Hallo Anglerfreunde in der Schweiz!
Nachdem ich Euch unter der Rubrik Seen/Teiche Angelgewässer aus Vorarlberg und Tirol (Gewässervorstellungen werden folgen) vorstelle möchte ich Euch auch den Weg zur Angelkarte und die fischereirechtlichen Bestimmungen dieser Bundesländer näher bringen. Die Bestimmungen sind Ländersache und daher auch sehr verschieden. Gerade in Tirol ist der Weg zur Angelkarte ein wenig kompleziert aber doch für Gastangler lösbar.
Weg zur Angelkarte Vorarlberg
Vorarlberg ist in Fischereireviere unterteilt. Die Pächter bzw. Besitzer der Reviere bestimmen grundsätzlich dem Fischereigesetz entsprechend die Voraussetzungen, die Angler erbringen müssen, um eine Angelkarte zu bekommen.
Derzeit kann bei den meisten Gewässern Vorarlbergs, für die Angelkarten verkauft werden, der Erwerb ohne besonderen Nachweis erfolgen.
Eine Erlaubnis zum Angeln über die Dauer von zwei Wochen hinaus setzt jedoch den Nachweis der fachlichen Eignung zwingend voraus. Dies trifft nur selten zu, weil für nahezu alle Gewässer nur Angelkarten für einen Tag erworben werden können und Angelkarten mit einer Gültigkeitsdauer über zwei Wochen für Gastfischer nicht angeboten werden.
Der Weg zur Angelkarte in Vorarlberg unterscheidet sich von dem Tirols vor allem dadurch, dass eine Mitgliedschaft im Fischereiverband nicht Voraussetzung ist, um eine Angelkarte zu erwerben. Somit entfällt auch die damit verbundene Gebühr.
Der Nachweis einer in einem anderen Land erworbenen fachlichen Eignung, die mit der Vorarlberger Fischereiprüfung vergleichbar ist, wird den fischereirechtlichen Bestimmungen entsprechend anerkannt.
Dem heimischen Fischer wird allerdings, wie international üblich, seitens des Vorarlberger Fischereiverbandes die Fischerprüfung empfohlen.
Fischereirechtliche Bestimmungen Vorarlberg
Auch in Österreich ist die Fischerei Ländersache, deshalb sind die fischereirechtlichen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Fischerei in Vorarlberg ist im Fischereigesetz und der daraus resultierenden Fischereiverordnung für die Binnengewässer geregelt.
Für den österreichischen Teil des Bodensees existiert zusätzlich ein eigenes Gesetz. Die Fischereigesetze unterscheiden sich inhaltlich nicht gravierend von den Bestimmungen in den angrenzenden Ländern. Die Gesetze und die Verordnungen können im Detail problemlos im Internet nachgelesen werden(http://www.vorarlberg.gv.at/vorarlberg/ ... gesetz.htm.).
Wenn sich der Angler dazu noch der Umwelt sowie den Tieren gegenüber korrekt und vernünftig verhält, wird er beim Angeln in Vorarlberg mit Bestimmtheit keine Probleme haben
Weg zur Angelkarte Tirol
Formelle Voraussetzung, um in einem Tiroler Gewässer fischen zu dürfen, ist die Pflichtmitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband und der Nachweis der fachlichen Eignung. Diese Voraussetzungen haben In- und Ausländer in gleicher
Weise zu erfüllen.
Wie werde ich Mitglied im Tiroler Fischereiverband?
... als Fischer zum Erwerb von Gästekarten
(Tageskarten)
Die Mitgliedschaft wird durch das Überweisen von € 25,- an den Tiroler Fischereiverband erworben. Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren haben
€ 10,- zu überweisen. Einzahlungsscheine liegen bei den Fischereiberechtigten, Pächtern, Bewirtschaftern und den Bezirkshauptmannschaften auf und können über die Geschäftsstelle des Tiroler Fischereiverbandes bezogen werden. Der Betrag ist jährlich zu entrichten.
Wie erbringe ich den Nachweis der fachlichen Eignung?
... als Angler einer anderen Nation
Durch die Teilnahme an der Unterweisung (Die Eignung wird durch den Besuch einer Unterweisung, die von den Fischereiausschüssen jährlich durchgeführt wird, erlangt. Die Unterweisung dauert in der Regel 10 Unterrichtsstunden und kostet ca. € 30,-.)
bzw. dem gleichwertigen Nachweis einer Fischerprüfung oder Unterweisung bzw. Sachkundenachweis eines anderen Landes.
Sind Sie nun Mitglied im Tiroler Fischereiverband und haben die fachliche Eignung nachgewiesen, so steht dem Erwerb einer Fischerkarte nichts mehr im Wege.
Beim Fischen sind immer mitzuführen:
• Einzahlungsbestätigung an den Tiroler Fischereiverband,
• gültiger Lichtbildausweis,
• Unterweisungsbestätigung,
• gültige revierbezogene Fischerkarte,
• Fangkarte mit Revierangaben und Vorschriften.
Fischereirechtiche Bestimmungen Tirol
Mindestmaße, Schonzeiten, Fangzeiten, die Eintragungen in die Fangkarte sowie weitere von den Revierinhabern festgelegte Vorschriften und Einschränkungen sind wie überall strikte einzuhalten. Wenn sich der Angler dazu noch der Umwelt sowie den Tieren gegenüber korrekt und vernünftig verhält, wird er beim Angeln in Tirol mit Bestimmtheit keine Probleme haben. Diese Ausführungen stellen nur die gegenwärtige Zusammenfassung der wichtigsten Fakten dar, um eine Fischerkarte für Tiroler Gewässer erwerben zu können.
Im Detail wird das Angeln in Tirol im Fischereigesetz und in der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz geregelt. In diesem Gesetz
werden auch die Schonmaße und Schonzeiten für die Fischerei im Detail festgelegt.
(siehe auch: http://www.tiroler-fischereiverband.at)