Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

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Zon44

Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von Zon44 »

Hallo,

ich habe eine geschichte hier:

meine Frage:

Von: Dr. Ilia
Betreff: Angeln in einer Bucht - Grundstückinhaber geärgert.

Sehr geehrter Herr Schweizer,

ich habe eine Frage bezüglich angeln vom Boot (mit einem gültigen Fischereibootspatent).
Es gibt ein Karfenhotspot in Obersee,
https://goo.gl/maps/1UHJf
eine kleine Bucht, so eine Art „Naturhafen“.
Und die Inhaber da unter dem Dach hängenden Booten meinten dass ich in der Bucht nicht
stehen und angeln darf, weil die Wasserfläche auch zu dem „Hafen“ gehört.
Ist das so?
Bei SaNa-Kurs haben wir aber gesagt gekriegt, dass die Wasseroberfläche natürlicher Buchten zu
dem Bodensee und nicht zu dem Grundstück gehört. Nur künstlich eingerichtete Häfen, wie bei
Stadler Altenrhein hier
https://goo.gl/maps/uOPgv
sind privat und dürften nicht betreten werden.

Vielen Dank im Voraus,
Grus,
Dr. Sonnenstein.

Antwort:

Guten Tag

Grundsätzlich gilt:
Der Erwerb eines Fischereipatentes berechtigt sie zur Ausübung der Fischerei am gesamten St Galler Bodenseufer (BFV Art 15+16).
Ausnahmen stellen lediglich die Schongebiete BVO Art17, Badeanlagen während der Badesaison, Hafenanlagen mit entsprechender Beschilderung und die ausgeschilderten Naturschutzgebiete (Betretungsverbot) dar.

Prüfen sie, ob eine dieser Gegebenheiten auf die von ihnen bezeichnete Stelle zutrifft.
Falls nicht, rate ich ihnen, die Fischerei zurückhaltend auszuführen, da die Möglichkeit besteht, dass die Besitzer dieser Bootsplätze ein Verbot beantragen,
wenn diese durch die Fischer übermässig verärgert oder gestört werden…

Freundliche Grüsse

Jörg Schweizer
Fischereiaufseher

(+41) 079 696 05 50
joerg.schweizer@sg.ch..
http://www.anjf.sg.ch

Kanton St. Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Amt für Natur Jagd und Fischerei
Kantonale Fischzuchtanlage
Neuseeland 42
9404 Rorschacherberg


was haltet Ihr davon?
Zon44

Re: Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von Zon44 »

netter Opa mit seinem Kajak scheut mir die Karpfen
und blockiert mir den Spot, wo ich gefischt habe:



es war ca. 6.30 Morgens, und glaubt mir - ich habe da kein Lärm gemacht, keine
Lieder gesungen, oder mp3 angehört - mögen Karfen auch nicht gerne.
Tschungeljunge

Re: Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von Tschungeljunge »

Verbitterte (alte) Leute...in der CH leider häufig anzutreffen - scheinbar nichts zu tun oder keine Freunde und dann geht man halt die anderen Menschen "anpissen"

By the way: Ich kenne viele ältere Leute, mit denen ich u.a auch fischen gehe! Will nicht hören, dass ich einen Hass gegen das ältere Semester habe :wink: .
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miichii
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Re: Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von miichii »

Kann ich leider nur bestätigen.
Mir passiert es oft, dass Leute versuchen den Stock bis zum Boot zu werfen und der Hund soll ihn dann holen kommen ( geht natürlich viel einfacher wenn ich vom Ufer aus fische :oops: )
Oder man Schwimmt um die Pose oder rund ums Boot.
Aber sind zum Glück ja nur wenige...
Rassler

Re: Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von Rassler »

Ich weiss nicht, was solche Leute zu ihrem Handeln antreibt.... wohl Neid und Missgunst.... Unzufriedenheit mit sich

Am Sonntag hab ich das Ufer auf dem Boot nach einem Egli-Schwarm abgesucht. Gefunden hab ich ihn vor einem Privathaus. Ich habe zuerst einmal einen "Guten Morgen" den Eigentümern gewünscht. Zurück kam "Fischen Sie anderswo". Diese Antipathie hat mich motiviert, genau da den Anker zu setzen um mich meinem Hobby zu frönen. Die Herrin wiederum war von meinem Vorhaben so begeistert, dass sie ihren Hund zum Wasserball spielen aufforderte. Mehrmals. Lautstark. So musste der arme Hund noch Folge leisten. Die Fische liessen sich aber nicht gross verscheuchen. Armer Hund... ich konnte ja wieder weiter.

Fische gid e gueti Luune! :up:
Zon44

Re: Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von Zon44 »

vielen dank für eure Unterstützung.
aber wir sollten auch die Gesetzliche Lage kennen, obwohl es gegen unfreundliches Verhalten kaum hilft.
also:
Sehr geehrter Herr Sonnenstein

Die Liegenschaft Nr. 89 ist im Eigentum der Ortsgemeinde Thal. Sämtliche Wasserflächen gehören dem Kanton St. Galen, wie auch der Teil auf dem Grundstück Nr. 89. Der Grenzverlauf des Grundstückes Nr. 89 verläuft zwar teils im Bodensee, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hoheit des Kantons.
Die Eigentümer bezahlen für Bauten im Wasser für Stege und dergleichen eine Wassernutzungsgebühr an den Kanton.

Mit besten Grüssen

Alex Matzer

Grundbuchverwalter / Immobilienbewerter FH
………………………………………………………………………….
GRUNDBUCHAMT THAL
Büro 5/6 (1. Stock)
Kirchplatz 4
9425 Thal
Fazit - die Spießer können uns mal am Barsch lecken, un zwar - kreuzweise.
Außer die beantragen ein Fischereiverbot für ihre Pfütze und bekommen das von Kanton genehmigt.
Yoshich

Re: Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von Yoshich »

Ähnliches sehe ich auch am Zürichsee, in gewissen Häfen drohen die Hafenmeister mit Polzei und Anzeigen wenn mann auf der Innerseite des Hafens fischt. Ich könnte die Aufregung oder Ängste nachvollziehen wenn jemand seine Wobbler oder Gummifische quer durch den Hafen auswirft, aber es werden auch Fischer angesprochen die ihren Zapfen oder Hegene direkt vor eigenen Füssen in das Wasser hineinlassen.
Zon44

Re: Karfpenstpot Altenrhein und "Private" Bucht

Beitrag von Zon44 »

>Drohen die Hafenmeister mit Polzei und Anzeigen wenn mann auf der Innerseite des Hafens fischt.
Drohen und machen - nicht das gleiche.

>Ich könnte die Aufregung oder Ängste nachvollziehen wenn jemand seine Wobbler oder Gummifische quer durch den Hafen auswirft,
die Wasseroberfläche ist unter kantonale Hoheit,
wenn es dem Hafenmeister nicht passt darf er bei dem Kanton einen Fischereiverbot beantragen,
und wenn es klappt - kriegt er die entsprechenden Amtszeichen.
Bild
Selber so etwas aufhängen ist sträflich.

>aber es werden auch Fischer angesprochen die ihren Zapfen oder Hegene direkt vor eigenen Füssen in das Wasser hineinlassen.
Am HafenUfer/Stege ist das Hafenmeistersherrschaftsgebit - er darf um weg gehen bitten oder erst Hausverbot aussprechen, dann CaPo etc.
Am Wasser - nicht.
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