Felchenfischer hat geschrieben:der Grund für diese seltsame Lösung soll darin liegen (so hat man mir es erklärt), dass an solchen Zonen eine Fischerei vom Ufer aus (starker Krautbewuchs, Seerosen u.s.w.) sonst nicht möglich seie
Auch vom Boot aus soll es nicht möglich sein, im Totholz und Kraut mit künstlichen Ködern zu fischen.
Die Begründung, warum man in einigen Gebieten mit lebendem Köfi fischen darf, wird wohl nie einleuchtend sein.
Bei uns in der Aare gibt es diesbezüglich auch eine sehr komische Lösung zu diesem Thema. In den aufgestauten Teilbereichen vor den Kraftwerken darf mit dem lebenden Köfi gefischt werden. Unterhalb des Kraftwerks, wo der Fluss wieder richtig fliesst, ist es verboten, bis ca. 4km stromabwärts das nächste Staugebiet beginnt.
Die naheliegendste Begründung wird wohl die folgende sein: Zwischen den Fischereivertretern und den Tierschützern wurde mit der jetzigen Regelung ein Kompromiss ausgehandelt.
Seit dem neuen Gesetz habe ich die Fischerei mit dem lebenden Köderfisch ganz eingestellt. Vorher fischte ich sehr gerne mit lebendem Köfi auf Hecht, jedoch im fliessenden Abschnitt, wo es heute ganz verboten wurde.
Janu, was die tierschützerische Haltung betrifft, konnte man das Verbot noch teilweise verstehen. Oft habe ich Fischer gesehen, welche den lebenden Köfi vom Ufer aus so weit wie möglich in den Fluss oder See ausgeworfen haben, statt ihn schonend in das Wasser hineinzulegen, sodass er von selbst hinausschwimmt.
Ich vermisse die Zeit mit dem lebenden Köfi nicht. Manchmal reizt es mich aber schon, weil man mit dem Lebenden teilweise viel grösseren Erfolg hatte. Zudem war die Wartezeit vom Biss bis zum Anhieb auch sehr interessant, weil man nie wusste, ob man zu früh oder zu spät den Anhieb setzte.
Greez