Sollen die Gewässer mit Phosphaten angereichert werden ?

Hier kommen die Votings / Abstimmungen rein!
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Würdest du Gewässer mit Phosphaten anreichern wollen?

Ja! Ich würde die Gewässer generell mit Phosphaten anreichern wollen.
19
9%
Ja + Nein! Ich würde einzelne Gewässer selektiv mit Phosphaten anreichern wollen.
90
43%
Nein! Ich lehne jegliche Anreicherung der Gewässer durch Phosphate ab.
75
36%
Ich habe keine Ahnung um was es hier geht.
23
11%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 207

ChristianK.

Re: Sollen die Gewässer mit Phosphaten angereichert werden ?

Beitrag von ChristianK. »

Anderer See, andere Umstände...Der Chiemsee wechselt sein Wasservolumen in gerade einmal 1,5 Jahren komplett aus (84qkm, 80m tief).
Auch er hat sehr viel weniger Fische als vor 20 Jahren, was logisch und auch gut ist denn das Wasser ist sauberer!
Auch er hat ziemlich klares Wasser in Trinkwasserqualität, aber, es hat sehr viel mehr Fisch und Lebewesen als im Vierwaldstättersee!!!
Der Eintagsfliegenschlupf ist nicht zu übersehen, überall sieht man sie auf dem Wasser und dem Land, während er hier kaum zu merken ist, die paar Fliegen übersieht man schnell mal.

Was ich damit sagen will, Trinkwasserqualität und mehr leben ist kein Widerspruch!
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rasch
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Re: Sollen die Gewässer mit Phosphaten angereichert werden ?

Beitrag von rasch »

Nur so zur Info:
... man stelle sich einen Felchen vor, der in einer 38er Masche hängen bleibt ..... ein grosser kriegt da den Kopf gar nicht mehr rein :D
... man beachte Art. 14 Abs. 5 da gibt es eine Schonzeit und der Beruf darf trotzdem Netze auf Felchen setzen ... zusätzlich zum Laichfischfang (auch diese Tiere darf der Beruf verkaufen, er muss nur den Laich abgeben)

Jaja ... höchst Nachhaltig ... :?: :sailor:

Verordnung des UVEK
über die Fischerei im Bodensee-Obersee
Änderung vom 14. Dezember 2012

Art. 10 Abs. 8
8
Die folgenden Netze dürfen verwendet werden:
a. vom 31. März bis 1. Mai, 12.00 Uhr: drei Netze mit mindestens 38 mm und
ein Netz mit mindestens 40 mm Maschenweite;
b. vom 1. Mai bis 1. Juni, 12.00 Uhr: zwei Netze mit mindestens 38 mm und
zwei Netze mit mindestens 40 mm Maschenweite;
c. vom 1. Juni bis 1. Juli, 12.00 Uhr: ein Netz mit mindestens 38 mm und drei
Netze mit mindestens 40 mm Maschenweite;
d. vom 1. Juli bis 15. Oktober, 12.00 Uhr: vier Netze mit mindestens 40 mm
Maschenweite.
Art. 14 Abs. 5
5
Abweichend von Absatz 2 dürfen Berufsfischerinnen und Berufsfischer, die sich
zuvor am Felchenlaichfischfang beteiligt
haben, zwei Felchennetze mit mindestens
38 mm und zwei Felchennetze mit mindestens 42 mm Maschenweite während der
letzten vier Fangnächte vor Weihnachten (letzter Hebetag spätestens 23. Dez.) im
Hohen See setzen. Absatz 3 Buchstabe c ist anzuwenden.
Gruss & Petri
wäre Fischen einfach ... es würde Fussball heissen
rasch
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