Krebspest: Sperrgebiet Sempachersee & Suhre

Fragen und Antworten zum Thema: Der Fisch in seiner natürlichen Umgebung Verhalten, Habitat, Nahrung und Besatzmassnahmen/Bewirtschaftung.
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luke_sh

Re: Krebspest: Sperrgebiet Sempachersee & Suhre

Beitrag von luke_sh »

Sehr schade um die Krebse im Sempachersee.

Ich denke aber, dass es zu der jetzigen Zeit sowieso allgemein gängige Praxis bei jedem Fischer sein sollte, seine Utensilien bei einem Gewässerwechsel zu reinigen und / oder zu desinfizieren. Es gibt ja auch noch die Problematik mit Saprolegnia.

Grüsse
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Schilfhocker
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Re: Krebspest: Sperrgebiet Sempachersee & Suhre

Beitrag von Schilfhocker »

Hab grad rausgefunden, dass Krebse fangen verboten ist!!! Sogar die Amerikaner darf man nicht fangen- die Begründung vom BAFU ist diesmal gut: sie haben Angst, dass jemand diese in ein anderes Gewässer setzt- und später Früchte erntet.
Man darf auch keine Signalkrebse aus dem Ausland importieren- auch nicht zum Eigengebrauch....

Frage an Astacus- machst beim Krebsprojekt von Bund oder Kanton mit? Bei mir in der Nähe werden Sohlenkrebse aufgezogen und in die Bäche gesetzt.


Grüssend - Schilfhocker.
Wahoo

Re: Krebspest: Sperrgebiet Sempachersee & Suhre

Beitrag von Wahoo »

@Schilfhocker
Ich weiss nicht genau was du da "rausgefunden" haben willst aber ich empfehle mit solchen Äusserungen etwas bedächtiger umzugehen und im Zweifelsfall einfach im Reglement zur Fischerei respektive dem dazugehörigen Tierschutzgesetz nachzulesen, das erspart anderen dann Schreibarbeit beim ausbügeln der gestreuten Zweifel.

Sei es drum, wahrscheinlich wirds wieder mal kantonal unterschiedlich geregelt sein und für den Kanton Bern gilt zumindest kein generelles Krebsfangverbot.

Da stehen dann zB solche Sachen drin:

Lt. Fischereigesetz(FiG)vom21.6.1995 Art.18 Sorgfaltspflichten Fische und Krebse dürfen beim Fang, Transport oder Hältern nicht unnötig verletzt, gequält oder sonstwie geschädigt werden.

Ausserdem ist die Schonzeit für den Edelkrebs vom 20.9. bis 30.6. definiert und ein Mindestmass von 12 cm festgelegt.

Und noch andere informative Absätze sind drin zu finden.

Petri
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astacus
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Re: Krebspest: Sperrgebiet Sempachersee & Suhre

Beitrag von astacus »

Schilfhocker, wie gesagt ist der Krebsfang kantonal geregelt, es gibt kein generelles Fangverbot seitens des Bundes. Der Bund legt in der Fischereigesetzgebung nur Schonzeiten und -masse für die einheimischen Arten fest. Im nationalen Aktionsplan Flusskrebse sind zudem einige Empfehlungen an die Kantone enthalten. Allfällige Fangverbote sind kantonale Vorschriften.
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