Seit einiger Zeit stören mich die Fischereiverhältnisse am Zugersee enorm (es macht mi fuchstüüfelswild). Als Einwohner von Hünenberg kann ich es nicht nachvollziehen, dass es vom Chamer Hafen bis nach Baumgarten verboten ist, vom Ufer aus zu angeln, da diese Bereiche entweder Fischereigebiete oder gänzlich mit einem Angelverbot belegt sind.
Nach meinem Kenntnisstand beschränkt sich die Fischereizone des FV Cham auf den Hirsgarten, da für diesen Bereich Patente erhältlich sind.
Unklar hingegen ist, wem die Angelgebiete in Hünenberg gehören und welche Beweggründe hinter dem Besitz dieser Gebiete stehen. Gehört der See nicht allen? Oder halten sich die Fische nur innerhalb der Fischereizonen auf und schwimmen nicht davon?
Selbstverständlich respektiere ich, dass in Naturschutzgebieten das Angeln nicht erlaubt ist. Aber warum ist es am Bootsplatz in Hünenberg verboten?
Hat jemand nähere Informationen darüber, wem diese Gebiete gehören oder warum das Angeln dort nicht gestattet ist? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Deseili
