Ich hab’s verstanden!

Spassiges zum Thema Fischen und Fischer
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Nidi

Re: Ich hab’s verstanden!

Beitrag von Nidi »

gonefishing hat geschrieben:@Nidi:
(denke nicht dass sich jemand mit 'über 200 Jahre alt und zu senil um Widerhaken anzudrücken' angesprochen fühlt)
Ich denke auch nicht dass du von Zombies redest. Zudem würde es eigenartig aussehen wenn da auf Friedhöfen zu hunderten Wobbler, Löffel Gamben und sogar Köderfische zum Boden heraus schiessen würden ( mit oder ohne Wiederhaken). Bestimmt haben sich aber viele Felchenfischer trotzdem angegriffen gefühlt.
Ich meinte doch dass der Kanton die Sonderregelungen dem Bund plausiebel machen muss. Wenn es den auf Bundesebene so akzeptiert wird, liegt die Schuld vielleicht nicht nur beim Kanton. Da hätte interveniert werden sollen und somit wird das Ganze sowieso fragwürdig.
Schweizer Angler

Re: Ich hab’s verstanden!

Beitrag von Schweizer Angler »

...ich bin mir nicht so sicher ob da der bund alles genehmigt hat, allerdings dürfen kantone die bundesregeln selbst verschärfen, da brauchts keine genehmigung, beim köderfisch hingegen schon.

gruss

sa
Nidi

Re: Ich hab’s verstanden!

Beitrag von Nidi »

Hallo Sa
Ich habe auch das Gefühl das der Bund noch nicht alles genehmigt hat zumal anscheinend noch nicht bei allen Kantonen alles ganz klar ist. Es wäre aber eigenartig oder gar eigensinnig wenn ein Kanton ein Regelement veröffentlicht, welches vom Bund noch nicht genehmigt ist. Beim C&R ist in Bern eine Verschärfung (ob Sinnvoll oder nicht). Aber beim lebenden Köderfisch oder Wiederhaken eher nicht. Und bräuchte eben dies nicht die Zustimmung des Bundes?
gonefishing

Re: Ich hab’s verstanden!

Beitrag von gonefishing »

Nach meinem Informationsstand wurde die Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV) vom Bundesrat genehmigt.

@Nidi: Ich greife doch nicht die Felchenfischer an, bin doch selber einer. Habe wie gesagt eine Erklärung für die Ausnahmen gesucht, und da kam mir der Gedanke dass diejenigen die das Reglement gemacht haben evtl. der Meinung sind Schlepp- und Hegenenfischer seien nicht sonderlich flexibel und innovativ, und müssten unter einer Ballenberger Käseglocke vor Veränderungen beschützt werden... :roll: :lol:

Aber falls sich doch jemand angegriffen gefühlt hat, sorry, wollte nur die Macher dieses Regelwerkes angreifen.
Nidi

Re: Ich hab’s verstanden!

Beitrag von Nidi »

Mattu ich wollte dich nicht als Angreiffer abstempeln. Im Gegenteil du bist ein Tip der sich der Sache annimmt und das angeln gewissenhaft betreibt.
Ich habe einfach die Eigenschaft immer alles von zwei Seiten zu Betrachten , verstehe "meistens" beide und probiere die Meinungen beider Seiten auch nachzuvollziehen. Beim neuen Regelement muss jeder selber nach seinem Wissen und Gewissen handeln und sich bewusst sein dass er beim Fischen auch eine Verantwortung gegenüber der Fische und unseren Gewässern trägt.
simon_gambler

Re: Ich hab’s verstanden!

Beitrag von simon_gambler »

@Mättu und Co., ja sagt einmal, sind wir denn jetzt immer noch in der Fun Stuff-Abteilung oder habe ich da etwas nicht mitgekriegt?....

Simon
Schweizer Angler

Re: Ich hab’s verstanden!

Beitrag von Schweizer Angler »

also der bundesrat geneimgt/verabschiedet nur bundesgesetze, z.b. das bundesgesetz über die fischerei (zuständigkeit BAFU), und das tierschutzgesetz (zuständigkeit BVET). kantonale gesetze genehmigt der bundesrat nicht, er würde sich hier nur einschalten wenn sie allgemeines schweizer recht grob verletzen würden. kantopnale gesetze müssen aber dem bund (nicht bundesrat) jeweils vorgelegt werden, damit dieser prüfen kann ob seine rahmengesetze (bundesgesetze) eingehalten werden und in die kantonalen gesetze einfliessen.
für die fischerei gilt im besagten "berner fall" der fischereireglemente ist das BAFU zuständig für;

- alle punkte die schonzeiten, schonmasse, habitate, artenschutz und alle fischereimethoden betreffend die nicht tierschutzrelevant sind (und fast jede fangmethode ist tierschutzrelevant), ausbildung der fischenden in sachen fischbiologie

- das bvet ist zuständig für alle punkte die tierschutzrelevant sind (fangmethoden wie widerhaken, catch und release, lebende köder, fischtransport und fischzucht (hier nur die fischhaltung, nicht aber die arten), ausbildung der fischenden in sachen tierschutz.

Eine direkte oder fliessende Überschneidung gibt es bei der Ausbildung der Fischer.

soviel ich weiss, genehmigen beide stellen zusammen (BVET & BAFU) die neuen kantonalen fischereireglemente, wobei der lead (heisst der Prozess wie kontrollieren ob alles richtig läuft, beim BAFU liegt. Dieses muss das BVET bei fischereigesetzen über tierschutzrelevante Änderungen/Massnahmen informieren (Bringschuld). das BVET kann dann ok oder non-ok sagen, wenn ok, kann der Kanton das Gesetz in Kraft treten lassen, sonst muss er Änderungen im Gesetz anbringen, oder das gesetz gilt nur unter vorbehalt und kann jederzeit wieder geändert/angepasst werden.


gruss

sa
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