köder,
d.Angelhaken ohne Widerhaken; § 19 bleibt vorbehalten,
e.Feumer (Kescher),
f.Fischortungsgeräte (Echolote),
g.Downrigger, Tiefseerollen, Seehunde und ähnliche Systeme für die Schleppfischerei,
h.Geräte für den Köderfischfang gemäss § 12.
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berufsfischer
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
so wie die frage 8 formuliert ist, heisst die antwort: nein
der krebsfang in den patentgewässern des kt. zh hat überhaupt gar nichts mit dem angelpatent zu tun.
wie schon gesagt, ermächtigt das angelpatent (egal welches) nicht zum krebsfang. in keinem fall und egal ob in einem pacht- oder patentgewässer.
für krebsfang braucht es im kt.zh immer eine spezielle bewilligung vom kanton.
und zu frage 9 (ich denke die antwort ist ja):
früher war das werfen der hegene ausdrücklich verboten.
doch vermutlich (so meine persönliche auslegung) hat der gesetzgeber bei der letzten revision gar keinen unterschied mehr gemacht zwischen einer hegene und einer montage mit nur einem köder, und ist der meinung, dass alles geworfen werden kann, es auch darf, also auch die hegene.
als noch mit dem lebenden köfi gefischt werden durfte machte es vielleicht noch sinn dass man hegenen nicht werfen durfte. doch wieso man heute nicht auch eine hegene werfen sollte, weiss ich auch nicht. machen tun es jedenfalls viele, ob beim grundangeln (mehrere haken am springer und blei am ende), mit dem felchenzapfen oder auch mit dropshot (alles "hegenen").
eine "hegene oder gambe" ist übrigens jede montage, bei sich der das blei am ende der montage befindet. das gilt auch bei felchenhegenen die einen joker (eine anbissstelle nach dem blei) haben. ohne blei am ende, wie z.b. beim "tessiner system", also kein gewicht am ende der montage, gelten im kt.zh die normalen bestimmungen, also nur eine springerfliege oder ähnliches. die darf dann jedoch drei anbisstellen(haken) haben
als uferfischer darf mit zwei ruten geangelt werden, als bootsfischer mit drei. alle ruten dürfen gleichzeitig mit hegenen gefischt werden.
der krebsfang in den patentgewässern des kt. zh hat überhaupt gar nichts mit dem angelpatent zu tun.
wie schon gesagt, ermächtigt das angelpatent (egal welches) nicht zum krebsfang. in keinem fall und egal ob in einem pacht- oder patentgewässer.
für krebsfang braucht es im kt.zh immer eine spezielle bewilligung vom kanton.
und zu frage 9 (ich denke die antwort ist ja):
früher war das werfen der hegene ausdrücklich verboten.
doch vermutlich (so meine persönliche auslegung) hat der gesetzgeber bei der letzten revision gar keinen unterschied mehr gemacht zwischen einer hegene und einer montage mit nur einem köder, und ist der meinung, dass alles geworfen werden kann, es auch darf, also auch die hegene.
als noch mit dem lebenden köfi gefischt werden durfte machte es vielleicht noch sinn dass man hegenen nicht werfen durfte. doch wieso man heute nicht auch eine hegene werfen sollte, weiss ich auch nicht. machen tun es jedenfalls viele, ob beim grundangeln (mehrere haken am springer und blei am ende), mit dem felchenzapfen oder auch mit dropshot (alles "hegenen").
eine "hegene oder gambe" ist übrigens jede montage, bei sich der das blei am ende der montage befindet. das gilt auch bei felchenhegenen die einen joker (eine anbissstelle nach dem blei) haben. ohne blei am ende, wie z.b. beim "tessiner system", also kein gewicht am ende der montage, gelten im kt.zh die normalen bestimmungen, also nur eine springerfliege oder ähnliches. die darf dann jedoch drei anbisstellen(haken) haben
Zuletzt geändert von berufsfischer am Fr 10. Jun 2011, 08:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Izaak Walton
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
Merci für die Antwort
Am Ende muss das Blei sein, ein verbleiter Wurfzapfen (Wäggitaler o. ä.) oder eine Bombarde/Sbiro (am Ende!) ist also kein Blei? (Obwohl es das "Hauptgewicht" ist)
Weil es schwimmt?
Will ja nicht spitzfindig und mühsam sein jetzt, aber ich verstehe es nicht und möchte mir das aber nicht teuer vom Aufseher erklären lassen
Interessant ... Die Hegene muss also senkrecht im Wasser stehen, sobald sie waagrecht auf dem Wasser schwimmt ist es keine Hegene mehr?berufsfischer hat geschrieben: ob beim grundangeln (mehrere haken am springer und blei am ende), mit dem felchenzapfen oder auch mit dropshot (alles "hegenen").
eine "hegene oder gambe" ist übrigens jede montage, bei sich der das blei am ende der montage befindet. das gilt auch bei felchenhegenen die einen joker (eine anbissstelle nach dem blei) haben. ohne blei am ende, wie z.b. beim "tessiner system", gelten im kt.zh die normalen bestimmungen, also nur eine springerfliege oder ähnliches. die darf dann jedoch drei anbisstellen haben![]()
Am Ende muss das Blei sein, ein verbleiter Wurfzapfen (Wäggitaler o. ä.) oder eine Bombarde/Sbiro (am Ende!) ist also kein Blei? (Obwohl es das "Hauptgewicht" ist)
Weil es schwimmt?
Will ja nicht spitzfindig und mühsam sein jetzt, aber ich verstehe es nicht und möchte mir das aber nicht teuer vom Aufseher erklären lassen
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berufsfischer
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
@izaak
ich habe dich wohl falsch verstanden. denn unter tessiner system verstehe ich: haupschnur-wäggizapfen-wirbel-vorfach mit springern, bleischrot, oder, haupschnur- wirbel- vorfach mir springern-spiro.
ein spirolino am ende ist das selbe wie ein blei(erfüllt die selbe funktion). ob die "hegene" dann senkrecht oder wagerecht im wasser liegt, spielt in der klassifizierung keinen unterschied.
ein wäggizapfen ohne gewicht am ende der montage ist wieder was anderes. da gilt:
ich habe dich wohl falsch verstanden. denn unter tessiner system verstehe ich: haupschnur-wäggizapfen-wirbel-vorfach mit springern, bleischrot, oder, haupschnur- wirbel- vorfach mir springern-spiro.
ein spirolino am ende ist das selbe wie ein blei(erfüllt die selbe funktion). ob die "hegene" dann senkrecht oder wagerecht im wasser liegt, spielt in der klassifizierung keinen unterschied.
ein wäggizapfen ohne gewicht am ende der montage ist wieder was anderes. da gilt:
berufsfischer hat geschrieben:ohne blei am ende, gelten im kt.zh die normalen bestimmungen, also nur eine springerfliege oder ähnliches(köder). der darf dann jedoch drei anbisstellen (haken) habenals uferfischer darf mit zwei ruten geangelt werden, als bootsfischer mit drei. alle ruten dürfen gleichzeitig mit hegenen gefischt werden.
Zuletzt geändert von berufsfischer am Fr 10. Jun 2011, 08:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Izaak Walton
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
merci berufsfischer 
ich habe wohl nicht die richtige begrifflichkeit verwendet ... aber wir verstehen uns. so wie hier: viewtopic.php?f=121&t=9041&p=128857
ich habe wohl nicht die richtige begrifflichkeit verwendet ... aber wir verstehen uns. so wie hier: viewtopic.php?f=121&t=9041&p=128857
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Telly
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
@Alet merci für deine Antwort!
@Izaak nein nein du kannst alles hier rein schreiben
Lg Telmen
@Izaak nein nein du kannst alles hier rein schreiben
Lg Telmen
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berufsfischer
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
genau!Izaak Walton hat geschrieben:merci berufsfischer
...wir verstehen uns. so wie hier: viewtopic.php?f=121&t=9041&p=128857
diese montage ist vom prinzip her eine hegene.
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Telly
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
Wie versprochen hier der 2. Teil:
Frage 1 Darf eine Pachgesellschaft selbst Fische einsetzen, welche sie vom Fischereiaufseher bezogen haben?
O nein
O ja
O nur wenn diese markiert sind
Frage 2 Welchen Fischregionen gehören die Fliessstrecken des Rheins an?
O Forellenregion
O Brachsmenregion
O Äschen-Barbenregion
Frage 3 Zu welcher Fischregion gehören die kleinen Zürichseezuflüsse?
O Äschenregion
O Äschen-Barbenregion
O Forellenregion
Frage 4 Zu welcher Fischregion gehören die Fliessgewässer des oberen Tösstals?
O Forellenregion
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 5 Zu welcher Fischregion gehören die Seitenbäche der Sihl?
O Forellenregion
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 6 Darf in einem Fischpass (Kraftwerk-Umgehungsgewässer) gefischt werden?
O nein
O nur ausserhalb der Schonzeit
O ja
Hoffe dass ihr auch diese Fragen beantworten werdet!
Lg Telmen
Frage 1 Darf eine Pachgesellschaft selbst Fische einsetzen, welche sie vom Fischereiaufseher bezogen haben?
O nein
O ja
O nur wenn diese markiert sind
Frage 2 Welchen Fischregionen gehören die Fliessstrecken des Rheins an?
O Forellenregion
O Brachsmenregion
O Äschen-Barbenregion
Frage 3 Zu welcher Fischregion gehören die kleinen Zürichseezuflüsse?
O Äschenregion
O Äschen-Barbenregion
O Forellenregion
Frage 4 Zu welcher Fischregion gehören die Fliessgewässer des oberen Tösstals?
O Forellenregion
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 5 Zu welcher Fischregion gehören die Seitenbäche der Sihl?
O Forellenregion
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 6 Darf in einem Fischpass (Kraftwerk-Umgehungsgewässer) gefischt werden?
O nein
O nur ausserhalb der Schonzeit
O ja
Hoffe dass ihr auch diese Fragen beantworten werdet!
Lg Telmen
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genoni33
Re: Zeigt was ihr könnt!!!
Der thread ist zwar schon alt aber ich erlaube mir mal zu raten.
Frage 1 Darf eine Pachgesellschaft selbst Fische einsetzen, welche sie vom Fischereiaufseher bezogen haben?
O nein
O
ja
O nur wenn diese markiert sind
Frage 2 Welchen Fischregionen gehören die Fliessstrecken des Rheins an?
O Forellenregion
O Brachsmenregion
O
Äschen-Barbenregion (bin mir sicher)
Frage 3 Zu welcher Fischregion gehören die kleinen Zürichseezuflüsse?
O Äschenregion
O Äschen-Barbenregion
O
Forellenregion (bin mir sicher)
Frage 4 Zu welcher Fischregion gehören die Fliessgewässer des oberen Tösstals?
O
Forellenregion (bin mir sicher)
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 5 Zu welcher Fischregion gehören die Seitenbäche der Sihl?
O
Forellenregion (bin mir sicher)
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 6 Darf in einem Fischpass (Kraftwerk-Umgehungsgewässer) gefischt werden?
O
nein
O nur ausserhalb der Schonzeit
O ja
Frage 1 Darf eine Pachgesellschaft selbst Fische einsetzen, welche sie vom Fischereiaufseher bezogen haben?
O nein
O
O nur wenn diese markiert sind
Frage 2 Welchen Fischregionen gehören die Fliessstrecken des Rheins an?
O Forellenregion
O Brachsmenregion
O
Frage 3 Zu welcher Fischregion gehören die kleinen Zürichseezuflüsse?
O Äschenregion
O Äschen-Barbenregion
O
Frage 4 Zu welcher Fischregion gehören die Fliessgewässer des oberen Tösstals?
O
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 5 Zu welcher Fischregion gehören die Seitenbäche der Sihl?
O
O Äschenregion
O Barbenregion
Frage 6 Darf in einem Fischpass (Kraftwerk-Umgehungsgewässer) gefischt werden?
O
O nur ausserhalb der Schonzeit
O ja