Freiangelrecht Übersicht

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Kangooroo
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Kangooroo »

corallus hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 14:30 Wenn ein "scharfer" Ranger oder Polizist auf dich trifft, kann er gewiss aufgrund der obigen Formulierung auch Fischfetzen als Köderfisch auslegen. Und wohl auch dann, falls du ein Stück Salzwasserfisch am Haken baden lässt.
OK! Dann nehm ich mal Muscheln und Crevetten und lebendige kleine Tintenfische zum Angeln mit. Letztere sind ja auch eine Delikatesse. :lol:

Im Nachtrag noch ein kleiner Denkanstoss zum Thema Paragraphen und Bussen:
Was ich schon immer mal wissen wollte: Wenn ich während dem Autofahren (Fahrzeug lenken) erwischt werde, wie ich mit einer Hand mein Mobiltelefon ans Ohr halte (und telefoniere), zahle ich (glaube ich) 100 Franken Busse. Wie viel muss ich folglich zahlen, wenn ich jeder Hand ein Mobiltelefon halte und damit während dem Fahrzeug lenken telefoniere?
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Swordfish
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Swordfish »

Kangooroo hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 23:17 Würde der Satz "Ausgenommen sind Köderfische" durch "Ausgenommen ist Fisch" ersetzt werden, blieben von meiner Seite keine Fragen offen. Das müsste aus meiner Sicht sicher passen. Ich hoffe, ihr könnt meine Formulierung nachvollziehen.
Das Problem ist, dass man den Gesetzestext kaum je so klar schreiben kann, dass keine Fragen offen blieben, ohne dass er unnötig kompliziert wird. Wie siehts aus mit Grundmontagen, C/TRig, DropShot, Laufzapfen, Sbirolino, Meeresfrüchte, Käse, Leber, etc? Deshalb würde ich anstelle von einer black list ("diese Dinge sind alle nicht erlaubt") eine white list ("diese Dinge sind erlaubt") machen damit die Möglichkeiten des Freiangelrechts kurz und verständlich bleiben. Sonst kann man den Gesetzestext ad absurdum interpretieren.

Konkret zur Frage nochmals: Für mich ist Freiangelrecht reines "Plumpsfischen" - also auswerfen und warten bis ein Weissfisch beisst. Mit dem Köderfisch oder Fischfetzen fischt du ja gezielt auf Edel/Raubfische. Und das wird definitiv nicht im Sinne des Freiangelrechts sein. Und wenn ich als Fischerverein sehen würde, dass an meinem Gewässer ohne Patent Edelfische gefangen werden im Rahmen des Freiangelrechts, dann würde ich - zum Schutz der bezahlenden Mitglieder - das Freiangelrecht per sofort verbieten.
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til
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von til »

Es soll schon Leute gegeben haben, die sich aus einem Rüebli einen Hechtwobbler geschnitzt haben!
Natürlich mit Einzelhaken Montage.
:lol:
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Also ich besitze ja das Patent.
Von dem her kann ich mich da fast nicht strafbar machen...

Und ja, blöde fragen darf man stellen..
Die Polizei wie auch der Ranger sind sich auch nie einig was sie jetzt machen sollen bei so fragen.
Denn geht ein Telefon an die Fjv und die entscheiden ob das so ist oder nicht.

Deswegen werden noch lange keine Gesetze geändert😂😂😂 ansonsten würde sie ja andauern Änderungen machen was die letzten Jahrzehnten nur selten passiert ist... Und wenn sie mal was ändern ist es eh wieder hirnrissig und nicht nachvollziehen bar...
So wie das Senknetzverbot vom Greifen und Pfäffikersee... Oder hat da jemand eine schlaue und überzeugende Antwort parat???

Wenn man Nachfrage heisst es wegen dem Vogelschutz.. Fangen wir seit neustem Vögel mit dem Senknetz oder wie🙄🙄

Mfg BAF
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Kangooroo »

Swordfish hat geschrieben: Do 16. Apr 2020, 08:56 Konkret zur Frage nochmals: Für mich ist Freiangelrecht reines "Plumpsfischen" - also auswerfen und warten bis ein Weissfisch beisst. Mit dem Köderfisch oder Fischfetzen fischt du ja gezielt auf Edel/Raubfische. Und das wird definitiv nicht im Sinne des Freiangelrechts sein. Und wenn ich als Fischerverein sehen würde, dass an meinem Gewässer ohne Patent Edelfische gefangen werden im Rahmen des Freiangelrechts, dann würde ich - zum Schutz der bezahlenden Mitglieder - das Freiangelrecht per sofort verbieten.
Naja, mit erlaubten Ködern (Wurm, Made, Teig) und Methoden eröffnet sich vom Ufer manches Sees doch bereits eine grosse Bandbreite an fangbaren Salmoniden und Raubfischen. Wahrscheinlich nicht im Überfluss fangbar aber trotzdem machbar.

Es ist halt wie mit der Felchenfischerei vom Ufer und vom Boot. Die vom Boot holen Vollpackung um Vollpackung rein und wir vom Ufer begnügen uns meist mit ein paar wenigen Exemplaren und behalten auch mal solche, welche mit 28cm nur wenig über dem Mindestmass sind, so wie gestern. Ich Ufer-Patentler habe halt auch weniger Fangchancen und zahle dadurch auch deutlich weniger als die Boots-Patentler (Patent, Bootsmiete oder eigenes Boot + Imatrikulation, Pootsplatz oder Bootsanhänger usw.).
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Tinca »

Swordfish hat geschrieben: Do 16. Apr 2020, 08:56 Konkret zur Frage nochmals: Für mich ist Freiangelrecht reines "Plumpsfischen" - also auswerfen und warten bis ein Weissfisch beisst. Mit dem Köderfisch oder Fischfetzen fischt du ja gezielt auf Edel/Raubfische. Und das wird definitiv nicht im Sinne des Freiangelrechts sein. Und wenn ich als Fischerverein sehen würde, dass an meinem Gewässer ohne Patent Edelfische gefangen werden im Rahmen des Freiangelrechts, dann würde ich - zum Schutz der bezahlenden Mitglieder - das Freiangelrecht per sofort verbieten.
Zur Frage: Fischstücke sind kaum gestattet im Freiangelrecht.
Andererseits störe ich mich bei deinem Betrag etwas an dem Begriff "Edelfisch". Gibt es sowas? Was macht einen Fisch "Edel"?
Egli und Hechte sind, je nach Gewässer, komplett ungefährdet im Bestand. Genau wie viele der Weissfischarten. Warum hat der Fang dieser Fischarten dann eine andere Bedeutung für dich im Freiangelrecht? Warum soll der Fang dieser Fischarten nicht im Sinne des Freiangelrechts sein?
Solange der Wurm im Freiangelrecht nicht verboten ist, ist es sowieso eine seltsame Ansicht: 90% der Egli fange ich auf Wurm - und das auch ordentlich zahlreich. Auch Hechte und Salmoniden verschmähen Würmer nicht.

Welches Gewässer hat denn eigentlich ein Freiangelrecht und wird von einem Fischerverein bewirtschaftet als Regelgeber?
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Swordfish »

Tinca hat geschrieben: Do 16. Apr 2020, 13:54 [Warum soll der Fang dieser Fischarten nicht im Sinne des Freiangelrechts sein?
Weil das Argument des Freiangelrechts für die Nahrungsbeschaffung bzw als Zusatzverdienst wie früher heute kaum noch zutreffen dürfte. Wenn nun Fischereivereine jährlich hunderte Stunden Freiwilligenarbeit leiste um das Pachtgewässer sauber zu halten und Edelfische wie Forellen, Felchen, Äschen, etc für tausende Franken einsetze, erwarte ich auch eine Gegenleistung seitens der Fischerentnehmer - auch bekannt als Patent. Wenn nun jeder Fischer das Gefühl hat, er hätte das Recht an diesem Gewässer die vom Verein eingesetzten Fische zu fangen, dann geht die Rechnung irgendwann nicht mehr auf. Deshalb sollte das Freiangelrecht meiner Meinung nach auch primär auf 'mindere' Arten (keine üblichen Speise/Besatzfische) abzielen.

Frage zurück: Wieso sollte ich den deiner Meinung nach ein Patent lösen/SANA machen, wenn ich auch so prima Hechte, Barsche und Felchen fangen kann im Rahmen des Freiangelrechts? Nur um aufs Boot gehen zu können oder Kunstköder nutzen zu dürfen?
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Tinca »

Swordfish hat geschrieben: Do 16. Apr 2020, 15:02 Wenn nun Fischereivereine jährlich hunderte Stunden Freiwilligenarbeit leiste um das Pachtgewässer sauber zu halten und Edelfische wie Forellen, Felchen, Äschen, etc für tausende Franken einsetze, erwarte ich auch eine Gegenleistung seitens der Fischerentnehmer - auch bekannt als Patent. Wenn nun jeder Fischer das Gefühl hat, er hätte das Recht an diesem Gewässer die vom Verein eingesetzten Fische zu fangen, dann geht die Rechnung irgendwann nicht mehr auf.
Das hängt extrem vom Gewässer ab. Ist es ein Weiher oder ein kleinerer Fluss? Dann kann es sinnvoll sein aus dem Gewässer eine Pacht zu machen. Dann gibt es allerdings üblicherweise auch kein Freiangelrecht (zumindest weiss ich von keinem). Vereine können in Absprache mit dem Kanton Besatz vornehmen und Fangregeln festlegen sofern diese Gleich streng oder strenger sind als die kantonalen Vorschriften.

Ist das Gewässer grösser ( ich denke da an Pfäffikerseegrösse 3+km^2 oder mehr, dann bleiben die Fischrechte üblicher- und sinnvollerweise beim Kanton. Ein Verein kann mit Bewilligung des Kantons Besatz vornehmen. Wer/was/wie fangen kann und darf ist dann allerdings dem Kanton überlassen und nicht dem Verein. Bei diesen grösseren Gewässern gibt es öfters ein Freiangelrecht. Wer sich im Verein dieses Gewässers engagiert und viele freiwillige Stunden Einsatz bringt macht dies freiwillig. Es ist oft gut für das Gewässer, ja! Das gibt ihm allerdings keine ausschliesslichen Fangrechte für einige Fischarten. Auch wenn er den Besatz vorgenommen hat.
Swordfish hat geschrieben: Do 16. Apr 2020, 15:02 Frage zurück: Wieso sollte ich den deiner Meinung nach ein Patent lösen/SANA machen, wenn ich auch so prima Hechte, Barsche und Felchen fangen kann im Rahmen des Freiangelrechts? Nur um aufs Boot gehen zu können oder Kunstköder nutzen zu dürfen?
Diese Dinge sowie in den meisten Kantonen eine weitere Angelrute. Ja, das sind die Gründe
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Kangooroo
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Kangooroo »

Sorry, wenn ich hier abschweife. Die Diskussion ist gerade gut in Fahrt. Und trotzdem ist hier etwas, was ich auch noch ergänzen wollte.
Tinca hat geschrieben: Do 16. Apr 2020, 13:54 Andererseits störe ich mich bei deinem Betrag etwas an dem Begriff "Edelfisch". Gibt es sowas? Was macht einen Fisch "Edel"?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Edelfisch(e) einzustufen:
  1. Edelfische sind eine veraltete Ordnung der Knochenfische (Osteichthyes). Undsoweiter undsoweiter ... nachzulesen bei Wikipedia - Edelfische
  • Der Begriff Edelfisch wurde/wird teilweise im Anglerjargon verwendet. Ich glaube Lachse, Forellen, Saiblinge, Äschen und evtl. sogar noch weitere Fische gehören in diese Liste. Hier nachzulesen: Wikipedia - Edelfisch (Fischereirecht)
.

Ich denke mal, Swordfish meint mit Edelfisch die zweite Kategorie.
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von corallus »

Kangooroo hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 23:39 OK! Dann nehm ich mal Muscheln und Crevetten und lebendige kleine Tintenfische zum Angeln mit. Letztere sind ja auch eine Delikatesse. :lol:
Muscheln und Crevetten funktionieren sicher gut. Die kaufe ich jeweils in den Ferien am Meer, mit dem Gedanken, damit zu fischen. Doch letztlich landen die dann doch immer im eigenen Magen. :lol:

Die lebenden Tintenfische interpretiere ich mal als deine Art von provokativem Humor in Bezug auf "...fische". Mir persönlich täten diese sensiblen Geschöpfe an einem Haken leid. Ich nehme an, dir sicher auch.
Kangooroo hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 23:39 Im Nachtrag noch ein kleiner Denkanstoss zum Thema Paragraphen und Bussen:
Was ich schon immer mal wissen wollte: Wenn ich während dem Autofahren (Fahrzeug lenken) erwischt werde, wie ich mit einer Hand mein Mobiltelefon ans Ohr halte (und telefoniere), zahle ich (glaube ich) 100 Franken Busse. Wie viel muss ich folglich zahlen, wenn ich jeder Hand ein Mobiltelefon halte und damit während dem Fahrzeug lenken telefoniere?
Da sind wir gewiss derselben Meinung: Langer Ausweisentzug plus deftige Busse für einen solchen "Knielenker".

Ich wünsche weiterhin ein frohes Fischen. 8)
xhowar

Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von xhowar »

Kurze Frage. Gilt als Köderfisch auch Kunstköder?
Oder könnte man im Thuner-, Brienzer-, Bielersee auch jiggen oder mit eine Löffel it Einzelhacken?
Ich habe immer gedacht man darf nur mit Zapfen und Hacken aber das hat sich geändert.
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Schimo
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Schimo »

Im Reglement steht ja lediglich:
3.2 Vorschriften für die Angelfischerei
Art. 12 Freiangelei
1Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee mit einer einzigen Angelrute und einem einfachen Angelhaken ohne Patent gestattet.
2Das Ufer reicht bis zur Linie, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche Ufer schneidet.
3Die Verwendung von Köderfischen ist verboten.
Da ich mir diese Frage aber schon oft selbst gestellt habe, werde ich nächste Woche mal beim zuständigen Amt nachfragen und die Antwort hier reinstellen.
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Andreas
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Andreas »

Im Thuner Brienzer und Bielersee darf mit allem was nur ein Haken ohne Widerhaken hat gefischt werden.
Spinner, Wobbler u.s.w dürfen umgebaut auf 1 Einzelhaken verwendet werden.
Das Fischen von Stegen und Molen ist nicht erlaubt dabei.

Dazu noch ein alter Tread, in welchem ich mir die selbe Frage stellte.
viewtopic.php?f=4&t=18815&p=228487&hili ... ee#p228487
Maliboro

Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Maliboro »

Was mich da stutzig macht das am Hallwilersee ein Freianglerkarte von 50 Chf gekauft werden muss und überall In der schweiz das Freianglerrecht gilt

Manchmal habe ich das Gefühl das der Kanton Aargau nichts mit der Schweiz am Hut hat wie ein eigenständiges Land
xhowar

Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von xhowar »

Andreas hat geschrieben: Sa 18. Apr 2020, 12:59 Im Thuner Brienzer und Bielersee darf mit allem was nur ein Haken ohne Widerhaken hat gefischt werden.
Spinner, Wobbler u.s.w dürfen umgebaut auf 1 Einzelhaken verwendet werden.
Das Fischen von Stegen und Molen ist nicht erlaubt dabei.

Dazu noch ein alter Tread, in welchem ich mir die selbe Frage stellte.
Toll! Danke
Antworten

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