Ist eigentlich ziemlich simpel:Horst Schlümmer hat geschrieben:Dachte eigentlich das Video ist o.k.![]()
Ich habe gefilmt und mein Kumpel gefischt ?
Habe da wohl etwas noch nicht so richtig verstanden![]()
Den Fisch so schonend wie möglich behandeln. Also bei Entnahme sofort betäuben, bei begründetem Zurücksetzen so schnell und schonend wie möglich abhaken und releasen.
Wenn dabei ein anderer filmt oder fotografiert kein Problem. Aber sobald mit dem lebenden Fisch noch posiert wird, der Fisch für close-ups in die Kamera gehalten wird etc. steht das im Widerspruch zur neuen TSchV.
Es geht nicht darum ein Haar in der Suppe zu suchen und rumzunörgeln, sondern jedem die neue Gesetzeslage verständlich zu machen, und Anzeigen zu vermeiden.
Sicher hat jeder schon mal irgendwo irgendwelche Gesetze übertreten, aber man muss dies nicht im Internet publizieren.
Danke für's Entfernen des Links und nochmal Petri, Horst!
