Überflüssige und unnötige Gesetzesänderungen zur Fischerei

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gonefishing

Re: Überflüssige und unnötige Gesetzesänderungen zur Fischer

Beitrag von gonefishing »

Arts hat geschrieben: Die unverständlichsten Regelungen/Gesetze im Kt. Bern finde ich:
- Nachtangelverbot
- Anzahl Ruten bei Grenzgewässer
- Anfütter verbot
Finde ich jetzt nicht so unverständlich...

Nachtangelverbot:
Kann man bestimmt diskutieren, und im Rahmen der Diskussion TSchV hatte ich Kontakt mit dem ehem. Fischereiinspektor der dazu meinte dass das nicht in Stein gemeisselt ist...
Aber: Nachts ist es schwierig zu kontrollieren, und attraktiv für die Nachtfischerei sind u.a. Gewässer an denen es heute schon Probleme gibt (Zihlkanal, Nidau-Büren-Kanal).
Gewisse Ruhezeiten sind für die Gewässer und v.a. die Uferbereiche bestimmt nicht schädlich.

Grenzgewässer:
Es gelten grundsätzlich die weniger strengen Reglemente. Macht ja keinen Sinn dass ein Berner und ein Neuenburger Fischer nebeneinander am Zihlkanal sitzen und der eine mit 2, der andere mit 3 Ruten fischen darf. Oder ein Berner und ein Solothurner nebeneinander an der Aare und der Berner muss um 24.00Uhr zusammenpacken. Dass die lockereren Reglemente gelten gibt weniger Gstürm und weniger Übertretungen ('ach, habe ich nicht gewusst, darf ich doch sonst überall')

Anfütterverbot:
Neben dem angesprochenen Nährstoffeintrag besteht auch die Gefahr dass Krankheiten oder gesundheitsbelastende Stoffe eingetragen werden, oder dass ein bestimmtes Futter für bestimmte Fischarten unverträglich ist (da gab es doch den Fall von diesen Nüssen, an denen ein bekannter Karpfen eingegangen ist). Sicher ist, dass es nicht gut wäre wenn alles in rauhen Mengen in die Gewässer gekippt werden dürfte. So bräuchte es wieder einen Wust an Reglementierungen. Darf Fisch angefüttert werden? (Entsorgen des Abfalls beim Ausnehmen, Krankheiten...) Dürfen Fische oder Fischprodukte angefüttert werden die nicht aus dem Gewässer stammen? (Heilbuttpellets, Meeresfische, Fische aus anderen Gewässern > Krankheiten...) Wieviel darf angefüttert werden? (Überdüngung) An welchen Gewässern darf überhaupt angefüttert werden? Welche Stoffe dürfen nicht angefüttert werden? etc. etc. etc.
Nicht zuletzt halte ich es persönlich nicht für sonderlich sportlich Fische an einen Fressplatz zu locken und zu gewöhnen um sie dann dort zu fangen.
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Alet
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Re: Überflüssige und unnötige Gesetzesänderungen zur Fischer

Beitrag von Alet »

@gonefishing
In Kantonen ohne Anfütterungsverbot sind bis anhin keinerlei Probleme aufgetaucht. So ca. 99% der Fischer fischen mit Futterspirale. Da wirft niemand Kiloweise Futter ins Wasser. Viele gehen damit auf Brachsme, Rotauge und Schleie.
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