Einschränkungen für Wanderboote im Kanton Bern

Themen/Beiträge über das Angeln in den Medien.
Antworten
Benutzeravatar
SbiroBass
Beiträge: 455
Registriert: Sa 10. Dez 2011, 11:55
Meine Gewässer: Bielersee, Aare uvm.
Wohnort: Grenchen
Has thanked: 11 times
Been thanked: 11 times
Kontaktdaten:
Switzerland

Einschränkungen für Wanderboote im Kanton Bern

Beitrag von SbiroBass »

Der Kanton Bern schliesst sich dem Vorhaben des innerschweizer Kantons Zug an gegen die Quaggamuschel vorzugehen

Das betrifft alle Wanderboote, von anderen Kantonen und innerhalb des Kantons Bern, anders als im Kanton Zug

Ich habe die Verantwortlichen dafür im Kanton Bern am Hörer gehabt. Die Infos möchte ich hier teilen. Nichts ist abschliessend sicher und vieles ist noch ungewiss und kann sich noch ändern

Es wird voraussichtlich eine App geben, wo man sich jedes Mal, wenn man ein imatrikuliertes Boot im Kanton Bern einwassern will registrieren muss. Wenn man nun vom Bielersee in die Aare untendran will oder umgekehrt und das in der App anmeldet, sollte eine Ampel in der App auf grün gehen. Was heisst das nichts weiter zu unternehmen ist. Wenn man nun aber vom Bielersee oder der Aare untendran als letztem Gewässer weiter rauf will, in den Thuner oder Brienzersee (+Bergseen, Aare usw.), geht die Ampel auf rot. Dann muss man sein Boot reinigen, jetzt kommts:

Es werden gerade Anlagen eingerichtet, wo man sein Boot fachmännisch reinigen lassen muss, was natürlich Zeit und Geld kosten wird. Voraussichtlich mit über 45 Grad heissem Wasser und gewissen Reinigungsmitteln. Auch Reste des Motorinnenwassers müssen gereinigt werden, da dort die Larven lange überleben können. So wie ich das verstanden habe, muss das Boot nach dieser Reinigung dann mehrere Tage trocken stehen gelassen werden, bevor man es dann wieder einwassern darf

Nicht imatrikulierte Boote wie Bellyboote und Schlauchboote unter 2.50m mit Ruderantrieb können hingegen gesetzlich frei hin und her eingewasert werden wie man möchte. Auch Wathosen usw. Ich wurde aber gebeten dazu aufzurufen seine Wasserfahrzeuge freiwillig so gut es geht zu reinigen und länger als 2 Tage trocken stehen zu lassen, wenn man von unten an die oberen Gewässer will

Das heist ab Sommer/Herbst 2024 viel Geld, Zeit und Nerven in die Hand nehmen, wenn man an Thuner und Brienzersee gehen will

Ich finde den Kampf gegen diese Muschel sinnlos, da diese Muschel sich auch über Wasservogel verbreit, vorallem die mit nassgefieder wie den Kormoran. Sie ist leider nicht aufzuhalten. Ausserdem braucht die Muschel eine gewisse Menge Nährstoffe um zu überleben. Im Brienzersee hat es wohl kaum passende Lebensbedingungen für die Quagga, laut einem Zuständigen. Nach einem Monitoring soll es keine Quagga in den oberen Gewässer geben. Ich bezweifle stark das die Muschel noch keinen Kontakt zu diesen Gewässern hatte, in all den Jahren wo die Muschel in den drei Juraseen gedeiht. Es geht darum, dass niemand sagen kann, man hätte nichts getan
Antworten

Zurück zu „Fischen in den Medien“