DropShot im Aargau erlaubt?
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Wasserschlössler
DropShot im Aargau erlaubt?
Hallo zusammen; An verschiedenen Orten lese ich von der DropShot Technik und den Vorteilen etc. - mir scheint es auch interessant zu sein.
Der Text in der aargauischen Fischereiverordnung (nachstehender Auszug) macht mich aber unsicher, ob wir im Aargau diese Methode anwenden dürfen.
§ 25 Inhalt und Umfang des Freianglerrechts
1 Die Freianglerei darf ausschliesslich durch Fischen vom Ufer aus mit der fliegenden Angel ausgeübt werden.
2 Als solche ist zu verstehen die von Hand geführte oder abgelegte Fischrute mit einer einzigen Schnur, mit oder ohne Schwimmer, einer einfachen Angel und mit untergetauchtem, natürlichem Köder. Beim Fischen ist die Rute dauernd unter direkter Kontrolle zu halten. Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichem Köder ist verboten.
4. Fanggeräte und -methoden
§ 28 Angelarten, -methoden und -systeme
1 Die Angelfischerei ist mit einer Angelrute beziehungsweise einer Schnur mit maximal 5 Angeln (einfache oder Dreiangel) erlaubt. Für die Freianglerei gelten die Einschränkungen gemäss § 25.
2 Im Hallwilersee sowie in Rhein, Aare, Limmat und Reuss sind in den Monaten März bis September höchstens zwei Angelruten beziehungsweise Schnüre mit je maximal 5 Angeln (einfache oder Dreiangel) erlaubt.
3 Die Schleppfischerei im Hallwilersee ist mit maximal 2 Hauptschnüren mit je maximal 5 Anbissstellen erlaubt.
4 Das Angeln mit «Stehaufmännchen», «Paternoster» oder nach einem anderen, in der Wirkung gleichartigen System, ist verboten.
An der SaNa Prüfung wurde die Aussage gemacht, "am Ende der Schnur darf nicht das Blei sein", nun kam dann bald die Frage bezüglich dem DropShot - eine klare Aussage bezüglich Ja/Nein konnte ich nicht hören.
Hat jemand Erfahrung im Aargau?
- schon eine Kontrolle gehabt
- selber in der Fischereiaufsicht tätig
Sicherlich kann es eine Unterscheidung geben bezüglich dem Patent.
Mit der Freianglerkarte: erlaubt / nicht erlaubt
Mit der "grossen" Karte: .erlaubt / nicht erlaubt (eventuell ist noch zwischen Privat- und Staatsfischenz zu unterscheiden)
Im Voraus vielen Dank für die Antwort.
Freundliche Grüsse vom Wasserschloss
Der Text in der aargauischen Fischereiverordnung (nachstehender Auszug) macht mich aber unsicher, ob wir im Aargau diese Methode anwenden dürfen.
§ 25 Inhalt und Umfang des Freianglerrechts
1 Die Freianglerei darf ausschliesslich durch Fischen vom Ufer aus mit der fliegenden Angel ausgeübt werden.
2 Als solche ist zu verstehen die von Hand geführte oder abgelegte Fischrute mit einer einzigen Schnur, mit oder ohne Schwimmer, einer einfachen Angel und mit untergetauchtem, natürlichem Köder. Beim Fischen ist die Rute dauernd unter direkter Kontrolle zu halten. Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichem Köder ist verboten.
4. Fanggeräte und -methoden
§ 28 Angelarten, -methoden und -systeme
1 Die Angelfischerei ist mit einer Angelrute beziehungsweise einer Schnur mit maximal 5 Angeln (einfache oder Dreiangel) erlaubt. Für die Freianglerei gelten die Einschränkungen gemäss § 25.
2 Im Hallwilersee sowie in Rhein, Aare, Limmat und Reuss sind in den Monaten März bis September höchstens zwei Angelruten beziehungsweise Schnüre mit je maximal 5 Angeln (einfache oder Dreiangel) erlaubt.
3 Die Schleppfischerei im Hallwilersee ist mit maximal 2 Hauptschnüren mit je maximal 5 Anbissstellen erlaubt.
4 Das Angeln mit «Stehaufmännchen», «Paternoster» oder nach einem anderen, in der Wirkung gleichartigen System, ist verboten.
An der SaNa Prüfung wurde die Aussage gemacht, "am Ende der Schnur darf nicht das Blei sein", nun kam dann bald die Frage bezüglich dem DropShot - eine klare Aussage bezüglich Ja/Nein konnte ich nicht hören.
Hat jemand Erfahrung im Aargau?
- schon eine Kontrolle gehabt
- selber in der Fischereiaufsicht tätig
Sicherlich kann es eine Unterscheidung geben bezüglich dem Patent.
Mit der Freianglerkarte: erlaubt / nicht erlaubt
Mit der "grossen" Karte: .erlaubt / nicht erlaubt (eventuell ist noch zwischen Privat- und Staatsfischenz zu unterscheiden)
Im Voraus vielen Dank für die Antwort.
Freundliche Grüsse vom Wasserschloss
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Soviel ich weiss muss beim Freiangeln der Köder am Ende der Montage sein. Also kein Dropshot. Shads, Twister und sonstiges Gummizeugs sind ja sowieso verboten, also in meinen Augen ein klares Nein.
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Kapi
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Hoi zusammen
Ich habe mich mir der gleichen Problematik auseinader gesetzt und direkt beim Kanton nachgefragt.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Das Wirkungssystem des Paternosters und des Stehaufmännchens ist wie folgt:
Paternoster bzw. Stehaufmännchen sind Systeme, die vom Auftrieb unter Wasser fast ausgeglichen ist, d.h. sie haben sowohl ein Gewicht (Blei) und einen Schwimmkörper (Luft in Kunststoffrohr oder Holz). Das Paternoster ist am Ende der Fangschnur montiert, die Angel mit Köder an der Fangschnur. Der Köder lässt sich so in der Strömung knapp und gleichmässig über die Gewässersohle gleiten lassen. Da die Schnur immer gestreckt ist, hängt der Fisch sofort an.
Dieses System ist nicht erlaubt.
Hegenen (Schnur mit mehreren Anbissstellen, beschwert mit einem Blei) sind zulässig. In Staustufen sind sie erlaubt.
Wenn Sie das Dropshot System im Sinne einer Hegene (mit Blei) benutzen, dann ist es zulässig.
Wenn Sie das Dropshot System im Sinne eines Paternosters/Stehaufmännchen benutzen (Kombinierte Schwimmkörper und Blei), dann ist es nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Stucki
Dr. Thomas Stucki
Departement Bau Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Tel. 062 835 28 52; Fax 062 835 28 59
Mail: thomas.stucki@ag.ch
Homepage: http://www.ag.ch/jagd_fischerei
Ich habe mich mir der gleichen Problematik auseinader gesetzt und direkt beim Kanton nachgefragt.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Das Wirkungssystem des Paternosters und des Stehaufmännchens ist wie folgt:
Paternoster bzw. Stehaufmännchen sind Systeme, die vom Auftrieb unter Wasser fast ausgeglichen ist, d.h. sie haben sowohl ein Gewicht (Blei) und einen Schwimmkörper (Luft in Kunststoffrohr oder Holz). Das Paternoster ist am Ende der Fangschnur montiert, die Angel mit Köder an der Fangschnur. Der Köder lässt sich so in der Strömung knapp und gleichmässig über die Gewässersohle gleiten lassen. Da die Schnur immer gestreckt ist, hängt der Fisch sofort an.
Dieses System ist nicht erlaubt.
Hegenen (Schnur mit mehreren Anbissstellen, beschwert mit einem Blei) sind zulässig. In Staustufen sind sie erlaubt.
Wenn Sie das Dropshot System im Sinne einer Hegene (mit Blei) benutzen, dann ist es zulässig.
Wenn Sie das Dropshot System im Sinne eines Paternosters/Stehaufmännchen benutzen (Kombinierte Schwimmkörper und Blei), dann ist es nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Stucki
Dr. Thomas Stucki
Departement Bau Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Tel. 062 835 28 52; Fax 062 835 28 59
Mail: thomas.stucki@ag.ch
Homepage: http://www.ag.ch/jagd_fischerei
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Wasserschlössler
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Guten Tag Kapi
Vielen Dank für die Info.
Noch eine Frage zum Text:
Hegenen (Schnur mit mehreren Anbissstellen, beschwert mit einem Blei) sind zulässig. In Staustufen sind sie erlaubt.
Ist mit Staustufen grundsätzlich ein See gemeint (Halwiler, Klingnauer, Wettingen) oder kann das auch im Fluss vor einem Wehr sein?
Freundliche Grüsse vom Wasserschloss
Norbert
Vielen Dank für die Info.
Noch eine Frage zum Text:
Hegenen (Schnur mit mehreren Anbissstellen, beschwert mit einem Blei) sind zulässig. In Staustufen sind sie erlaubt.
Ist mit Staustufen grundsätzlich ein See gemeint (Halwiler, Klingnauer, Wettingen) oder kann das auch im Fluss vor einem Wehr sein?
Freundliche Grüsse vom Wasserschloss
Norbert
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harro
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Hallo Kapi,
diese Formulierung ist mir neu.Ich habe ebenfalls bereits diverse Male bei den zuständigen Stellen angefragt(auch zuständige Fischereiaufseher).In der VFAB Strecke wurde mir dies immer strikte Verboten,da Paternoster-Prinzip.Mir wurde aber verschiedene Male nebenbei gesagt ich solle einfach einen Nachläufer-Einzelhaken nach dem Blei montieren(könne auch ein 20er Haken sein).Vollkommen blöde Antwort......
Hast du diese Antwort von Herr Stucki schriftlich erhalten und würdest diese kopieren und verschicken?Ich wäre ein dankbarer Abnehmer dafür für in meine Patenbegleitpapiere.
diese Formulierung ist mir neu.Ich habe ebenfalls bereits diverse Male bei den zuständigen Stellen angefragt(auch zuständige Fischereiaufseher).In der VFAB Strecke wurde mir dies immer strikte Verboten,da Paternoster-Prinzip.Mir wurde aber verschiedene Male nebenbei gesagt ich solle einfach einen Nachläufer-Einzelhaken nach dem Blei montieren(könne auch ein 20er Haken sein).Vollkommen blöde Antwort......
Hast du diese Antwort von Herr Stucki schriftlich erhalten und würdest diese kopieren und verschicken?Ich wäre ein dankbarer Abnehmer dafür für in meine Patenbegleitpapiere.
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Kapi
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Hoi Harro
Habe die Anfrage per Mail gestellt und so auch die Antwort bekommen.
Gruss Kapi
Habe die Anfrage per Mail gestellt und so auch die Antwort bekommen.
Gruss Kapi
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Arts
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Hallo,

Dann ist das eine Paternostermontage: Grundblei mit Auftrieb?? Dan wäre auch die U-POSE eine Paternostermontage?
Was hesisst das denn:
Paternoster am Ende der Fangschnur montiert und die Angel mit Köder an der Fangschnur??? Da ist der Paternoster das Blei?
Was ist ein Paternoster? Es gibt ja auch z.B Paternoster Aufzüge....
Dropshot: Dropshot, wäre aber ein Pasternoster, da der Köder immer wieder an seienen Ausgangspunkt zurückkehrt.

Komische Antwort...
Gruss
Thomas
Was heissst das?? Soll mir mal einer ne Zeichnung nach diesem Beschrieb anfertigenPaternoster bzw. Stehaufmännchen sind Systeme, die vom Auftrieb unter Wasser fast ausgeglichen ist, d.h. sie haben sowohl ein Gewicht (Blei) und einen Schwimmkörper (Luft in Kunststoffrohr oder Holz). Das Paternoster ist am Ende der Fangschnur montiert, die Angel mit Köder an der Fangschnur. Systeme, die vom Auftrieb unter Wasser fast ausgeglichen ist, d.h. sie haben sowohl ein Gewicht (Blei) und einen Schwimmkörper (Luft in Kunststoffrohr oder Holz).
Dann ist das eine Paternostermontage: Grundblei mit Auftrieb?? Dan wäre auch die U-POSE eine Paternostermontage?
Was hesisst das denn:
Wie soll das aussehen? Das beschreibt doch niemals die klassische Paternostermontage: Paternoster.Das Paternoster ist am Ende der Fangschnur montiert, die Angel mit Köder an der Fangschnur
Paternoster am Ende der Fangschnur montiert und die Angel mit Köder an der Fangschnur??? Da ist der Paternoster das Blei?
Was ist ein Paternoster? Es gibt ja auch z.B Paternoster Aufzüge....
Also am Ende der Fangschnur montiert, ist es doch kein Paternoster,LEXIKON hat geschrieben:Der Name Paternoster (lat. Vater unser) geht aus das Aufsagen von mehreren "Vaterunser-Gebeten" hintereinander zurück. Diese Litaneien von mehreren Gebeten wurden und werden von Mönchen aufgesagt. Da der Paternosteraufzug immer wieder an seinen Ausgangspunkt zurückkehrt, wurde gesagt, er bewege sich immer gleich wie ein Paternoster.
Dropshot: Dropshot, wäre aber ein Pasternoster, da der Köder immer wieder an seienen Ausgangspunkt zurückkehrt.
Das sind für mich schon eher Paternostermontagen.....Hegenen (Schnur mit mehreren Anbissstellen, beschwert mit einem Blei) sind zulässig. In Staustufen sind sie erlaubt.
Wenn Sie das Dropshot System im Sinne einer Hegene (mit Blei) benutzen, dann ist es zulässig.
Wenn Sie das Dropshot System im Sinne eines Paternosters/Stehaufmännchen benutzen
Komische Antwort...
Gruss
Thomas
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astacus
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
so schwierig zu verstehen sollte das eigentlich nicht sein. das einzige, was etwas verwirrend sein könnte, ist die verwendung des begriffes "paternoster". thomas stucki versteht darunter offenbar nur das stehaufmännchen, während andere darunter alle systeme verstehen, wo das blei am ende der schnur und der köder seitlich daran befestigt ist. wenn man jedoch mal nach dem begriff googelt, wird man schnell sehen, dass diese paternoster-systeme ohnehin überall etwas anders dargestellt werden.
http://www.angeln-alex.de/schwere_Pater ... ontage.jpg
aber wie gesagt, sie sieht ohnehin überall etwas anders aus.
und schlussendlich ist seine antwort doch eigentlich ziemlich eindeutig und einfach:
verboten sind systeme, die nach dem prinzip des stehaufmännchens funktionieren.
sehe ich nicht so. das system ist nicht am ende der fangschnur montiert.Arts hat geschrieben:Dann ist das eine Paternostermontage: Grundblei mit Auftrieb?? Dan wäre auch die U-POSE eine Paternostermontage?
für mich ist das nicht eine klassische paternoster-montage, die sieht doch eher so aus:Arts hat geschrieben:Wie soll das aussehen? Das beschreibt doch niemals die klassische Paternostermontage: Paternoster.
http://www.angeln-alex.de/schwere_Pater ... ontage.jpg
aber wie gesagt, sie sieht ohnehin überall etwas anders aus.
und schlussendlich ist seine antwort doch eigentlich ziemlich eindeutig und einfach:
verboten sind systeme, die nach dem prinzip des stehaufmännchens funktionieren.
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Arts
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Hallo,
Asti, dein Link, das Bild das du gepostet hast sehe ich auch so, das ist aber dasselbe wie die Pasternostermontage die ich gepostet habe... Der pasternoster ist das Blei und nicht die Anbissstelle
Aber auch bei meinem Bild ist das Blei am Grund und die Anbissstelle am Seitenarm
Aber, dann ist Dropshot, im Prinzip eine Pasternostermontage nur ohne Vorfach vor der Anbisstelle an der Hauptschnur und am ende ist das Blei...
Das Stehaufmänchen ist ja das "Tirolerhölzel". Und diese Montage ist doch nie eine Pasternostermontage? Das ist doch eine einfache Grundmontage, je nach dem eine Laufbleimontage mit einem Auftriebsblei.....
Aber ihr seht, genau diese Diskussionen würden in der Praxis, bei einer Kontrolle, bei einer solchen Definition in den Vorschriften, wohl geführt werden
.
Schon der Begriff "Stehaufmänchen", wer kauft im Angelgeschäft schon ein "Stehaufmänchen", ich frage nach einem "Tirolerhölzel".
Das ist wohl das Problem, alle die Begriffe, keine klaren Definitionen. Im Klagefall würde man wohl gewinnen....
Tom
Asti, dein Link, das Bild das du gepostet hast sehe ich auch so, das ist aber dasselbe wie die Pasternostermontage die ich gepostet habe... Der pasternoster ist das Blei und nicht die Anbissstelle
Aber auch bei meinem Bild ist das Blei am Grund und die Anbissstelle am Seitenarm
Aber, dann ist Dropshot, im Prinzip eine Pasternostermontage nur ohne Vorfach vor der Anbisstelle an der Hauptschnur und am ende ist das Blei...
Das Stehaufmänchen ist ja das "Tirolerhölzel". Und diese Montage ist doch nie eine Pasternostermontage? Das ist doch eine einfache Grundmontage, je nach dem eine Laufbleimontage mit einem Auftriebsblei.....
Aber ihr seht, genau diese Diskussionen würden in der Praxis, bei einer Kontrolle, bei einer solchen Definition in den Vorschriften, wohl geführt werden
Schon der Begriff "Stehaufmänchen", wer kauft im Angelgeschäft schon ein "Stehaufmänchen", ich frage nach einem "Tirolerhölzel".
Das ist wohl das Problem, alle die Begriffe, keine klaren Definitionen. Im Klagefall würde man wohl gewinnen....
Tom
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astacus
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
dein anfänglich verlinkter paternoster war für mich einfach ein sehr untypisches beispiel, weil der seitenarm wesentlich länger war als die hauptschnur mit dem blei. dadurch geht m.e. die funktion des paternosters verloren.
so wie ich thomas stucki verstehe, ist allgemein das fischen mit bleien, die als stehaufmännchen funktionieren, verboten, wenn sie am ende der fangleine sind. ob man das nun als tiroler hölzel, stehaufmännchen oder was auch immer bezeichnet, ist egal. ebenfalls ist es egal, ob es nun aus plastik oder holz ist, verboten ist das prinzip als solches. im letzten link mit dem hölzel befindet sich dieses nicht am ende der fangschnur und ist somit nach meiner interpretation erlaubt. wobei das hölzel ohnehin meistens anders angewendet wird.
so wie ich thomas stucki verstehe, ist allgemein das fischen mit bleien, die als stehaufmännchen funktionieren, verboten, wenn sie am ende der fangleine sind. ob man das nun als tiroler hölzel, stehaufmännchen oder was auch immer bezeichnet, ist egal. ebenfalls ist es egal, ob es nun aus plastik oder holz ist, verboten ist das prinzip als solches. im letzten link mit dem hölzel befindet sich dieses nicht am ende der fangschnur und ist somit nach meiner interpretation erlaubt. wobei das hölzel ohnehin meistens anders angewendet wird.
meiner meinung nach ja! ob da noch ein vorfach dran ist oder nicht, spielt für mich keine rolle. entscheidend ist, dass unten das blei ist und die köder als springer funktionieren.Arts hat geschrieben:Aber, dann ist Dropshot, im Prinzip eine Pasternostermontage nur ohne Vorfach vor der Anbisstelle an der Hauptschnur und am ende ist das Blei...
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Arts
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Hallo,
Eben, und desswegen ist mir die Antwort von Thomas Stucki dubios, und ich würde mich nicht auf diese Aussage beziehen
Ich sehe das wie du Asti, Paternnoster = Blei am Ende der Schnur und ein oder mehrere Seitenarme, Springer oberhalb des Bleies an der Schnur, klasicher Seitenarme, wie ein Baum Die Wurzel ist im Boden die Äste sind der Paternoster....
Ich würde sagen
Und darunter geht auch Dropshot....
Ich würde die "Stuckische" Definition nochmals hinterfragen...
Tom
Eben, und desswegen ist mir die Antwort von Thomas Stucki dubios, und ich würde mich nicht auf diese Aussage beziehen
Ich sehe das wie du Asti, Paternnoster = Blei am Ende der Schnur und ein oder mehrere Seitenarme, Springer oberhalb des Bleies an der Schnur, klasicher Seitenarme, wie ein Baum Die Wurzel ist im Boden die Äste sind der Paternoster....
Ich würde sagen
Ich würde das so Übersetzen: "Das Angeln mit dem Tirolerhölzel, einem oder mehreren Anbisstellen an der Hauptschnur oberhalb der Beschwerung deren, oder einem anderen, in der Wirkung gleichartiges System ist Verboten"4 Das Angeln mit «Stehaufmännchen», «Paternoster» oder nach einem anderen, in der Wirkung gleichartigen System, ist verboten.
Und darunter geht auch Dropshot....
Ich würde die "Stuckische" Definition nochmals hinterfragen...
Tom
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astacus
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
ja... wenn es denn mit einem entsprechenden stehaufmännchen-blei gefischt wird und nicht einem normalen dropshot-blei.Arts hat geschrieben:Und darunter geht auch Dropshot....
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Arts
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Ok,
Aber selbst das ist nicht klar, es steht:
So schwer kann es ja nicht sein so ein Artikel eindeutig zu beschreiben.... Wie er jetzt ist, ist er es nicht....
Was du sagst würde heissen: Das Angeln mit «Stehaufmännchen» kombiniert mit «Paternoster» oder nach einem anderen, in der Wirkung gleichartigen System, ist verboten.
Das würde heissen Dropshot ist erlaubt... Tirolerhölzel als Laufbleimontage aber auch..
Aber so steht es eben nicht..
Tom
Aber selbst das ist nicht klar, es steht:
Das heisst für mich, entweder oder, aber nicht "Paternoster" mit "Stehaufmänchen". Es steht nochts von "Beschwerung", "Blei" oder irgendeine andere Anspielung was denn nun "Paternoster" definiert...Das Angeln mit «Stehaufmännchen», «Paternoster» oder nach einem anderen, in der Wirkung gleichartigen System, ist verboten.
So schwer kann es ja nicht sein so ein Artikel eindeutig zu beschreiben.... Wie er jetzt ist, ist er es nicht....
Was du sagst würde heissen: Das Angeln mit «Stehaufmännchen» kombiniert mit «Paternoster» oder nach einem anderen, in der Wirkung gleichartigen System, ist verboten.
Das würde heissen Dropshot ist erlaubt... Tirolerhölzel als Laufbleimontage aber auch..
Aber so steht es eben nicht..
Tom
Zuletzt geändert von Arts am Mo 28. Feb 2011, 22:08, insgesamt 1-mal geändert.
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astacus
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
lies dir doch nochmals das mail von thomas stucki durch. er sagt dort ganz klar, dass für ihn paternoster nur das system mit stehaufmännchen sei und nicht alle systeme, wo das blei zuunterst an der fangleine ist.
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Arts
Re: DropShot im Aargau erlaubt?
Halo,
Bin ich Doof
??
OK im entferntesten Sinne ja, weil der Hohlraum im Tirolerhölzel dem Vorfach mit dem Paternoster, Blei entsprechen würde.
Aber wenn wir wieder den Gesetzestext anschauen:
Der Gesetzestext sagt eigentlich klar und auch wieder undeutig, lässt offen was ein Stehaufmänchen, was ein Paternoster ist, das eben ein "Stehaufmänchen" und, oder ein "Paternoster" und ähnlich wirkende Montagen verboten sind.... Nach meinem Verständnis Dropshot eben auch.
Tom
Bin ich Doof
Was sagt er damit?Das Wirkungssystem des Paternosters und des Stehaufmännchens ist wie folgt:
Paternoster bzw. Stehaufmännchen sind Systeme, die vom Auftrieb unter Wasser fast ausgeglichen ist, d.h. sie haben sowohl ein Gewicht (Blei) und einen Schwimmkörper (Luft in Kunststoffrohr oder Holz). Das Paternoster ist am Ende der Fangschnur montiert, die Angel mit Köder an der Fangschnur.
Paternoster und Tirolerhölzel sind das selbe?Das Wirkungssystem des Paternosters und des Stehaufmännchens ist wie folgt:
Paternoster bzw. Stehaufmännchen sind Systeme, die vom Auftrieb unter Wasser fast ausgeglichen ist
OK im entferntesten Sinne ja, weil der Hohlraum im Tirolerhölzel dem Vorfach mit dem Paternoster, Blei entsprechen würde.
Das ist doch verwirlich.... Nun müssen sie beides haben, ein Gewicht, und ein Schwimmörper = Tirolerhölzel.... dann wäre ein Paternoster erlaubt, wenn er eben nicht Gewicht und Schwimmkörper vereint...., d.h. sie haben sowohl ein Gewicht (Blei) und einen Schwimmkörper (Luft in Kunststoffrohr oder Holz)
Aber wenn wir wieder den Gesetzestext anschauen:
Da ist seine Aussage nur eine "Meinung".4 Das Angeln mit «Stehaufmännchen», «Paternoster» oder nach einem anderen, in der Wirkung gleichartigen System, ist verboten.
Der Gesetzestext sagt eigentlich klar und auch wieder undeutig, lässt offen was ein Stehaufmänchen, was ein Paternoster ist, das eben ein "Stehaufmänchen" und, oder ein "Paternoster" und ähnlich wirkende Montagen verboten sind.... Nach meinem Verständnis Dropshot eben auch.
Tom
Zuletzt geändert von Arts am Mo 28. Feb 2011, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
