Habe da so eine kleine Frage... Wenn man vom Boot aus Vertikal fischt, darf man da einen Widerhaken verwenden? Ich interpretiers als Gambe mit 1 Haken.
Freue mich auf eine Antwort
Gruss und Petri Roger
ich kenne zwar die Gesetze im Kt. Bern nicht,aber es ist nicht entscheidend wie du das interpretierstrogersi11 hat geschrieben: Ich interpretiers als Gambe mit 1 Haken.![]()
Manchmal verstehe ich die welt nicht mehr!Rivermaster Fredu hat geschrieben:Sobald die Haken nicht an einem Seitenarm befestigt sind gilt es nicht mehr als Gambe/Hegene und darf deshalb nicht mit Widerhaken gefischt werden.

Nicht nur du, Dänu...T-Rig hat geschrieben:Manchmal verstehe ich die welt nicht mehr!Rivermaster Fredu hat geschrieben:Sobald die Haken nicht an einem Seitenarm befestigt sind gilt es nicht mehr als Gambe/Hegene und darf deshalb nicht mit Widerhaken gefischt werden.



Hmmmm - dann sind meine "Wurfhegenen" für das Eglifischen also nicht mehr erlaubt, bzw. nur ohne Widerhaken?aber - aufgepasst - werfen darf man diese Montage nicht

miKe hat geschrieben:Hmmmm - dann sind meine "Wurfhegenen" für das Eglifischen also nicht mehr erlaubt, bzw. nur ohne Widerhaken?
Woher hast du denn diese Information, Rolf?Felchenfischer hat geschrieben:miKe hat geschrieben:Hmmmm - dann sind meine "Wurfhegenen" für das Eglifischen also nicht mehr erlaubt, bzw. nur ohne Widerhaken?
ja, und nur noch mit zwei Anbissstellen![]()
"Wurfhegene" = "Jagdgambe" mit Nuggi (Schlüchli) etc.
was waren das noch für Zeiten - mit dem selben "Geschütz" Vetikal fischen und wenn es dann in unmittelbarer Nähe an der Wasseroberfläche gejagt hat - schnell geworfen - eingekurbelt und gefangen![]()
nun braucht man für dasselbe schon 2 Ruten und Montagen
