Ich hoffe Ihr köönt mir eine Erklärung abgeben, es geht um folgendes:
Im Kanton Thurgau muss eine Fischfangstatistik ausfüllen, das ist ja noch nicht mein Problem. In denn Eintagungen muss ich gemäss Muster auch untermässige die ich nicht entnehmen darf eintragen mit grösse und gewicht
Wie sieht Ihr das? voralem das ich untermässige auch eintagen muss macht aus meiner sicht keinen Sinn. wie sieht Ihr das ?
Danke und ein schönes Fangreiches 2012
Tom