im kanton zug gibt es meines wissens ja keine beschränkung der seehundschnur-länge (kenne ich überhaupt nur vom zürisee). mit den clips und den grossen seehunden ist es tendenziell so, dass man die clips eh nicht weiter als 35-40 m seitlich auf der hundschnur rauslassen kann, weil sonst die rutenschnüre zwischen rute und clip ins wasser hängen. für die übrigen seebenutzer ändert sich also mit der clipfischerei überhaupt nichts im vergleich zur klassischen seehundfischerei!Eddie hat geschrieben: Aber......habt Ihr auch über die max.zulässige Breite pro Seite gesprochen?
thymallus
