Das ist grundsätzlich richtig, wenn es das die Ziel wäre, jedes einzelne Individuum davor zu schützen, während dem Laichakt gefangen zu werden. Da die sommerlaichenden Felchen aber nicht in den Uferzonen, sondern relativ tief im offenen See im Freiwasser ablaichen, werden diese ohnehin nie oder nur selten beim Laichen gefangen, sondern lediglich unmittelbar davor, so wie das bei dir der Fall war. Deshalb fände ich es nicht angebracht, die Felchen auch im Sommer generell zu schonen. Es wäre einfach unverhältnismässig, möglicherweise wegen ein paar einzelnen Felchen einen solchen Sperrmonat einzuführen.gonefishing hat geschrieben:Da eine eindeutige Unterscheidung der verschiedenen Stämme kaum möglich ist, müsste man, um einen kompletten Schutz zu erreichen, auch noch eine zweite Felchenschonzeit im Sommer einführen...
So abwegig ist es aber dennoch nicht. Für die Berufsfischer im Brienzersee gilt genau zum Schutz dieser sommerlaichenden Felchen eine Schonzeit vom 10.8. bis 20.9.. Wäre man konsequent, müsste man das auch am Thunersee und auch für die Angelfischer einführen.
@albeli
Lies doch einmal richtig! Habe absolut nirgens gesagt, es sei das primäre Ziel, einzelne Individuen zu schützen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass ich am 1. Januar genau diese eine Felche fing, welche noch nicht abgelaicht hat.
Ginge es bei den Schonmassnahmen für Felchen "nur" um den Erhalt der Bestände, bräuchte es meiner Meinung nach, genau wie beim Hecht, überhaupt keine Schonmassnahmen (keine Schonzeit, kein Schonmass und auch kein Fanglimit). Weil es aber heute noch andere Gründe für Schonmassnahmen gibt, sind auch hier zweckmässige Schonbestimmungen angebracht.
