Werte Kollegen
Nun ist es offiziell. Soeben wurde vom Fischereiinspektorat des kantons bern folgende Medienmitteilung bezüglich der Äschenproblematik veröffentlicht:
Amt für Information
des Kantons Bern
Diese Medienmitteilung ist auch über Internet abrufbar:
Fangmoratorium für Berner Äschen
Staatskanzlei
Medienmitteilung
Postgasse 68
3000 Bern 8
Telefon 031 633 75 91
Telefax 031 633 75 97
info.ai@sta.be.ch
http://www.be.ch
Bern, 14. November 2007
Fischereiinspektorat
Fangmoratorium für Berner Äschen
Den Berner Äschen geht es schlecht: Obschon Jungtiere ausgesetzt, Gewässer renaturiert und weitere Massnahmen getroffen wurden, ist die Äschenpopulation im Kanton Bern gefährdet. Deshalb plant das Fischereiinspektorat als Sofortmassnahme ein örtlich beschränktes,
dreijähriges Fangverbot für das Aaresystem. Das Fangverbot soll ab 1. Januar 2008 gelten. Die Aare im Kanton Bern ist eines der wichtigsten Äschengewässer der Schweiz und dient vier Äschenpopulationen von nationaler Bedeutung als Lebensraum: Interlaken, Thunersee, Thun-
Wohlensee, Mühleberg-Niederried inklusive Saane. Im Ausfluss des Thunersees liegt eines der grössten Äschenlaichgebiete der Schweiz. In guten Jahren wurden knapp zwei Millionen Eier gewonnen. Die in
der Fischzucht erbrüteten Jungtiere konnten auch in Gewässern erfolgreich ausgesetzt werden, aus denen die Äsche verschwunden war. So wurde in mehreren renaturierten Gewässern wieder ein
Äschenbestand aufgebaut.
Trotz verschiedener Schutzmassnahmen wie dem Aussetzen von Jungtieren, Renaturierungen und Schongebieten ist die Äsche in den Berner Gewässern jedoch bedroht. Sowohl bei den Gesamterträgen
wie bei den Laichfischfängen gibt es grosse Einbussen. Deshalb plant das Fischereiinspektorat des Kantons Bern ein mehrstufiges Rettungsverfahren für das „Tier des Jahres 2007“.
Neueste Untersuchungen an den vier Äschenpopulationen im Berner Aaresystem zeigen, dass als Sofortmassnahme ein örtlich beschränktes Fangverbot von drei Jahren unumgänglich ist. Es soll ab 1. Januar 2008 gelten. Das Fischereiinspektorat hat den Bernisch Kantonalen Fischerei-Verband an dessen Präsidentenkonferenz in Grosshöchstetten vom vergangenen Samstag (10. November 2007) über das geplante Fangverbot und die Gründe dafür informiert. Es prüft, welche weiteren mittel- und längerfristigen Begleitmassnahmen an der Fischereitechnik und -wirtschaft, an der Gestaltung des Lebensraums und bei den Fisch fressenden Vögeln das Moratorium für die Fischer ablösen könnten.
Weitere Informationen:
http://www.be.ch/fischerei
Notiz an die Redaktionen
Auskünfte erteilen:
• Peter Friedli, Fischereiinspektor, Volkswirtschaftsdirektion, Tel. 079 222 40 59
• Christoph Küng, Leiter Fischereiwirtschaft, Volkswirtschaftsdirektion, Tel. 079 222 40 42
Weitergehende Informationen:
Das Moratorium ist für volle drei Jahre, also vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 geplant. Gegenüber den Informationen am 10. November ist nun auch die Saane dabei.