Wenn ich ein Patent löse, darf meine Ehefrau dann mitfischen (unter Berücksichtigung von Fangbeschränkungen auf mein Patent), oder muss auch Sie eines lösen? Ich hab da nichts gefunden dazu, ausser im Kanton Schwyz.
Wisst Ihr da mehr? Kommt ja nicht gerade günstig, wenn ich z.B. am Sempachersee oder Vierwaldstättersee für beide das Patent lösen muss.
Ich wäre froh um ein paar hilfreiche Inputs.
