Meines ist im Kt. Solothurn stationiert und ich habe beim Schiffahrtsamt angerufen. Wir Ausserkantonalen müssen einen Gewässerwechsel, nicht eine Neuanmeldung machen in dem Programm. So hat es bei mir funktioniert gehabt.
Was ich mir überlege, jetzt müssen neu Boote und Motoren die irgendwohin anders verkauft werden wo es eine Reinigungspflicht gibt gereinig werden. Ausser es ist Neuware oder es wird in ein bereits verseuchtes Gebiet bewegt. So wird der Handel auch von diesen Gesetzen betroffen, nicht nur Wanderboote. Dieses Geld muss man jetzt neu bei einem Occasionkauf mit einberechnen.
