Geht das Tirolerhölz unter die Setzangelei?

Hier kommen die Votings / Abstimmungen rein!
Antworten

Geht das Tirolerhölzl unter die Setzangelei?

Ja
8
11%
Nein
33
47%
Keine Ahnung
18
26%
Die Beschwerung und die Strömung ist massgebend
11
16%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 70

Benutzeravatar
Martin
Fischerforum Cheffe
Beiträge: 1661
Registriert: Sa 26. Aug 2006, 13:12
Meine Gewässer: Birs (BE/SO), Lüssel, Lützel, Chastelbach, etc.
Wohnort: Büsserach
Has thanked: 11 times
Been thanked: 76 times
Kontaktdaten:
Switzerland

Geht das Tirolerhölz unter die Setzangelei?

Beitrag von Martin »

Da es in Bernischen Gewässern, oder auch an anderen Fliessgewässern der CH mit vorwiegendem Edelfischbestand zum Teil verboten ist, die Setzangelei auszuüben, stellt sich mir folgende Frage:



Darf dann das Tirolerhölzl an solchen Gewässern benutzt werden?



Es ist mir klar, dass ein Hölzl so gewählt werden kann, dass es für die Strömung zu schwer ist und stehen bleibt, oder einfach nur so schwer gewählt wird, dass es durch die Strömung fortgetragen werden kann.

Daher die Frage wo liegt die Grenze zwischen Setz- und Nichtsetzanglei und wie wird dies definiert.

Oder habe ich hier den Begriff Setzangel falsch verstanden?



In den Bernischen Vorschriften habe ich nirgends was gefunden und trotzdem habe ich das Gefühl, dass es früher anders im Reglement stand, etwa so:



An Gewässern mit vorwiegendem Edelfischbestand, darf das Blei/Beschwerung nur so gewählt werden, dass es durch die Strömung fortgetragen werden kann.



Heute steht da nur:

An Gewässern mit vorwiegendem Edelfischbestand, darf die Setzangel nicht verwendet werden.







Wer kann mir hier auf die Sprünge helfen, oder wer weilt hier auch im Unklaren?

Habe gleich eine Umfrage daraus gemacht.
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Andal

Beitrag von Andal »

Dazu musst du das Hölzl in seiner ursprünglichen Verwendung sehen. Da wird es fortgetragen und darf gemäss der o.a. Vorschrift auch gefischt werden. Jedenfalls dann, wenn man das Hölzeln als eine Angelmethode betrachtet und nicht, wie mittlerweile üblich, als ein Stehaufblei!
Benutzeravatar
Martin
Fischerforum Cheffe
Beiträge: 1661
Registriert: Sa 26. Aug 2006, 13:12
Meine Gewässer: Birs (BE/SO), Lüssel, Lützel, Chastelbach, etc.
Wohnort: Büsserach
Has thanked: 11 times
Been thanked: 76 times
Kontaktdaten:
Switzerland

Beitrag von Martin »

Danke für deine Antwort, so habe ich mir das auch gedacht, dass es drauf an kommt, ob es fortgetragen wird, oder eben nicht.



Anhand der bisherigen Votings, kann man aber sagen, dass es anscheinend verwirrend und nicht wirklich klar deklariert ist, da die User unterschiedlich abgestimmt haben.



Für mich ist die klassische Setzangelei ein Grundblei, welches auch bei Strömung an Ort und Stelle liegen bleibt, also eine passive Fischerei.

Jedoch wie von dir richtig erwähnt, wird aber beim traditionellen Hölzeln das Hölzel selbst mit der Strömung geführt und ist daher eher eine Art aktive Fischerei und daher nicht wirklich eine Setzangel.



Die Frage ist eben, wo und mit was sind die Grenzen gegeben?

Für mich wäre eben das Verhältniss zwischen Strömung und Beschwerung massgebend, dass der Köder noch fortgetrieben werden kann, aber wie es dann das Gesetz auslegt, kann ich momentan nur erraten.



Da beim Tippfischen auf Bafos mehrheitlich auch nur mit Schnur, evt. Blei und Köder am Haken geangelt wird, kann es dort doch auch durchaus vorkommen, dass das Blei nicht mehr durch die Strömung vortgetrieben wird.



Gehen wir mal vom Super GAU aus ;-) Ein Kontrolleur beobachtet mich an einem Gewässer, wie ich mit einem Hölzel angle, wo aber eben die Setzangelei verboten ist. Ich lasse das Hölzl in der Strömung in eine langsam fliessende Gumpe gleiten, wo es aber wegen der schwächeren Strömung plötzlich stehen bleibt. Genau in diesem Moment kommt der Kontrolleur und sieht meine Monatge fest im Wasser stehen.

Was nun? Menschlichkleit, Verständnis, Paragraphenritt, Busse ?



Vielleicht liest ja momentan jemand mit, der dies aus erster Hand beantworten kann, ansonsten muss ich mich mal beim Fischereiinspektorat schlau machen.



Auf jeden Fall würde mich auch die Meinug anderer User interessieren, welche bereits schon abgestimmt haben und diejenigen die noch nicht Abgestimmt haben, daruf aufmerksam zu machen, am Voting teilzunehmen.
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
habakuk

Beitrag von habakuk »

komisch - ich bin auch der meinung, dass früher in den

berner vorschriften konkret darauf hingewiesen wurde...



man kanns aber bestimmt nicht als setzangeln bezeichnen,

wenn man nicht hölzl über 30gr verwendet - und das gewässer

fliesst, wirds eigentlich immer abgetrieben. dank dem luftkörper

ist 30gr ja nicht =30gr setzblei.

ich verwende das hölzl manchmal auch im see, zum setzen -

da hats aber keine strömung und setzen ist erlaubt...

in bern oberhalb der neubrücke gilt die aare als edelfischgewässer,

das hölzl ist hier erlaubt. (die frage ist nur wie lange noch...)



ich habe mich aber auch schon gefragt ob ich ein hölzl mit nymphen

beispielsweise in der emme auf der schwelle stehend im pool

baden darf? (das wäre dann schon eher setzen resp. eine gambe,

und mehr oder weniger vertikal)



soweit mein senf

für ein stimme bei der umfrage reicht mein wissen nicht aus ;)
bienne0

Beitrag von bienne0 »

Ich sehe das wie Andal, denn bei uns in Bayern ist das Hölzl auf keinen Fall als Setzblei (Grundblei) gedacht, sondern als eine Angelmethode.
fariofreak

Beitrag von fariofreak »

Ich meine, es kommt ganz klar auf das Gewicht des Bleis und die Stärke der Strömung an. Denn wenn ich in einem Gumpen mit einem 30 gramm Blei und einem Wurm am Seitenarm fische, dann treibt das Blei nicht ab, es bleibt an Ort und stelle. Wenn ich aber ein 20 gramm Hölzl und eine Nymphe in einer flachen Passage fische, dann geht das unter Hölzeln, weil das Blei ja abtreibt.

So sehe ich das.
Benutzeravatar
fisherofmen
Fischerforum Moderator
Beiträge: 772
Registriert: So 13. Jan 2008, 22:29
Meine Gewässer: Zürichsee und Schweden
Wohnort: Kt. Aargau
Has thanked: 282 times
Been thanked: 245 times
Switzerland

Hinweis auf den Berner Internetseiten

Beitrag von fisherofmen »

Hallo Martin



Unter den Angelmethoden 'Tippfischen' steht einHinweis



Wie jedes Kontrollorgan, braucht auch der Fischereiaufseher den gesunden Menschenverstand. Wenn der Aufseher dich ein paar Minuten beobachtet, dann sieht er ja, welche Absicht du hattest. Es ist wie mit dem Rollblei, du hältst die Rute in den Händen und der Silg läuft mit der Strömung. Auch wenn er manchmal stehen bleibt. Beim Setzangeln, hast du die Rute meistens auf einer entsprechenden Vorrichtung abgestellt. Ich denke, da liegt schon der wesentliche Unterschied.

Lieber Gruss

fisherofmen



Edit by Uwe: Hab den langen Link mit Hinweis eingebunden, damit man nicht scrollen muss
Benutzeravatar
Rolf
Fischerforum Administrator
Beiträge: 3695
Registriert: Mi 30. Aug 2006, 12:34
Meine Gewässer: See und Fluss
Wohnort: Mittelland
Has thanked: 316 times
Been thanked: 274 times
Switzerland

Beitrag von Rolf »

Hallo,



wie meine Vorposter schon geschrieben haben, geht es hier um eine Fischerei – Technik. Mit dieser Methode wird in mehr oder weniger schneller Fortbewegung des Tirolerhölzel, ein oder mehrere Köder angeboten.



Das kann im Fliessgewässer sehr gut wegen der natürlichen Fliesskraft angewandt werden. Auch im stehenden Gewässer funktioniert die Technik, wobei hier das Tirolerhölzel aktiv vom Fischer geführt werden muss.



Bei dieser Technik wird in der Regel auf dem Gewässergrund gefischt. Es gibt aber Spezialisten, die es verstehen, im schnellen Wasser des Rhein damit im Zwischenwasser erfolgreich auf Forellen und Rapfen zu fischen.





Beim Setzangeln liegt die Betonung auf „Setzen“ / „Deponieren“. Wer nun also ein Tirolerhölzel zweckentfremdet, der muss dann damit rechnen (vorausgesetzt Setzangeln verboten), dass er gebüsst wird :wink:
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
pius

Beitrag von pius »

hi



in luzern ist das ganz einfach,

setzen erlaubt,

tirolerholz verboten



:D
Andal

Beitrag von Andal »

Der gravierende Unterschied, der das Kraut fett macht, ist, dass das Setzblei eine passive Methode ist. Das Hölzl fischt man aber aktiv, auch wenn es sich mal festlegen sollte.
frebi

Beitrag von frebi »

Für mich steht eigentlich ganz klar fest, dass unter " setzen " das Grundfischen mit dem sogenanten " Schwerblei gemeint ist, also am Boden liegend ohne wesentliche Positionveränderung. Drifftet dasselbe aber bei entsprechend starker Strömung am Grund nennt man das " schwemmen "

Ganz anders beim Tirolerhölzel, dies drifftet zwar in der Regel auch am Grund, stösst dabei immer wieder auf Steine oder sonstige " Hindernisse "

Dadurch entsteht je nach Stärke der Strömung eine Pendelbewegung im Tirolerhölzel. Da in der Regel bei klassischem " Hölzeln " 1-3 Nymphen an kurzen Seitenarmen ( 3-6 cm ) gefischt wird entsteht eine Fiberation welche sich auf die Nymphen überträgt und auf die Fische eine reizvolle Wirkung haben kann! Wie und was beispielsweise im Kt.Bern erlaubt ist, kann ich nicht sagen, kann aber als Vergleich hier anführen wie wir es hier in Schaffhausen am Oberrhein handhaben. An den meisten Revieren ( wir haben hier das Pachtsystem ) ist es Vorschrift dass das Blei oberhalb des Köders montiert sein muss. Bei 2 Revieren darf auch die Beschwerung zu unterst montiert sein. Wie auch immer, ich kenne und fische bei gelegenheit alle diese Methoden. Alle fangen Fische - oder auch nicht. Die normale Zapfenmontage, falls ein Fischer sein Handwerk versteht, fängt genau so gut wie alles andere!



Fischen wir mit Leidenschaft, aber immer fair und verlieren wir uns nicht in Spitzfindikeiten, wir schaden uns nämlich nur selbst.



In diesem Sinn viel Petri im 2008



Fred
Schweizer Angler

Beitrag von Schweizer Angler »

betreffend kanton be wie ich es vor 2 jahren mitbekommenhabe;



- tiroler ist in allen fliessenden gewässern erlaubt, sofern es im ursprügnlichen sinne (mit der strömung fischen) eingesetzt wird.





-würde das tiroler ausgeworfen, an der stelle m bach/fluss liegenbleiben und dazu die rute aus den händen genommen werden (ablegen, abstellen auf ständer), dann ist es setzangelei.



die setzangelei ist in gewässern mit vorwiegendem edelfischbestand verboten, weil damit dem verschlucken von ködern vorgebeugt werden soll. gerade forellen schlucken den köder meist gierig, bei der setzangelei (rute nicht in den händen) wird dies gefördert, weil der fischer den anbiss meist erst bemerkt, wenn der naturköder bereits verschlungen ist.

gerade junfische (untermassige) kommen mit den darauf nötigen (wören nicht nötiug wenn man immer sauber den silk vor dem maul abschneiden würde aber hie und da findet einer seine haken wertvoller als den jungfisch) operationen eher schlecht zurecht.



das fischen mit tiroler und kunstködern (nymphen) läuft weniger gefahr des verschluckens, weil der fisch wie beim fliegenfischen den falschen köder meist innert sekundebruchteilen erkennt und ausspeit, folglich gibt es keine oder sehr wenige operationen.



meine pers. meinung;



deutlicher und eventuell noch fischgerechter wäre das berner fischereigesetz, wenn des die tiroleranglei nach wie vor erlauben, aber den einsatz mit naturködern verbieten würde. damit nahezu jedes verschlucken ausgeschlossen wäre (nicht jeder fischer schlägt gleich schnell an und schwups ist der wurm schon hinten im fischmaul).



das festlegen von gesetzesarftikeln ist immer eine grosse sache - man will nicht zuvielen fischern auf den schlips treten, soll aber der kreatur die man bejagd ebenso gerecht werden. dann gibt es zugegeben auch fangneid, ("der nebenan fängt mit seinem gerät immer besser als ich, also sollte man sein gerät verbieten"). und es gibt verständnisprobleme ein gesetz zu deuten oder genau zu beschreiben was damit gemeint ist, oft ist die fischereitechnik und neue geräte schneller als die juristenund andere sachverständigen. bis ein gesetz zudem in druck geht und allen ausgehändigt ist oder zur verfügung steht, dauerts meist mindestens ein jahr. da machen viele kantone aus kostendruck (neues gesetz beratschlagen und schlussendlich ausdrucken kostet eine unmenge geld, erst recht wenn es jährlich ändert) halt den kompromiss von möglichst offen formulierten gesetzestexten, die sich "automatisch" der zeit anpassen - funktioniert aber tätsächlich selten so wie es gewünscht wäre, allen kann man es nicht recht machen.



gruss



schweizer angler
Benutzeravatar
Loup
Beiträge: 1634
Registriert: Fr 12. Okt 2007, 21:40
Wohnort: Seeland
Has thanked: 25 times
Been thanked: 97 times

Beitrag von Loup »

Habe für Nein gestimmt.



@ Pius Früher haben wir in der Reuss mit Bleidraht gefischt und die Köder auch oberhalb des Drahtes montiert. Der Bleidraht hat sich auch weniger verfangen als wenn man Rundbleie zuunterst befestig hat. Wie ist das denn geregelt?



Gruss

Loup
habakuk

Beitrag von habakuk »

Schweizer Angler hat geschrieben: deutlicher und eventuell noch fischgerechter wäre das berner fischereigesetz, wenn des die tiroleranglei nach wie vor erlauben, aber den einsatz mit naturködern verbieten würde. damit nahezu jedes verschlucken ausgeschlossen wäre (nicht jeder fischer schlägt gleich schnell an und schwups ist der wurm schon hinten im fischmaul).


das finde ich eine interessante theorie!

ich fische seit einer saison erfolgreich mit dem hölzl.

ich habe noch nie gezielt auf forellen gefischt, aber sicher ein halbes

duztend als beifang gefangen. weder die zahlreichen äschen noch die

forellen haben jemals einen köder geschluckt. ich habe sowohl mit kunst

als auch mit naturködern gefischt. allerdings mit sehr kurzen springern,

ich denke dies beugt dem verschlucken noch vor.



wie seht ihr meine "frage" betreffend eines hölzels das vertikal, auf

einer schwelle stehend im darunterliegnden pool, gefischt wird?

die rute würde nicht abgelegt, das blei aktiv über den boden gehüpft,

sollte somit eigentlich erlaubt sein?
Schweizer Angler

Beitrag von Schweizer Angler »

@habakuk



jou, das mit der maximal erlaubten springerlänge hatten wir gleube ich mal früher im gesetz.



das mit dem verschlucken habe ich selbst im schwellenmätteli in bern mehr als einmal bei einem fischer gesehen, egal ob bei äschen, barben oder hie und da forellen.



zu deiner frage wegen tiroler in schwellen - ist erlaubt solange du die rute in den händen hälts.



gruss



schweizer angler
Antworten

Zurück zu „Votings / Abstimmungen“