So, jetzt wissen wir's...
Das fischen in der PCB verseuchten Saane und andere Abschnitte ist auch 2008 verboten.
Die Berner Behörden werden anfangs Jahr eine Entscheidung treffen...
Die Patentpreise werden leicht runtergeschraubt.
Hier noch die Pressemitteilung:
Der Saane sind zwischen der Staumauer von Rossens und dem Schiffenensee und weiter flussabwärts bis zur Berner Kantonsgrenze cPCB-verseuchte Fische entnommen worden. Die gleichen Toxine sind auch in Fischen aus der Ärgera im Abschnitt zwischen der letzten Schwelle und ihrer Einmündung in die Saane festgestellt worden, sowie in Fischen, die aus der Glane stammen. In den meisten Fällen wird der Toleranzwert überschritten.
Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse musste der Staatsrat für die betroffenen Wasserläufe und Seen ein Fischereiverbot verordnen; betroffen sind die Saane unterhalb der Staumauer von Rossens bis zum Schiffenensee, die ganze Glane, die untere Ärgera sowie der Schiffenen- und der Pérolles-See. In Anwendung des Vorsorgeprinzips musste auch über die Zuflüsse der Glane in den betroffenen Abschnitten ein allgemeines Fischereiverbot verhängt werden. Es ist möglich, dass aufgrund der Ergebnisse der laufenden Analysen einige dieser Abschnitte im Laufe des Jahres wieder für die Fischerei frei gegeben werden können. Es ist indessen nicht ausgeschlossen, dass im Laufe des Jahres weitere Verbote verhängt werden müssen, wenn dies für die öffentliche Gesundheit erforderlich ist.
Für die verseuchten Wasserläufe und Seen kommt deshalb nur ein Fischereiverbot als Lösung in Frage, da die so genannte „No Kill“- Methode in der Schweiz weder mit der Bundesgesetzgebung über den Tierschutz vereinbar noch aus ethischen Gründen vertretbar ist. Es handelt sich um eine Methode, bei der alle gefangenen Fische bewusst und systematisch wieder ins Wasser zurückversetzt werden - unabhängig davon, ob sie das Fangmindestmass erreichen oder nicht.
Über den Abschnitt der Saane unterhalb der Staumauer von Schiffenen sowie über ihren an den Kanton Bern grenzenden Abschnitt wurde ausschliesslich aus Gründen der Umsetzung im Feld noch kein Fischereiverbot verhängt. Diese Abschnitte werden jedoch sobald wie möglich in einer mit dem Kanton Bern koordinierten Regelung behandelt werden. Sollte diese Regelung bei der Eröffnung der Flussfischerei 2008 noch nicht erlassen worden sein, so wird schon jetzt empfohlen, die Fischerei auf diesen Abschnitten zu unterlassen und insbesondere auf den Verzehr von Fischen, die in diesen Abschnitten gegebenenfalls gefangen werden, zu verzichten.