Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
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Wasabi
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
@Matze.....pppppppppppppppppfffffffffffffffffffffffffffffffffff.....mach nicht soviel Wind 
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Matze83
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Hallo
Ganz ehrlich wenn ich die Gesetzes lage so lese was für strafen es gibt für gewisse sachen macht es mir schon angst !
Weiss ja nicht ob ihr euch an Gesetze haltet ! ? Aber wofür sind sonst gesetze da !?
Gruss
Ganz ehrlich wenn ich die Gesetzes lage so lese was für strafen es gibt für gewisse sachen macht es mir schon angst !
Weiss ja nicht ob ihr euch an Gesetze haltet ! ? Aber wofür sind sonst gesetze da !?
Gruss
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Arts
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Hoy Matze,
Deine ursprüngliche Frage war: Muss ich ein Schlauchboot fürs aubringen von Bojenmontagen immatrikulieren
Die Antwort war Nein. Wenn kürzer als 2.5m
Nun hast du 2 Möglichkeiten um deine Bedürfnisse aus der ursprünglichen Farge zu erfüllen, und nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
1. Immatrikulier dein 3.3m Boot was mit relativ hohen Kosten verbunden ist
2. Kauf dir ein billig Schlauchboot das man nicht immatrikulieren muss
2teres tuts für den erwähnten Verwendungszweck lange... (Köderauslegen)
Wenn du es nun aber auch fürs Bootfischen brauchen willst und nicht mehr nur fürs Köderauslegen, dann motorisiere und Immatrikuliere es.. klar ist deins für diesen Zweck ein sichereres Boot als ein billig Badeboot
Es kommt doch immer auf den Verwendungszweck drauf an.
Tom
Deine ursprüngliche Frage war: Muss ich ein Schlauchboot fürs aubringen von Bojenmontagen immatrikulieren
Die Antwort war Nein. Wenn kürzer als 2.5m
Nun hast du 2 Möglichkeiten um deine Bedürfnisse aus der ursprünglichen Farge zu erfüllen, und nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
1. Immatrikulier dein 3.3m Boot was mit relativ hohen Kosten verbunden ist
2. Kauf dir ein billig Schlauchboot das man nicht immatrikulieren muss
2teres tuts für den erwähnten Verwendungszweck lange... (Köderauslegen)
Wenn du es nun aber auch fürs Bootfischen brauchen willst und nicht mehr nur fürs Köderauslegen, dann motorisiere und Immatrikuliere es.. klar ist deins für diesen Zweck ein sichereres Boot als ein billig Badeboot
Es kommt doch immer auf den Verwendungszweck drauf an.
Tom
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Matze83
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Ihr versteht mich ja nicht !
Es ist in meinen Augen immer noch ein Badeboot !Egal ob 2.50m oder 3.30m !
Dann müssen die doch schreiben egal welche Boote über 2.50m müssen immatrikuliert werden !
Oder
Ist ja auch gut ! Ich verkaufe es wieder ! Mein gott das ist auch alles Kompliziert hier !
Gruss
Es ist in meinen Augen immer noch ein Badeboot !Egal ob 2.50m oder 3.30m !
Dann müssen die doch schreiben egal welche Boote über 2.50m müssen immatrikuliert werden !
Oder
Ist ja auch gut ! Ich verkaufe es wieder ! Mein gott das ist auch alles Kompliziert hier !
Gruss
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Arts
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Ja,
Wenn es zugelassen ist bis 3PS Motoriesierung wirds wohl schon etwas mehr als ein Badeboot sein
Naja, der Gesetzgeber hat halt mal definiert ab welcher Länge ein Boot eben immatrikuliert werden muss.... ist leider so....
Tom
Wenn es zugelassen ist bis 3PS Motoriesierung wirds wohl schon etwas mehr als ein Badeboot sein
Naja, der Gesetzgeber hat halt mal definiert ab welcher Länge ein Boot eben immatrikuliert werden muss.... ist leider so....
Tom
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Matze83
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Joa aber will joa garkein 3 Ps Motor dran machen ! Sagen wir so eher garkein Motor höchstens elektromotor !
Gruss
Gruss
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pikefighter
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
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Zuletzt geändert von pikefighter am Mi 5. Dez 2018, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Arts
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Hallo, Matze,
Ich habe jetzt schnell mal angerufen.....
2. Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
3. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m *
4. Strandboote und dergleichen *
5. Vergnügungs- und Badegeräte *
Das sind ja die Unterscheidungen. Es wurde mir gesagt das es sich eben nicht um ein Paddelboot, und auch nicht um ein Strandboot handle da es ja mehrkammerig aufblasbar ist und somit mit 3.3m Länge unter Schiffe gehört...
Wäre dein Boot in gleicher Konstruktionsweise jedoch kleiner als 2.50, muss man es eben nicht immatrikulieren darf aber die Innere Uferzone von 150m nicht verlassen......
Gruss
Tom
Ich habe jetzt schnell mal angerufen.....
2. Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
3. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m *
4. Strandboote und dergleichen *
5. Vergnügungs- und Badegeräte *
Das sind ja die Unterscheidungen. Es wurde mir gesagt das es sich eben nicht um ein Paddelboot, und auch nicht um ein Strandboot handle da es ja mehrkammerig aufblasbar ist und somit mit 3.3m Länge unter Schiffe gehört...
Wäre dein Boot in gleicher Konstruktionsweise jedoch kleiner als 2.50, muss man es eben nicht immatrikulieren darf aber die Innere Uferzone von 150m nicht verlassen......
Gruss
Tom
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Matze83
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Joa gut ok !
Problem ist doch aber auch das dies von Kanton zu Kanton anders sein wird
Oder
Problem ist doch aber auch das dies von Kanton zu Kanton anders sein wird
Oder
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Chillimaster
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
nur im Kt. Basel, da wr keine 150m Uferzone haben.
Im Ernst das ist in den meisten Kantonen mit See so ziemlich gleich. Ausserdem musst Du ja Dein Boot imatikuliern, also kannst dann sowieso überall damit Bojen ausfahren.
Im Ernst das ist in den meisten Kantonen mit See so ziemlich gleich. Ausserdem musst Du ja Dein Boot imatikuliern, also kannst dann sowieso überall damit Bojen ausfahren.
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Arts
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Hallo,
Nein, diese Auflistung der Immatrikulation/Kennzeichnung ist schweizweit gleich:
Das steht in der Binnenschifffahrtsverordnung, BSV Artikel 16.
Im Art. 2 stehen die Begrffsbestimmungen, wann etwas eben ein Schiff, Paddelboot, Schlauchboot usw ist....
«Schiff» ein Wasserfahrzeug oder ein anderer zur Fortbewegung auf
oder unter der Wasseroberfläche bestimmter Schwimmkörper, oder ein
schwimmendes Gerät,
«Schlauchboot» ein aus mehreren separaten Luftkammern mit oder
ohne feste Bauteile bestehendes aufblasbares Schiff
«Strandboot» ein aus einer zusammenhängenden Luftkammer bestehendes
Schlauch-, Vergnügungs- oder Badegerät, das aus einem trägerlosen,
nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist. Luftmatratzen,
Schwimmhilfen und dergleichen gelten im Sinne dieser Verordnung als
Strandboote,
Das bedeutet ein Schlauchboot ist im engeren Sinne ein aufblasbares Schiff und gilt somit als Schiff
Ein Schlauchboot ist erst dann ein Strandboot, wenn es aus unverstärkten Werkstoffen hergestellt ist, oder und nur eine zusammenhängende Luftkammer hat. Mehrere Luftkammern aber unverstärkte Materialien gelten auch als Strandboot. (ich nehme mal an einfacher PVC) eine Luftmatraze oder Schwimmflügel haben ja auch mehrere Kammern
Für deines heisst das aber:
b. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m; <-- müssen nicht immatrikuliert werden alle längeren schon....
Thomas
Nein, diese Auflistung der Immatrikulation/Kennzeichnung ist schweizweit gleich:
Das steht in der Binnenschifffahrtsverordnung, BSV Artikel 16.
Im Art. 2 stehen die Begrffsbestimmungen, wann etwas eben ein Schiff, Paddelboot, Schlauchboot usw ist....
«Schiff» ein Wasserfahrzeug oder ein anderer zur Fortbewegung auf
oder unter der Wasseroberfläche bestimmter Schwimmkörper, oder ein
schwimmendes Gerät,
«Schlauchboot» ein aus mehreren separaten Luftkammern mit oder
ohne feste Bauteile bestehendes aufblasbares Schiff
«Strandboot» ein aus einer zusammenhängenden Luftkammer bestehendes
Schlauch-, Vergnügungs- oder Badegerät, das aus einem trägerlosen,
nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist. Luftmatratzen,
Schwimmhilfen und dergleichen gelten im Sinne dieser Verordnung als
Strandboote,
Das bedeutet ein Schlauchboot ist im engeren Sinne ein aufblasbares Schiff und gilt somit als Schiff
Ein Schlauchboot ist erst dann ein Strandboot, wenn es aus unverstärkten Werkstoffen hergestellt ist, oder und nur eine zusammenhängende Luftkammer hat. Mehrere Luftkammern aber unverstärkte Materialien gelten auch als Strandboot. (ich nehme mal an einfacher PVC) eine Luftmatraze oder Schwimmflügel haben ja auch mehrere Kammern
Für deines heisst das aber:
b. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m; <-- müssen nicht immatrikuliert werden alle längeren schon....
Thomas
- daenu
- Beiträge: 174
- Registriert: Di 8. Apr 2008, 20:01

Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
hmmm...
wollte eingentlich gerade einen neuen thread eröffnen..bin aber dann über dies hier gestolpert..
bin mir am überlegen, einen kleinen minn kota elektromotor für mein pontoon zu erstehen..
pontoon länge mit 2.47m unter der 250cm grenze, aber motorisiert mit e-motor..Imatrikulationspflichtig???
hab weder im forum noch im netz irgendetwas aufschlussreiches gefunden..der motor wäre
eigentlich nur für manövrierzwecke gedacht, hat ja auch nur eine einsatzdauer von ca. 20-30 min.
wie gesagt, keine ahnung ob ich sowas anmelden muss und wie die gesetzeslage ist...
eventuell weiss jemand von euch mehr..
by the way.. e guete rutsch is 2011
greeda dänu
wollte eingentlich gerade einen neuen thread eröffnen..bin aber dann über dies hier gestolpert..
bin mir am überlegen, einen kleinen minn kota elektromotor für mein pontoon zu erstehen..
pontoon länge mit 2.47m unter der 250cm grenze, aber motorisiert mit e-motor..Imatrikulationspflichtig???
hab weder im forum noch im netz irgendetwas aufschlussreiches gefunden..der motor wäre
eigentlich nur für manövrierzwecke gedacht, hat ja auch nur eine einsatzdauer von ca. 20-30 min.
wie gesagt, keine ahnung ob ich sowas anmelden muss und wie die gesetzeslage ist...
eventuell weiss jemand von euch mehr..
by the way.. e guete rutsch is 2011
greeda dänu
- helix
- Beiträge: 1236
- Registriert: Di 28. Sep 2010, 18:15
- Meine Gewässer: Berner Oberland
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
@daenu
Nein, du musst den E-Motor nicht immatrikulieren, das Boot sowieso nicht, da es unter 2.50 Meter lang ist. Elektromotoren werden auch bei immatrikulierten Booten nicht geprüft und unterliegen keinen Verpflichtungen wie z.B. Abgaswartung etc. ausserdem sind sie auch steuerfrei und du darfst sie auch an Orten benützen, wo sonst ein Fahrverbot für Schiffe mit Maschinenantrieb die Durchfahrt untersagt. Aber umweltfreundlicher als neuere Benzinmotoren sind E-Motoren dennoch (noch) nicht, das nur so nebenbei und gänzlich im Offtopic-Bereich...
Nein, du musst den E-Motor nicht immatrikulieren, das Boot sowieso nicht, da es unter 2.50 Meter lang ist. Elektromotoren werden auch bei immatrikulierten Booten nicht geprüft und unterliegen keinen Verpflichtungen wie z.B. Abgaswartung etc. ausserdem sind sie auch steuerfrei und du darfst sie auch an Orten benützen, wo sonst ein Fahrverbot für Schiffe mit Maschinenantrieb die Durchfahrt untersagt. Aber umweltfreundlicher als neuere Benzinmotoren sind E-Motoren dennoch (noch) nicht, das nur so nebenbei und gänzlich im Offtopic-Bereich...
Gruess helix
- daenu
- Beiträge: 174
- Registriert: Di 8. Apr 2008, 20:01

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trueschenfischen.ch
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Und wie sieht es bezüglich Haftpflichtversicherung aus? Benzinbetriebene Motoren bedingen eine Haftpflichtversicherung (ohne kann man das Boot analog einem Auto gar nicht einlösen) - werden hier Elektromotoren auch anders behandelt (obwohl die Verletzungsgefahr durch die drehende Schraube beim Elektromotor gleich hoch sein dürfte)?
Gruss, Marco
Gruss, Marco