Bootsfischen am Greifensee
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cyper
Bootsfischen am Greifensee
Hallo zusammen,
da ich oft an den Greifensee fischen gehe und dabei immer wieder die ganzen Bootsfischer in Niederuster ausrücken sehe, habe ich mich gefragt, ob es nicht Sinn machen würde, ein solches Boot für eine Saison zu mieten (390.- Fr.).
Positiv sind meiner Meinung nach sicherlich folgende Punkte:
- grösserer Aktionsradius, dadurch Zugang zu mehr Plätzen
- Möglichkeit dem Andrang auf Fischerstegen, an Uferplätzen zu entweichen (am Greifensee nur berenzt vorhanden, da Naturschutzgebiet)
- Neue fischereiliche Möglichkeiten (Hegene, Schleppen, etc.)
Folgende Punkte machen mich jedoch noch stutzig, weshalb ich froh wäre, wenn mir eine efahrene Person dazu Auskunft geben könnte:
- Wie verhält es sich am Greifensee mit dem Abstand zum Schilf/ der Vogelschutzzone? Bei meiner Google-Suche habe ich entdeckt, dass man nicht näher als 25m an den Schilfgurt heranfahren kann. Ist es also möglich bis 25m vor die Schilfkante zu fahren, und diese dann per 22m Wurf zu befischen (also Kunstköder, Pose, etc. direkt am Schilf)?
- Ab Greifensee hat es, wenn ich mich richtig erinnere Holzbalken im Wasser, die obiges meiner Meinung nach nicht erlauben. Wie weit halten, diese einem vom Schilf fern? Gibt es das praktisch rund um den See?
- Zuletzt noch: Da nur relativ kleine Ruderboote verfügbar sind, frage ich mich, ob es z.B. möglich ist, von Niederuster aus überhaupt ans andere Ufer oder entlegene Stellen zu kommen. Erstens ist die Distanz sehr gross und zweitens scheint mir die Sache bei einem Gewitteraufzug, Sturm sehr unsicher, da ich mit dem Ruderboot dann evtl. nicht Schnell genug zurück bin. Was denkt ihr, wie gross ist der tatsächliche Aktionsradius mit einem solchen Boot auf dem Greifensee?
Vielen Dank schonmal für die Antowrten!
Gruss
cyper
da ich oft an den Greifensee fischen gehe und dabei immer wieder die ganzen Bootsfischer in Niederuster ausrücken sehe, habe ich mich gefragt, ob es nicht Sinn machen würde, ein solches Boot für eine Saison zu mieten (390.- Fr.).
Positiv sind meiner Meinung nach sicherlich folgende Punkte:
- grösserer Aktionsradius, dadurch Zugang zu mehr Plätzen
- Möglichkeit dem Andrang auf Fischerstegen, an Uferplätzen zu entweichen (am Greifensee nur berenzt vorhanden, da Naturschutzgebiet)
- Neue fischereiliche Möglichkeiten (Hegene, Schleppen, etc.)
Folgende Punkte machen mich jedoch noch stutzig, weshalb ich froh wäre, wenn mir eine efahrene Person dazu Auskunft geben könnte:
- Wie verhält es sich am Greifensee mit dem Abstand zum Schilf/ der Vogelschutzzone? Bei meiner Google-Suche habe ich entdeckt, dass man nicht näher als 25m an den Schilfgurt heranfahren kann. Ist es also möglich bis 25m vor die Schilfkante zu fahren, und diese dann per 22m Wurf zu befischen (also Kunstköder, Pose, etc. direkt am Schilf)?
- Ab Greifensee hat es, wenn ich mich richtig erinnere Holzbalken im Wasser, die obiges meiner Meinung nach nicht erlauben. Wie weit halten, diese einem vom Schilf fern? Gibt es das praktisch rund um den See?
- Zuletzt noch: Da nur relativ kleine Ruderboote verfügbar sind, frage ich mich, ob es z.B. möglich ist, von Niederuster aus überhaupt ans andere Ufer oder entlegene Stellen zu kommen. Erstens ist die Distanz sehr gross und zweitens scheint mir die Sache bei einem Gewitteraufzug, Sturm sehr unsicher, da ich mit dem Ruderboot dann evtl. nicht Schnell genug zurück bin. Was denkt ihr, wie gross ist der tatsächliche Aktionsradius mit einem solchen Boot auf dem Greifensee?
Vielen Dank schonmal für die Antowrten!
Gruss
cyper
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Schweizer Angler
Re: Bootsfischen am Greifensee
JaPositiv sind meiner Meinung nach sicherlich folgende Punkte:
- grösserer Aktionsradius, dadurch Zugang zu mehr Plätzen
Ja- Möglichkeit dem Andrang auf Fischerstegen, an Uferplätzen zu entweichen (am Greifensee nur berenzt vorhanden, da Naturschutzgebiet)
Folgende Punkte machen mich jedoch noch stutzig, weshalb ich froh wäre, wenn mir eine efahrene Person dazu Auskunft geben könnte:- Neue fischereiliche Möglichkeiten (Hegene, Schleppen, etc.)
ja
In der regel ist der abstand zu schutzgebieten mit gelben bojen markiert. Diese dürfen nicht „hinterfahren“ werden. Ein befischen der gebiete dahinter ist sofern nichts anders in den bestimmungen zu den jeweiligen schutzgebieten beschrieben ist erlaubt – am besten erkundigsts du dich vor ort, resp. bei der kantonalen verwaltung/dem pächter des gewässers.- Wie verhält es sich am Greifensee mit dem Abstand zum Schilf/ der Vogelschutzzone? Bei meiner Google-Suche habe ich entdeckt, dass man nicht näher als 25m an den Schilfgurt heranfahren kann. Ist es also möglich bis 25m vor die Schilfkante zu fahren, und diese dann per 22m Wurf zu befischen (also Kunstköder, Pose, etc. direkt am Schilf)?
Distanzen kann man mit jedem ruderboot überwinden sofern man genug puste in den oberarmen hat, das gilt auch bei sturm. Zu einem gut ausgerüsteten boot gehört eine sicherheitsausrüstung wie schwimmweste(n), signalmittel (trillerpfeiffe, signalrakete wo erlaubt, raucheimer und handy mit einprogrammierten notfallnummern, z.b. der seepo etc.). sofern die ruderboote nicht immatrikuliert sind (nummer bedeutet i.d.r auch technische prüfung), darf man sich zudem eh nicht weiter als 150 m. vom ufer aufhalten- Zuletzt noch: Da nur relativ kleine Ruderboote verfügbar sind, frage ich mich, ob es z.B. möglich ist, von Niederuster aus überhaupt ans andere Ufer oder entlegene Stellen zu kommen. Erstens ist die Distanz sehr gross und zweitens scheint mir die Sache bei einem Gewitteraufzug, Sturm sehr unsicher, da ich mit dem Ruderboot dann evtl. nicht Schnell genug zurück bin. Was denkt ihr, wie gross ist der tatsächliche Aktionsradius mit einem solchen Boot auf dem Greifensee?
Gruss
sa
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Rolandus
Re: Bootsfischen am Greifensee
Bei uns im Kanton Bern gilt ja auch grundsätzlich in den Schiffahrtsregelungen der 25 Meter Abstand zu Schilfgürtel und Seerosen, Binsen etc.
Die meisten Fischer, die in den Seerosen den Hechten und Eglis etc. nachstellen werfen sicher nicht von 25 m weit weg gegen das Ufer, Da hab ich schon genügend andere Beispiele live und auf Youtube sowieso gesehen.
Da ich seit letzter Woche ein Boot auf dem Wohlensee mitbenutzen darf, stelle ich mir diese Frage auch.
Ich habe gesehenm, dass es eben wie "sa" erwähnt, speziell markierte Uferschutzzonen gibt, die mit gelben Bojen markiert sind. Da würde ich nciht dahinter gehen.
An alle andern Stellen könnte man ja sachte hinrudern, wobei im gesetzt m.E. eben s/w als Grundsatz steht, dass zu solche Ufer-Gebiete mit 25m Abstand zu befahren seien. Wobei sich fragt, was fahren heisst, rudern, ohne Motor, sich treiben lassen?
Wie handhabt ihr Fischer mit Booten dies? (ohne jemanden zu Aussagen über nicht ganz gesetzeskonforme Handlungen animieren zu wollen
Danke
Rolandus
PS: Hat jemand schon mal geschleppt auf dem Wohlensee? Ist das überhaupt machbar und sinnvoll bei der Stufe der Verlandungen, oder nur zuunterst vor der Staumauer? Bevor ich mir den weissen Ball anschaffe, möchte ich wissen, ob das da überhaupt Sinn macht. Kann ich von fahrenden/treibenden Boot aus mit der Rute den Köder weit auswerfen in der Mitte des Sees und wieder einziehen ohne dass dies als eigentliches Schleppen gilt?
Die meisten Fischer, die in den Seerosen den Hechten und Eglis etc. nachstellen werfen sicher nicht von 25 m weit weg gegen das Ufer, Da hab ich schon genügend andere Beispiele live und auf Youtube sowieso gesehen.
Da ich seit letzter Woche ein Boot auf dem Wohlensee mitbenutzen darf, stelle ich mir diese Frage auch.
Ich habe gesehenm, dass es eben wie "sa" erwähnt, speziell markierte Uferschutzzonen gibt, die mit gelben Bojen markiert sind. Da würde ich nciht dahinter gehen.
An alle andern Stellen könnte man ja sachte hinrudern, wobei im gesetzt m.E. eben s/w als Grundsatz steht, dass zu solche Ufer-Gebiete mit 25m Abstand zu befahren seien. Wobei sich fragt, was fahren heisst, rudern, ohne Motor, sich treiben lassen?
Wie handhabt ihr Fischer mit Booten dies? (ohne jemanden zu Aussagen über nicht ganz gesetzeskonforme Handlungen animieren zu wollen
Danke
Rolandus
PS: Hat jemand schon mal geschleppt auf dem Wohlensee? Ist das überhaupt machbar und sinnvoll bei der Stufe der Verlandungen, oder nur zuunterst vor der Staumauer? Bevor ich mir den weissen Ball anschaffe, möchte ich wissen, ob das da überhaupt Sinn macht. Kann ich von fahrenden/treibenden Boot aus mit der Rute den Köder weit auswerfen in der Mitte des Sees und wieder einziehen ohne dass dies als eigentliches Schleppen gilt?
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Arts
Re: Bootsfischen am Greifensee
Hallo,
Klar kannst du schleppen..... Im Hochsommer und Spätsommer wirds einfach etwas mühsam weil du viel im Kraut hängen bleibst.... Und wenn dieses Jahr so weiter geht mit dem Wetter und den Temperaturen.... Da wirds wohl eine Gemüserkord Jahr geben im Wohlensee
Werde ab Nächsten Monat nun auch ein Boot auf dem See haben......
EDIT:
Hab noch etwas rechechiert:
Es gibt ja die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern(Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
Dort steht:
steht dazu nichts (Uferschutzzone).. Also gibt es durch die Fischereigesetze und Verordnungen keine Ausnahmebewilligungen.... Entgegen zum Uferbegehungsrecht
Was heisst dies nun?
Ich würde sagen, ich darf grundsätzlich mit meinem Motorboot, Ruderboot nicht näher als 25 Meter ans Ufer;
Ausser;
Art 5, c. Behinderung der Schifffahrt und der Fischerei, ich behindere keine Fischer (also mich selbst, es ist nicht definiert das Fischerei nur für Berufsfischerei gilt!),
oder
Art 53. c. für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen
Behörde vorliegt,
Die Zustimmung das ich schleppen darf erhalte ich ja durch die Fischereigesetze.
Ich würde nun sagen ich darf diese 25m Nur unterschreiten wenn ich Schleppe, nicht aber vom treibenden Boot die Uferzone ab spinne, wobblere Drifte usw........
Habe sicher was übersehen in dem Gesetzesdschungel
Gruss
Tom
Klar kannst du schleppen..... Im Hochsommer und Spätsommer wirds einfach etwas mühsam weil du viel im Kraut hängen bleibst.... Und wenn dieses Jahr so weiter geht mit dem Wetter und den Temperaturen.... Da wirds wohl eine Gemüserkord Jahr geben im Wohlensee
Werde ab Nächsten Monat nun auch ein Boot auf dem See haben......
EDIT:
Hab noch etwas rechechiert:
Es gibt ja die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern(Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
Dort steht:
Nun heisst es auch noch im:Art. 5 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Der Schiffsführer vergewissert sich, ob das Befahren eines Gewässers gefahrlos
möglich ist. Er passt die Fahrt den örtlichen Gegebenheiten an und trifft alle Vorsichtsmassnahmen,
welche die Sorgfaltspflicht gebietet; er vermeidet insbesondere:
a. Gefährdung oder Belästigung von Menschen,
b. Beschädigung anderer Schiffe, fremden Gutes, der Ufer und der Ufervegetation
oder von Anlagen jeder Art im Gewässer und an dessen Ufer,
c. Behinderung der Schifffahrt und der Fischerei,
d. Verunreinigung des Wassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner
Dann steht da nochArt. 37 Kennzeichnung bestimmter Wasserflächen
1 Für die Schifffahrt gesperrte Wasserflächen sind mit gelben, kugelförmigen
Schwimmkörpern gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann mit Tafeln A.1 ergänzt
werden.
2 Für bestimmte Schiffsarten gesperrte Wasserflächen sind mit gelben, kugelförmigen
Schwimmkörpern und mit den betreffenden Tafeln (A.2, A. 3 oder A.4)
gekennzeichnet.
Fischereigesetz (FiG), Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF), Bundesgesetz über die Fischerei (BGF), Verordnung über die Fischerei vom 20.9.1995 (FiV)Art. 53 Fahren in der Uferzone¨
1 Motorschiffe, ausgenommen Kursschiffe, die nach dem offiziellen Fahrplan verkehren,
dürfen:59
a. die innere Uferzone nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen oder
Engstellen zu durchfahren; sie nehmen dabei den kürzesten Weg;
b. in der inneren und äusseren Uferzone nicht schneller fahren als 10 km/h.
Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer,
als äussere Uferzone derjenige ausserhalb der inneren Uferzone bis zum Abstand
von 300 m vom Ufer, von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind
oder von Einbauten im Gewässer.
2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a. für Schiffe mit elektrischem Antrieb;
b. für Schiffe der Berufsfischer auf Fang;
c. für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen
Behörde vorliegt.
3 Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren
werden. In der Regel ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten
steht dazu nichts (Uferschutzzone).. Also gibt es durch die Fischereigesetze und Verordnungen keine Ausnahmebewilligungen.... Entgegen zum Uferbegehungsrecht
Was heisst dies nun?
Ich würde sagen, ich darf grundsätzlich mit meinem Motorboot, Ruderboot nicht näher als 25 Meter ans Ufer;
Ausser;
Art 5, c. Behinderung der Schifffahrt und der Fischerei, ich behindere keine Fischer (also mich selbst, es ist nicht definiert das Fischerei nur für Berufsfischerei gilt!),
oder
Art 53. c. für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen
Behörde vorliegt,
Die Zustimmung das ich schleppen darf erhalte ich ja durch die Fischereigesetze.
Ich würde nun sagen ich darf diese 25m Nur unterschreiten wenn ich Schleppe, nicht aber vom treibenden Boot die Uferzone ab spinne, wobblere Drifte usw........
Habe sicher was übersehen in dem Gesetzesdschungel
Gruss
Tom
Zuletzt geändert von Arts am Do 19. Mai 2011, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Schweizer Angler
Re: Bootsfischen am Greifensee
jain arts -für naturschutzgebiete können eigene regeln gelten, das fischereigesetz kann nicht für jedes naturschutzgebiet noch zusäzliche regeln erlassen oder aufführen. im zweifelsfall/um ganz sicher zu gehen frage ich hier; den für den wohlensee zuständigen fischereiaufseher (martin schmid, den berufs- nicht hiwi-aufseher), sowie die berner naturschutzbehörde (naturschutzinspektorat im Lanat). das fi-inspektorat weist zudem im regelemt "regelungen durch weitere gesetzgebungen" deutlich daauf hin dass das fi-gestz nicht alles abschliesst und weitere gesetze (z.b. naturschutz) gelten können.
@rolandus - ich befahre die zonen nicht, befische sie aber von ausserhalb sofern auf der regelung (grünes plakat) zum jeweiligen naturschutzgebiet nicht steht "jegliches stören der tierwelt ist untersagt" (oder sinngemäss so). und fische sind ja auch tiere.
gruss
sa
quelle:http://www.vol.be.ch/site/home/lanat/fi ... riften.htmIm Reglement über die Fischerei werden nur die für die Inhaberinnen und Inhaber eines Angelfischerpatents oder einer Köderfischkarte massgeblichen Fischereivorschriften aus der eidgenössischen und kantonalen Fischereigesetzgebung zitiert. Vorschriften, die gestützt auf andere Gesetze und Verordnungen erlassen wurden, bleiben vorbehalten (z.B. Naturschutz- oder Schifffahrtsgesetzgebung).
@rolandus - ich befahre die zonen nicht, befische sie aber von ausserhalb sofern auf der regelung (grünes plakat) zum jeweiligen naturschutzgebiet nicht steht "jegliches stören der tierwelt ist untersagt" (oder sinngemäss so). und fische sind ja auch tiere.
gruss
sa
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fetch
Re: Bootsfischen am Greifensee
Mit Sicherheit kann ich dir sagen, dass du die mit gelben Boien gekennzeichneten Gebiete nicht befahren darfst. Zusätzlich bin ich der Meinung, dass du näher als 25 Meter ans Ufer gehen kannst. Warum wären sonst diese Boien da? Die sind nicht weiter als 25m vom Ufer entfernt. Zusätzlich habe ich noch niemanden gesehen, der einen solchen Abstand einhält.cyper hat geschrieben: - Wie verhält es sich am Greifensee mit dem Abstand zum Schilf/ der Vogelschutzzone? Bei meiner Google-Suche habe ich entdeckt, dass man nicht näher als 25m an den Schilfgurt heranfahren kann. Ist es also möglich bis 25m vor die Schilfkante zu fahren, und diese dann per 22m Wurf zu befischen (also Kunstköder, Pose, etc. direkt am Schilf)?
Habe die Balken noch nie gesehen, war aber auch noch nie weiter als Greifensee. Aufjedenfall gibt es keine von Maur-Aabach-Niederuster.cyper hat geschrieben: - Ab Greifensee hat es, wenn ich mich richtig erinnere Holzbalken im Wasser, die obiges meiner Meinung nach nicht erlauben. Wie weit halten, diese einem vom Schilf fern? Gibt es das praktisch rund um den See?
Mit den Booten kommst du relativ schnell voran. In ca. 15min hast du den See bei Niederuster überquert. Übers Wetter würde ich mich sowieso immer vorher informieren, so kann man solchen Problemen etwas entgegenwirken.cyper hat geschrieben: - Zuletzt noch: Da nur relativ kleine Ruderboote verfügbar sind, frage ich mich, ob es z.B. möglich ist, von Niederuster aus überhaupt ans andere Ufer oder entlegene Stellen zu kommen. Erstens ist die Distanz sehr gross und zweitens scheint mir die Sache bei einem Gewitteraufzug, Sturm sehr unsicher, da ich mit dem Ruderboot dann evtl. nicht Schnell genug zurück bin. Was denkt ihr, wie gross ist der tatsächliche Aktionsradius mit einem solchen Boot auf dem Greifensee?
Miete dir doch einfach mal für ein paar Stunden ein Boot, so wirst du sehen obs was für dich ist. Du kannst beim Kiosk eine 10 Stunden-Karte für 42Fr. (glaube ich) kaufen, dies sollte reichen um einen ersten Eindruck zu erhalten.
Ich habe selbst eine Jahresmiete in Niederuster. Wenn du willst kannst du auch gerne mal mit mir aufs Boot kommen. Freue mich immer über neue Bekanntschaften
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Arts
Re: Bootsfischen am Greifensee
Hallo,
Hab schnell dem Inspektorat angerufen.....
Der Herr selbst wahr sehr hilfsbereit, und ihm selbst waren durch die Fischereigesetze keine Regelungen diesbezüglich bekannt.
Er verwies mich auf die Schiffartsgesetze (Strassenverkehrsamt)
Als ich ihm unsere Bedenken schilderte meinte er, ja das ich das so schon richtig intepretiert habe. Und spezifisch am Wohlensee, seie das sicher kein Problem wenn man innerhalb der 25 Meter Fische (egal wie) Wenn man den vorsichtig seie und auch nicht in die Schilfgürtel hinein fährt...

Gruss
Tom
Hab schnell dem Inspektorat angerufen.....
Der Herr selbst wahr sehr hilfsbereit, und ihm selbst waren durch die Fischereigesetze keine Regelungen diesbezüglich bekannt.
Er verwies mich auf die Schiffartsgesetze (Strassenverkehrsamt)
Als ich ihm unsere Bedenken schilderte meinte er, ja das ich das so schon richtig intepretiert habe. Und spezifisch am Wohlensee, seie das sicher kein Problem wenn man innerhalb der 25 Meter Fische (egal wie) Wenn man den vorsichtig seie und auch nicht in die Schilfgürtel hinein fährt...
Da gibt es Oberhalb der Eymatt eine kleine Bucht, dort steht ein solches Schild.... Dann ist es auch klarSchweizer Angler hat geschrieben:@rolandus - ich befahre die zonen nicht, befische sie aber von ausserhalb sofern auf der regelung (grünes plakat) zum jeweiligen naturschutzgebiet nicht steht "jegliches stören der tierwelt ist untersagt" (oder sinngemäss so). und fische sind ja auch tiere.
Gruss
Tom
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Rolandus
Re: Bootsfischen am Greifensee
Vielen Dank für die Recherchen.
Ja, ich dachte mir schon, man muss wohl einfach auch den GMV einschalten und von Situation zu Situation "gschpürig" sein, wo nichts markiert ist.
Dann wäre dies wohl auch die Antwort für unseren Kollegen vom Greifensee, wo ich auch mit dem Ruderboot näher ans Schilf gehen würde, wo's Sinn macht und nichts speziell beschildert ist.
Aber 25 Meter sind nun doch etwas weit, um mit Wobbler und Co genau vor die Schilfkante zu treffen - so gut bin ich leider noch nicht und werde mich wo nötig wohl doch auf 15 Meter nähern
Schliesslich bewegen sich auch Leute mit Paddelbooten oder BellyBoats sehr nahe am Ufer vor dem Schilf durch.
Siehe Bild auf letzter Seite in diesem PDF:
http://www.petri-heil.ch/fileadmin/user ... Artike.pdf
(Ich weiss P-H ist nicht das Mass aller bedruckten Papiere....)
Gruess
Rolandus
Ja, ich dachte mir schon, man muss wohl einfach auch den GMV einschalten und von Situation zu Situation "gschpürig" sein, wo nichts markiert ist.
Dann wäre dies wohl auch die Antwort für unseren Kollegen vom Greifensee, wo ich auch mit dem Ruderboot näher ans Schilf gehen würde, wo's Sinn macht und nichts speziell beschildert ist.
Aber 25 Meter sind nun doch etwas weit, um mit Wobbler und Co genau vor die Schilfkante zu treffen - so gut bin ich leider noch nicht und werde mich wo nötig wohl doch auf 15 Meter nähern
Schliesslich bewegen sich auch Leute mit Paddelbooten oder BellyBoats sehr nahe am Ufer vor dem Schilf durch.
Siehe Bild auf letzter Seite in diesem PDF:
http://www.petri-heil.ch/fileadmin/user ... Artike.pdf
(Ich weiss P-H ist nicht das Mass aller bedruckten Papiere....)
Gruess
Rolandus
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Arts
Re: Bootsfischen am Greifensee
Hallo,
Ja GMV einschalten, ist sicher schon mal gut, aber rein gesetzlich gesehen ist die Sache nicht ganz sooo klar geregelt, oder über verschiedenste Gesetze verschachtelt das keiner mehr wirklich durchblickt...
In den Naturschutzgesetzen steht auch nichts konkretes dazu...
Wenns interessiert (etwas off-Topic)
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) , Bund
Das Naturschutzgesetzt sagt lediglich das im Uferbereich keine Vegetation, oder Tiere auf irgend eine Weise zum Absterben gebracht werden darf.
Das FIG, im Kt. Bern gesteht uns Fischer ein Uferbegehungsrecht auch in Naturschutzgebieten zu, unter der Voraussetzungen das wir dort eben das Naturschutzgesetz einhalten. Es gesteht uns aber kein Uferbefahrungsrecht ein.
Zum Thema der 25m Zone sagt nur das Binnenschiffahrtsgesetzt eigentlich klar etwas, mit ausnahmen fürs Schleppen, und appeliert eigentlich auch auf den GMV (Art. 5 Allgemeine Sorgfaltspflicht)
Also wenn wir vorsichtig sind es nicht durch ein grünes Schild, oder Bojen explizit verboten wird ein Gebiet zu befahren, so dürfen wir dort wohl auch näher als 25m ran, wenn wir den nichts durch unsere Ruder, Anker usw.. zum "Absterben" bringen
Problematisch wirds wenn es mal einer zu genau nimmt.... da könnte er immer noch sagen, das du nur beim Schleppen maximal bis 25m das Ufer befahren darfst...... aber selbst dort steht für die maximum 25m im Gesetzt "in der Regel"
Gruss
Tom
Ja GMV einschalten, ist sicher schon mal gut, aber rein gesetzlich gesehen ist die Sache nicht ganz sooo klar geregelt, oder über verschiedenste Gesetze verschachtelt das keiner mehr wirklich durchblickt...
In den Naturschutzgesetzen steht auch nichts konkretes dazu...
Wenns interessiert (etwas off-Topic)
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) , Bund
Grundsätzlich wird die Verantwortung der Biotope von nationaler Bedeutung den Kantonen überlassen3. Abschnitt:
Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt
Art. 18
1bis) Besonders zu schützen sind Uferbereiche, Riedgebiete und Moore,
seltene Waldgesellschaften, Hecken, Feldgehölze, Trockenrasen und
weitere Standorte, die eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt
erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften
aufweisen
Zur Schutz seltener Pflanzen undTiere zur Ufervegetation im Einzelnen sagt das BundesgesetzArt. 18b
1 Die Kantone sorgen für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler
und lokaler Bedeutung.
Ausnahmebewilligungen sind so geregelt:Art. 21
1 Die Ufervegetation (Schilf- und Binsenbestände, Auenvegetationen
sowie andere natürliche Pflanzengesellschaften im Uferbereich) darf
weder gerodet noch überschüttet noch auf andere Weise zum Absterben
gebracht werden.
2 Soweit es die Verhältnisse erlauben, sorgen die Kantone dafür, dass
dort, wo sie fehlt, Ufervegetation angelegt wird oder zumindest die
Voraussetzungen für deren Gedeihen geschaffen werden
Strafbestimmungen:Art. 22
1 Die zuständige kantonale Behörde kann für das Sammeln und Ausgraben
geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren zu wissenschaftlichen
sowie zu Lehr- und Heilzwecken in bestimmten Gebieten
Ausnahmen gestatten.
2 Sie kann die Beseitigung der Ufervegetation in den durch die Wasserbaupolizei-
oder Gewässerschutzgesetzgebung erlaubten Fällen für
standortgebundene Vorhaben bewilligen.62
3 Begründet ein anderer Erlass die Zuständigkeit einer Bundesbehörde
zum Entscheid über ein Vorhaben, so erteilt diese Behörde die Ausnahmebewilligung.
Die Kantone definieren die Naturschutzgebiete, regeln die Ausnahmesituation zum Erhalt und zur Pflege von z.B Ufervegetation: Schilf- und Binsenbestände, Auenvegetation sowie andere Pflanzengesellschaften im Uferbereich eines Gewässers einschliesslich uferbegleitende Gehölze und Krautvegetationen.Art. 24
Wer ein aufgrund dieses Gesetzes geschütztes Natur- oder Kulturdenkmal,
eine geschützte geschichtliche Stätte, eine geschützte Naturlandschaft,
ein geschütztes Biotop oder geschützte Ufervegetation
beschädigt, kann unabhängig von einem Strafverfahren verpflichtet
werden:
a. die widerrechtlich getroffenen Massnahmen rückgängig zu
machen;
b. die Kosten zu übernehmen, die aus der Beseitigung des Schadens
entstehen;
c. angemessenen Ersatz zu leisten, wenn die Wiederherstellung
nicht möglich ist.
Das Naturschutzgesetzt sagt lediglich das im Uferbereich keine Vegetation, oder Tiere auf irgend eine Weise zum Absterben gebracht werden darf.
Das FIG, im Kt. Bern gesteht uns Fischer ein Uferbegehungsrecht auch in Naturschutzgebieten zu, unter der Voraussetzungen das wir dort eben das Naturschutzgesetz einhalten. Es gesteht uns aber kein Uferbefahrungsrecht ein.
Zum Thema der 25m Zone sagt nur das Binnenschiffahrtsgesetzt eigentlich klar etwas, mit ausnahmen fürs Schleppen, und appeliert eigentlich auch auf den GMV (Art. 5 Allgemeine Sorgfaltspflicht)
Also wenn wir vorsichtig sind es nicht durch ein grünes Schild, oder Bojen explizit verboten wird ein Gebiet zu befahren, so dürfen wir dort wohl auch näher als 25m ran, wenn wir den nichts durch unsere Ruder, Anker usw.. zum "Absterben" bringen
Problematisch wirds wenn es mal einer zu genau nimmt.... da könnte er immer noch sagen, das du nur beim Schleppen maximal bis 25m das Ufer befahren darfst...... aber selbst dort steht für die maximum 25m im Gesetzt "in der Regel"
Gruss
Tom
Zuletzt geändert von Arts am Do 19. Mai 2011, 15:59, insgesamt 4-mal geändert.
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Brachsmen
Re: Bootsfischen am Greifensee
Andere Frage. Darf man auch mit einem eigenen (mitgebrachten) Boot auf den See ?
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cyper
Re: Bootsfischen am Greifensee
Hallo Brachsmen,Brachsmen hat geschrieben:Andere Frage. Darf man auch mit einem eigenen (mitgebrachten) Boot auf den See ?
soviel ich weiss (habe mit einer Person der Grefensee-Schiffarts-Gesellschaft telefoniert), muss das Boot immatrikuliert sein, da du dich ansonsten nicht weiter als 150m vom Ufer entfernt bewegen kannst. Des weiteren muss dein Boot über einen Schöpfer/ Eimer und eine Hornpfeiffe od. ähnliches verfügen (siehe hier: http://yachting-systems.ch/div_pdf/Ausr ... kblatt.pdf).
Was mich aber sehr interessieren würde, ist ob man eine Schwimmweste, Rettungsring, od. ähnliches haben sollte, wenn man vom Ruderboot aus fischt.
Gruss
cyper
-
Brachsmen
Re: Bootsfischen am Greifensee
Hi cyper
Danke für den link. In diesem ist auch DEINE Frage beantwortet. Eine Rettungsweste mit Kragen für jeden Passagier.
Danke für den link. In diesem ist auch DEINE Frage beantwortet. Eine Rettungsweste mit Kragen für jeden Passagier.
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cyper
Re: Bootsfischen am Greifensee
Habe das mit der Schwimmweste gesehen, sah aber noch nie jemandem am Greifensee fischen, der dabei eine Schwimmweste trug, wenn es mir recht ist (dass die Fischer alle fahrlässig sind, glaube ich kaum).Brachsmen hat geschrieben:Hi cyper
Danke für den link. In diesem ist auch DEINE Frage beantwortet. Eine Rettungsweste mit Kragen für jeden Passagier.
Gruss
cyper
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Bärschli
Re: Bootsfischen am Greifensee
Wenn du die 150m Zone verlässt, musst du definitv eine dabei haben (du musst sie nicht anziehen, aber für den Notfall muss sie greifbar sein).cyper hat geschrieben:Habe das mit der Schwimmweste gesehen, sah aber noch nie jemandem am Greifensee fischen, der dabei eine Schwimmweste trug, wenn es mir recht ist (dass die Fischer alle fahrlässig sind, glaube ich kaum).Brachsmen hat geschrieben:Hi cyper
Danke für den link. In diesem ist auch DEINE Frage beantwortet. Eine Rettungsweste mit Kragen für jeden Passagier.
Gruss
cyper