Freiangelrecht Thunersee

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Chnuschti
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Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Chnuschti »

Hoi zäme
Ich gehe nächstes Wochenende am Thunersee campen. Verstehe ich das Freiangelrecht richtig, dass ich mit Gummiköder mit einem Hacken ohne Wiederhacken dort angeln darf?
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/j ... herei.html

Danke schon jetzt für eure Antworten...
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Dural
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Dural »

Ja.
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catchNcook
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von catchNcook »

Chnuschti hat geschrieben: Mo 16. Mai 2022, 11:52 Hoi zäme
Ich gehe nächstes Wochenende am Thunersee campen. Verstehe ich das Freiangelrecht richtig, dass ich mit Gummiköder mit einem Hacken ohne Wiederhacken dort angeln darf?
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/j ... herei.html

Danke schon jetzt für eure Antworten...
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Aber ich denke ohne Jig, denn das wäre kein "einfacher Haken"
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Andreas
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Andreas »

Ja
Es ist alles erlaubt was nur ein Haken ohne Wiederhaken hat. (Auch Jig und all die Rigs u.s.w)
Lebende oder tote Köderfische sind verboten.
Und nur von der Uferlinie aus (keine Stege, schwimmende Mohlen u. s. w.)
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Chnuschti
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Chnuschti »

Super... Danke für eure Antworten!
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Chüpfer
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Chüpfer »

Andreas hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 20:21 Ja
Es ist alles erlaubt was nur ein Haken ohne Wiederhaken hat. (Auch Jig und all die Rigs u.s.w)
Lebende oder tote Köderfische sind verboten.
Und nur von der Uferlinie aus (keine Stege, schwimmende Mohlen u. s. w.)
Das mit den Ködern stimmt, du darfst aber auch von Mohlen / Stege fischen. Auf der Mohle bei Faulensee z.B. hat es fast immer Freiangler.
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Andreas
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Andreas »

Chüpfer hat geschrieben: Mo 23. Mai 2022, 19:08
Andreas hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 20:21 Ja
Es ist alles erlaubt was nur ein Haken ohne Wiederhaken hat. (Auch Jig und all die Rigs u.s.w)
Lebende oder tote Köderfische sind verboten.
Und nur von der Uferlinie aus (keine Stege, schwimmende Mohlen u. s. w.)
Das mit den Ködern stimmt, du darfst aber auch von Mohlen / Stege fischen. Auf der Mohle bei Faulensee z.B. hat es fast immer Freiangler.
Weil es sie hat heisst nicht, dass es erlaubt ist.
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Chüpfer
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Chüpfer »

:wink: das stimmt. Aber es ist erlaubt...
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Andreas
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Andreas »

Chüpfer hat geschrieben: Di 24. Mai 2022, 15:19

:wink: das stimmt. Aber es ist erlaubt...
Nein, laut Fischereireglement nicht.
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/j ... herei.html

Im entsprechenden Dokument ist sogar fett markiert "vom Ufer aus*

Definition "vom Ufer aus" Laut Reglement:
"Art. 12 Freiangelei

1Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee mit einer einzigen
Angelrute und einem einfachen Angelhaken ohne Patent gestattet.

2Das Ufer reicht bis zur Linie, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche
Ufer schneidet."


Das heisst jeder Schiffssteg unter welchem sich Wasser befindet ist tabu (Schiffsstege Molen u.s.w.).

Vieleicht wird es mittlerweile geduldet, kann sein. Würde mich nicht darauf verlassen :wink:
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Chüpfer
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Chüpfer »

Genau - das natürliche oder künstliche Ufer wie ein Steg oder die Mohle.
Ich kann dir zu 100% versichern das es erlaubt ist.

Viel wichtiger für die Freiangelei als wo ist allerdings das Wissen von
1. Erlaubte Köder - also alles mit nur einem Haken ohne Widerhaken, keine Köderfische
2. Fangmindestmasse und Schonzeiten
3. Schongebiete
4. allenfalls das wichtigste - Tierschutzvorschriften - (kein lebend hältern, bei Fischen über 22cm korrekte Betäubung und Entbluten)
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Andreas
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Andreas »

Chüpfer hat geschrieben: Di 24. Mai 2022, 22:16 Genau - das natürliche oder künstliche Ufer wie ein Steg oder die Mohle.
Ich kann dir zu 100% versichern das es erlaubt ist.
Habe mich noch mit dem FI kurzgeschlossen, scheint wirklich zumindest am Thuner mittlerweile akzeptiert zu sein. :up:
Auch wenn es dem Reglement wiederspricht.
Nach dem Motto wo man trockenen Fusses hinkommt ist Freiangeln erlaubt. Mittlere Mole Güetital zB ist weiterhin verboten.
Danke
Andreas
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Dural
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Dural »

Die Regelung ist auch selten komisch, aber ich habe auch schon gehört das sie ein Auge zu drücken.
Ich selber wurde schon auf der Mole mit einem Gast der im Freiangelrecht gefischt hat kontrolliert, der Aufseher hat nichts gesagt. Das ist aber sicher 10 Jahre her, darauf verlassen würde ich mich nicht.

Ich finde das Reglement für den Neuenburgersee interessant: Freiangelrecht kann man sogar im Wasser stehend ausführen, aber nur mit drei Ruten und festen Zapfen.
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Bastler
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Bastler »

Finde ich jetzt auch gerade interessant! Hast du 3 Ruten geschrieben!??
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Dural
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Dural »

Und das vom Ufer aus 24/7 :v:
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Bastler
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Re: Freiangelrecht Thunersee

Beitrag von Bastler »

Und,, vom Boot!!
In der tat, eher außergewöhnlich !!
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