Freiangelrecht Übersicht

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Martin
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Martin »

Zum Thema Edelfische gibt hier eine gute Erklärung:
Die fischereilich wichtigste Fischfamilie in der Schweiz sind die Forellenartigen (Salmonidae), die man auch Edelfische nennt.
Zu ihnen gehören Bach- und Seeforelle, Seesaibling, Äsche und die vielfältige Gruppe der Felchen.
Regenbogenforelle, Bachsaibling und Namaycush sind eingeführte Salmoniden aus Nordamerika.
Zum Thema Freiangelrecht und Edelfische oder Raubfische war es mal so, dass alle Fische behändigt werden durften, sofern man die lokalen Schonzeiten, Schonmasse, Fangfenster, Fangort und die erlaubten Gerätschaften, Köder und Montagen berücksichtigt hat. Diese Bestimmungen variieren je nach Kanton mehr oder weniger stark und können also nicht pauschalisiert werden.

Eine sichere Variante ist aber eigentlich schon der einfache Angelhaken (ohne Widerhaken/keine Driangel) an der fixen Zapfenmontage, also keine mehrfachen Beissstellen, und keinen Laufzapfen.
Dies bedeutet auch, dass je nach Köderwahl logischerweise Weiss- wie Raubfische beissen können, weshalb wohl ein Verbot für Raubfische beim Freiangelrecht eher weniger Sinn machen würde, da beides anbeissen kann.

In Bern scheint es immer noch so, dass Quasi mit Spinner, Wobbler etc. mit einer Beissstelle und einfachem Haken (ohne Widerhaken) mittels Freiangelrecht an den Seen gefischt werden darf.

Da aber nun vieles ums Thema Freiangelrecht geändert hat, oder teilweise eine Karte dafür gelöst werden muss, lege ich für mein Wort keine Hand ins Feuer. Es empfielt sich daher nach wie vor, sich immer mittels den verschiedenen Bestimmungen der Kantone / Gewässer etc. aktuell zu halten.
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Hobbyfischer »

loadi hat geschrieben: So 24. Feb 2019, 15:12
Das Freiangelrecht im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee berechtigt alle Personen zur Fischereiausübung ohne Patent mit einer einzigen Rute oder Schnur vom trockenen Ufer aus.
Also wenn es regnet darf man nicht fischen?! :lol:
Gruss und Petri Heil
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Bedeutet.

Das man nicht in Wasser gehen darf um zu werfen.
Gilt auch für überschwemmte Stege.

Man darf nur ins Wasser steigen um den Fisch zu drillen oder zu landen.
Alles andere wäre verboten.
Mfg BAF

P. S. hab da bei Hochwasser auch schon die Erfahrung gemacht mit den Ranger/Kontrolleur. Aber er sah mich nicht werfen😂
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von udo1982 »

loadi hat geschrieben: So 24. Feb 2019, 15:12
Zürichsee und Obersee:
... Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen.
Hier hätte ich direkt zwei Fragen:
1. Wobbler ist verboten, weil Köderfisch. Korrekt?
2. Wie siehts aus mit einem Kunst (Gummi)-Wurm?
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Arrowhead
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Arrowhead »

Hallo Udo1982
Wobbler sind verboten da es sich nicht um natürliche Köder handelt, genauso wie Kunst(gummi)würmer.
Natürliche würmer sind ok und erlaubt, künstliche imitate aber nicht.
Köderfische sind zwar Natürliche Köder, dürfen aber nur verwendet werden wenn man einen SANA besitzt.
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Terraformer »

Schöne Liste, danke,- aber Sempacher fehlt und vermutlich auch andere.....

Freiangelfischerei
Am Sempachersee ist das Fischen mit der einfachen Angel (ohne Widerhaken) von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Bewilligung und Gebühren erlaubt. Dabei dürfen nur natürliche Köder und keine toten und lebenden Köderfische eingesetzt werden.
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Feib »

Sehr geil, merci für die Inglfos!
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von pinkermann »

Hallo,
Mein Sohn (8 Jahre) interessiert sich für das Angeln am Zürichsee und Grieffensee
Wir haben eine einfache Angelrute mit nur einem Haken, ohne Widerhaken und Futterköder.
Aber ich bin unsicher bei der Definition von "Ufer". Rund um den See gibt es kleine Holzstege und Stege, sind diese verboten?

Zum Beispiel
https://www.google.com/maps/@47.346145, ... a=!3m1!1e3


Gruss
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Arrowhead
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Re: Freiangelrecht Übersicht

Beitrag von Arrowhead »

Das Fischen Von den Stegen ist auch mit dem Freianglerrecht erlaubt, es ist allerdings wichtig dass der Steg nicht für die Fischerei gesperrt ist.
Stege von denen nicht gefischt werden darf sind auch vor Ort mit Schildern gekennzeichnet.

Gruss
Arrowhead
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