Anz. Anbissstellen Forellengewässer Kt. Bern

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MS Tripper

Re: Anz. Anbissstellen Forellengewässer Kt. Bern

Beitrag von MS Tripper »

astacus hat geschrieben:in den kantonen, die ich kenne, ist andrücken/abklemmen der widerhaken ausdrücklich erlaubt. dazu zählen auch bern und solothurn. der test, die glattheit des hakens dann an einem kleidungsstück aus baumwolle zu probieren, wird zwar vielfach empfohlen und angewendet, hält aber rechtlich nicht stand.
Genau diesen Sachverhalt habe ich letztes Jahr einem übermotivierten Aufseher versucht zu erklären. Er stellte sich zwar stur, liess mich aber ohne weitere Sanktionen weiterfischen mit den Abschiedsworten : " Beim nächsten Mal sind die Widerhaken abgeschliffen sonst kriegst du Probleme. " Ich hab freundlich geschmunzelt, fische auch weiterhin mit sauber angedrückten Widerhaken und freue mich schon auf ein baldiges Wiedersehen mit dem Herrn :lol:


OT on, für alle dies immer noch nicht wissen: Haken schreibt sich ohne CK!!! Ich krieg mal noch einen grünen Star wegen diesen Hacken :censored: - OT off
petrijünger79

Re: Anz. Anbissstellen Forellengewässer Kt. Bern

Beitrag von petrijünger79 »

Hallo zäme

muss mal dieses "alte" Thema wieder aufgfreifen. Beim durchstöbern der Fischereverordnung um zu erfahren ob an einem Fliessgewässer mit gemischtem Fischbestand eine 1 oder 2 Ruten eingesetzt werden dürfen bin ich per zufall auf diesen Artikel gestossen:
Art. 23 4. Fliessgewässer mit gemischtem Fischbestand
....

2Unter dem Vorbehalt abweichender interkantonaler Vereinbarungen darf in diesen Gewässern und Gewässerabschnitten entweder mit zwei Angelruten mit je höchstens zwei Anbissstellen ohne Widerhaken oder mit zwei Schleppschnüren mit je einem Köder mit oder ohne Widerhaken gefischt werden.
Das bedeuted, dass ich an einem Bach wie dem Lombach oder Zulg einen Pointer128 mit drei Anbisstellen fischen darf, in der Aare jedoch nur mit 2. Seh ich das richtig so?
gonefishing

Re: Anz. Anbissstellen Forellengewässer Kt. Bern

Beitrag von gonefishing »

Meiner Meinung nach nein
Art. 13 Gewässer mit kantonalem Fischereirecht (Regalgewässer)

In Regalgewässern ist es verboten,
a Fische zum Zwecke des Fangens anzufüttern;
b aufgehoben
c eine Gambe oder Hegene mit mehr als fünf Angeln zu verwenden oder diese mit dem Jucker oder einem Schwimmer zu kombinieren;
d an Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen von weniger als 10 cm Länge mehr als zwei Anbissstellen bzw. bei solchen von mehr als 10 cm Länge mehr als drei Anbissstellen anzubringen;
e ausser bei den unter c und d aufgeführten Fällen mehr als zwei Anbissstellen zu verwenden und
verstehe ich so: grundsätzlich nur 2 Anbissstellen, aber grundsätzlich auch Ausnahme bei Spinn-/Schleppködern über 10cm und bei Gambe (wenn diese erlaubt)
petrijünger79

Re: Anz. Anbissstellen Forellengewässer Kt. Bern

Beitrag von petrijünger79 »

Ja Art 13 versteh ich auch so - jedoch weshalb steht bei der bestimmung zu den fliessgewässer mit gemischtem fischbestand ausdrücklich höchstens 2 Anbisstellen ohne Ausnahme? In der übersicht der erlaubten Fanggeräte ist auch keine Ausnahme erwähnt (im gegensatz dazu bei den Fliesgewässern mit vorwiegend Edelfischbestand)
http://www.vol.be.ch/site/erlaubte_fang ... 2010_d.pdf
gonefishing

Re: Anz. Anbissstellen Forellengewässer Kt. Bern

Beitrag von gonefishing »

Stimmt, in der Tabelle ist es tatsächlich so, dass es an diesen Gewässern keine Ausnahme beim Spinnfischen mit Ködern über 10cm gibt, beim Schleppfischen schon, komisch...
Habe mich ehrlich gesagt noch nie grossartig darum gekümmert, da ich keine Köder mit drei Anbissstellen besitze, bzw. bei den wenigen Wobblern die drei hätten einen Haken abmontiert habe. Zumindest bei den 'werfbaren' Ködern bis 25cm reichen meiner Ansicht nach 2 Haken. Vielleicht fängt man mal einen weniger, aber auf den einen kommen wahrscheinlich drei weniger mit vernageltem Maul.
petrijünger79

Re: Anz. Anbissstellen Forellengewässer Kt. Bern

Beitrag von petrijünger79 »

Ja da hast du recht.....ich werde meinen pointer 128 einen Drilling entfernen.....obwohl ich eigentlich nur noch selten damit fische seit ich die Gummifische für mich entdeckt habe....und da reicht sogar ein einziger Hacken aus.

Finde nur dass die Regelung ein bisschen eigenartig ist....aber das ist ja nichts neues :wink:
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