Der Kiemenschnitt
Re: Der Kiemenschnitt
Der Kiemenschnitt ist wirklich kein grosses Ding..Nur sage das mal den alten Säcken beim Eglifischen. Da hört man immer noch den Knacks wenn ihr versteht was ich meine.
MfG Brachsmen
MfG Brachsmen
Re: Der Kiemenschnitt
Top Erklärung!!!!! Super für Anfänger!!!!
als ich letztes jahr an der aare war hatte ich auch gesehen wie ein älterer herr eine grosse forelle einfach übernen stein geschleudert hatte!!!! war schokiert!
als ich letztes jahr an der aare war hatte ich auch gesehen wie ein älterer herr eine grosse forelle einfach übernen stein geschleudert hatte!!!! war schokiert!

Re: Der Kiemenschnitt
Vielen Dank für deine ausführluche Beschreibung!!
Aber wie mache ich den Kiemenschnitt bei einem Hecht???
Lg Telmen
Aber wie mache ich den Kiemenschnitt bei einem Hecht???
Lg Telmen
- Martin
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Re: Der Kiemenschnitt
Ich glaube Rolf's Methode kann so ziemlich auf alle Fische angewendet werden egal ob hier eine Felche abgelichtet wurde oder nicht, wurde vorher schon gefragt, oder spielst du auf etwas spezielles an ?
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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Re: Der Kiemenschnitt
Hallo zusammen,
habe da mal eine frage.
Wie sieht denn das eigentlich bei unseren Berufsfischern aus ?
Die müssten doch eigentlich den Kiemenschnitt auch praktizieren ich sehe immer nur dass die fische direkt vom netz in den kübel wandern. Noch nicht mal eins auf den kopf bekommen die armen.
Haben unsere Berufsfischer sonderrechte ?
Da fällt mir noch eine Geschichte ein.
Ich war im Frühling an einem Dienstag am Schleppen und bin leider voll im Berufsfischernetz mit 2 Zügeln im Netz hängengebliebenn. Habe dann die Zügel abgeschnitten und mich sofort beim zuständigen Berufsfischer gemeldet und entschuldigt.
Ich erklährte dass ich für den schaden aufkommen würde. Ich währe aber auch froh wenn ich meine teuren Wobler wieder zurückbekäme.
Der Berufsfischer sagte mir dass er sehr froh ist dass ich ihm diesen schaden gemeldet habe. Er könne aber die Netze erst am Freitag nachmittag rausholen.
( ?????????????)
Wie lange liegen denn diese Netze ca. 1km länge im see und warum müssen den diese armen fische elendig verrecken weil diese Berufsfischer tun und lassen können was sie wollen.
Verkaufen kann man doch diese fische, die fast eine woche im wasser lagen doch nicht mehr ?
Das hatt mich doch sehr geschockt.
habe da mal eine frage.
Wie sieht denn das eigentlich bei unseren Berufsfischern aus ?
Die müssten doch eigentlich den Kiemenschnitt auch praktizieren ich sehe immer nur dass die fische direkt vom netz in den kübel wandern. Noch nicht mal eins auf den kopf bekommen die armen.
Haben unsere Berufsfischer sonderrechte ?
Da fällt mir noch eine Geschichte ein.
Ich war im Frühling an einem Dienstag am Schleppen und bin leider voll im Berufsfischernetz mit 2 Zügeln im Netz hängengebliebenn. Habe dann die Zügel abgeschnitten und mich sofort beim zuständigen Berufsfischer gemeldet und entschuldigt.
Ich erklährte dass ich für den schaden aufkommen würde. Ich währe aber auch froh wenn ich meine teuren Wobler wieder zurückbekäme.
Der Berufsfischer sagte mir dass er sehr froh ist dass ich ihm diesen schaden gemeldet habe. Er könne aber die Netze erst am Freitag nachmittag rausholen.


Wie lange liegen denn diese Netze ca. 1km länge im see und warum müssen den diese armen fische elendig verrecken weil diese Berufsfischer tun und lassen können was sie wollen.
Verkaufen kann man doch diese fische, die fast eine woche im wasser lagen doch nicht mehr ?
Das hatt mich doch sehr geschockt.
Re: Der Kiemenschnitt
Tja,
Das ist eine gute Frage
Das ist dann eben frischer Fisch
... Die werden beim einholen grösstenteils tot sein... Also kein Kimenschnitt...
Wohingegen ein Melander ein Problem hatte weil er die Fische nicht Tierschutzkonform tötete
Dort starben sie "qualvoller"...
Was ist nun Tierschutzkonformer??
Tom
Das ist eine gute Frage

Das ist dann eben frischer Fisch

Wohingegen ein Melander ein Problem hatte weil er die Fische nicht Tierschutzkonform tötete

Dort starben sie "qualvoller"...
Was ist nun Tierschutzkonformer??
Tom
- Martin
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Re: Der Kiemenschnitt
Sehe ich auch so, für was ein Kiemenschnitt wenn der grösste Teil ohnehin schon tot ist.Arts hat geschrieben:Die werden beim einholen grösstenteils tot sein... Also kein Kimenschnitt...Tom
Gruss Martin
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Re: Der Kiemenschnitt
Hallo,
Ich muss dazu noch sagen, als Fischer, finde ich den Kiemenschnitt eine gute Sache...
Ich fühl mich auf der sicheren Seite.. Betäuben und Kiemenschnitt....
Obwohl auch danach vorallem Weissfische noch nach ca 10 minuten auf einmal loszappeln ....
Was mir aufgefallen ist, man sagt ja immer das Merkmal von frischem fisch sind rote Kiemen... Nach einem Kiemenschnitt, dem ausbluten sind die Kiemen in der Regel blass....
Als Konsument der sich auf solche Kriterien der "Frischheit" beim Kauf achtet, nach dem Kiemenschnitt, ist dies kein Frischheitszeichen mehr... Obwohl ich weis das sie frisch sind ...
Tom
Ich muss dazu noch sagen, als Fischer, finde ich den Kiemenschnitt eine gute Sache...
Ich fühl mich auf der sicheren Seite.. Betäuben und Kiemenschnitt....
Obwohl auch danach vorallem Weissfische noch nach ca 10 minuten auf einmal loszappeln ....

Was mir aufgefallen ist, man sagt ja immer das Merkmal von frischem fisch sind rote Kiemen... Nach einem Kiemenschnitt, dem ausbluten sind die Kiemen in der Regel blass....
Als Konsument der sich auf solche Kriterien der "Frischheit" beim Kauf achtet, nach dem Kiemenschnitt, ist dies kein Frischheitszeichen mehr... Obwohl ich weis das sie frisch sind ...
Tom
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Re: Der Kiemenschnitt
Ich hoffe wir schweiffen hier nicht zu sehr vom Thema Kiemenschnitt ab sonst muss ich es dann abtrennen.
Neben der Farbe der Kiemen sind sicherlich die Augen, die Konsistenz des Fleisches und der Geruch zu beachten, jedoch glaube ich doch noch einen Unterschied wahrnehmen zu können, ob die Kiemen frisch oder seit Stunden/Tagen ausgeblutet sind (Verfärbung).
Neben der Farbe der Kiemen sind sicherlich die Augen, die Konsistenz des Fleisches und der Geruch zu beachten, jedoch glaube ich doch noch einen Unterschied wahrnehmen zu können, ob die Kiemen frisch oder seit Stunden/Tagen ausgeblutet sind (Verfärbung).
Gruss Martin
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Re: Der Kiemenschnitt
Hallo
Aber es erscheint mir auch logisch, das die Kiemen nach dem Ausbluten eben nicht mehr die Farbe haben wie sie es im Ladenregal beim nicht ausgeblutetem Fisch haben...
Das war nur so als Nebeneffekt erwähnt.. Und das mein Fisch frisch ist, weis ich selbst am besten, da kann ich ja sogar bis auf die Minute den Todeszeitpunkt voraussagen
Wie gesagt, ich bin Pro-Kiemenschnitt, und Rolfs Kiemenschnitt wende ich selbst bei kleinen Fischen an, ich durchtrenne nicht gerne die ganze Kehle...... So wie es Rolf gezeigt hat, klappt hervorragend, vorausgesetzt ist ein scharfes Messer
Tom
Aber es erscheint mir auch logisch, das die Kiemen nach dem Ausbluten eben nicht mehr die Farbe haben wie sie es im Ladenregal beim nicht ausgeblutetem Fisch haben...
Das war nur so als Nebeneffekt erwähnt.. Und das mein Fisch frisch ist, weis ich selbst am besten, da kann ich ja sogar bis auf die Minute den Todeszeitpunkt voraussagen

Wie gesagt, ich bin Pro-Kiemenschnitt, und Rolfs Kiemenschnitt wende ich selbst bei kleinen Fischen an, ich durchtrenne nicht gerne die ganze Kehle...... So wie es Rolf gezeigt hat, klappt hervorragend, vorausgesetzt ist ein scharfes Messer

Tom
- helix
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Re: Der Kiemenschnitt
@Esox
Ja, Berufsfischer haben Sonderrechte, auch was das Betäuben und Töten anbelangt. Entegegen einigen vorangehenden Posts muss noch gesagt werden, dass die meisten Fische beim Heben der Netze nicht tot sind.
Hier noch die genauen Vorschriften:
A1. Mit Berufsfischergeräten gefangene Fische, die tot angelandet oder beim Bergen der
Fische mittels Genickbruch oder Schlag auf den Kopf sofort und mit anhaltender Wirkung
betäubt wurden, erfüllen die Vorschriften der Betäubung (Art. 178 TSchV). Mit
dem Töten (Entbluten resp. Ausnehmen nach Art. 187 TSchV) kann bis zur Rückkehr
in den Betrieb zugewartet werden, wenn vor der Rückkehr der Betäubungszustand
der Fische überprüft wird und Fische mit ungenügender Betäubung nachbetäubt werden.
A2. Für die mit Punkt A1 nicht abgedeckten Fälle (z.B. grosse Fische der Arten Hecht,
Seeforelle, Wels) gelten die normalen Prozeduren für den Fang von Fischen: sofortiges
Betäuben und Töten durch Entbluten oder Ausnehmen.
A3. Abgrenzung gegenüber der Situation „Massenfang“ und „widrige Witterungsverhältnisse“:
Bei Massenfang und widrigen Witterungsverhältnissen (Art. 5b Abs. 1 Bst. b
VBGF) entfällt für die Berufsfischerei die Pflicht für das sofortige Betäuben und Töten
der Fische; diese Pflicht gilt erst nach der Rückkehr in den Betrieb.
A4. Abgrenzung gegenüber Angelfischerei: Für die Angelfischerei gelten die unter Punkt 1
aufgeführten Bemerkungen zum verzögerten Entbluten oder Ausnehmen nicht.
Auf Papier lässt sich vieles schreiben, über Umsetzung, Sinn und Unsinn solcher Sonderbestimmungen lässt sich natürlich streiten...
Ja, Berufsfischer haben Sonderrechte, auch was das Betäuben und Töten anbelangt. Entegegen einigen vorangehenden Posts muss noch gesagt werden, dass die meisten Fische beim Heben der Netze nicht tot sind.
Hier noch die genauen Vorschriften:
A1. Mit Berufsfischergeräten gefangene Fische, die tot angelandet oder beim Bergen der
Fische mittels Genickbruch oder Schlag auf den Kopf sofort und mit anhaltender Wirkung
betäubt wurden, erfüllen die Vorschriften der Betäubung (Art. 178 TSchV). Mit
dem Töten (Entbluten resp. Ausnehmen nach Art. 187 TSchV) kann bis zur Rückkehr
in den Betrieb zugewartet werden, wenn vor der Rückkehr der Betäubungszustand
der Fische überprüft wird und Fische mit ungenügender Betäubung nachbetäubt werden.
A2. Für die mit Punkt A1 nicht abgedeckten Fälle (z.B. grosse Fische der Arten Hecht,
Seeforelle, Wels) gelten die normalen Prozeduren für den Fang von Fischen: sofortiges
Betäuben und Töten durch Entbluten oder Ausnehmen.
A3. Abgrenzung gegenüber der Situation „Massenfang“ und „widrige Witterungsverhältnisse“:
Bei Massenfang und widrigen Witterungsverhältnissen (Art. 5b Abs. 1 Bst. b
VBGF) entfällt für die Berufsfischerei die Pflicht für das sofortige Betäuben und Töten
der Fische; diese Pflicht gilt erst nach der Rückkehr in den Betrieb.
A4. Abgrenzung gegenüber Angelfischerei: Für die Angelfischerei gelten die unter Punkt 1
aufgeführten Bemerkungen zum verzögerten Entbluten oder Ausnehmen nicht.
Auf Papier lässt sich vieles schreiben, über Umsetzung, Sinn und Unsinn solcher Sonderbestimmungen lässt sich natürlich streiten...
Gruess helix
- astacus
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Re: Der Kiemenschnitt
fisch ist fisch und der kiemenschnitt wird bei kleinen fischen deshalb nicht anders vorgenommen wie bei grossen fischen.
FISCHEN hat von Natur aus etwas mit ESSEN zu tun 

Re: Der Kiemenschnitt
Danke Astacus für die rasche Antwort! D.h., dass ich, falls ich sowas mal versuchen möchte, mich quasi als Mikro-Chirurg betätigen muss. Habe ich mir fast gedacht, das Gesetz ist hier ja eindeutig. Ich habe nur die Befürchtung, dass ich den Köfi zu stark "kaputt mache"...
- astacus
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Re: Der Kiemenschnitt
ja, die gefahr besteht natürlich. einige führen offenbar ein skalpell mit, um bei kleinen köfis den kiemenschnitt zu machen. das einfachste ist aber, gar nicht mit (kleinen) köfis zu fischen.
FISCHEN hat von Natur aus etwas mit ESSEN zu tun 

Re: Der Kiemenschnitt
spitzige nagelschere
da besteht am wenigsten gefahr den halben kopf abzuschneiden
unten, hinter den kiemen, die untere klinge dem kiemenbalken entlang reinschieben und "schnipp"
da besteht am wenigsten gefahr den halben kopf abzuschneiden
unten, hinter den kiemen, die untere klinge dem kiemenbalken entlang reinschieben und "schnipp"