Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

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Martin
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Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von Martin »

Schwimmt der Zapfen obenauf, so gilt es als Angeln mit Pose und somit sind im Kt. BE nur zwei Anbissstellen erlaubt.

Das Thema wegen den Anbissstellen und Gambenmontagen hatten wir hier schon zu genüge und dies wurde auch von Herrn Ramseier vom Kt. BE bestätigt.
Siehe auch:
viewtopic.php?t=1256
viewtopic.php?t=1260
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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SbiroBass
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Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von SbiroBass »

Wäre cool wenn mir jemand bei meiner Frage helfen könnte, mach ich schliesslich auch immer wenn ich kann :wink:
habakuk

Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von habakuk »

@sb. meiner meinung nach darf man das... ich fische in der aare manchmal mit dem dropshot, einem kleinen gummi und einer nymphe. alle äschenfischer montieren ja auch zwei nymphen.
gonefishing

Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von gonefishing »

Du darfst einen Springer montieren wenn der andere Köder nur eine Anbissstelle hat, vor Wobbler oder Gufis mit zwei oder mehr Haken nicht.
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SbiroBass
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Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von SbiroBass »

Ok, also ist der Sbirolino und das Crig mit 2 Anbissstellen erlaubt. Merci für die Antwort :D

Also dürfte ich einen Stickbait und 20cm vornedrann ein kleiner Gummifisch montieren, darf der Wobbler bzw. der GuFi am Jig nur einen Einzelhaken oder auch einen Drilling haben?
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SbiroBass
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Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von SbiroBass »

Also wie ich das jetzt verstanden habe darf man:


Wobbler, Gummifische am Jig, Köderfischsysteme, Spinnersysteme usw. bis zu 10cm 2 Anbissstellen (Drillinge/Einzelhaken) und darüber 3 Anbissstellen verwenden.

Dropshot, Crig, Laufbleimontage/Endbleimontage mit Naturköder, Sprinngersysteme usw. mit je zwei Anbissstellen (Einzelhaken) verwenden.

Gamben (definiert) mit 2 bzw. 5 Anbissstellen (Einzelhaken) verwenden.


Ist das so Richtig :-?
gonefishing

Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von gonefishing »

Unter Vorbehalt (mündliche Auskunft eines Aufsehers), darf man einen Springer auch vor einen Kunstköder mit einem Drilling montieren.
(In meinem Fall war es eine Springerfliege vor einem Löffel. Löffel mit Drilling = eine Anbissstelle, Springerfliege = eine Anbissstelle, macht gesamt zwei Anbissstellen)
habakuk

Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von habakuk »

ist schon komisch, der wobbler (angenommen mit zwei drillingen oder zwei einzehaken) zählt als zwei anbisstellen?
ein wobbler mit drei anbissstellen wäre somit gar nicht erlaubt... (ist er aber, wenn er länger als 10cm ist) das finde ich jetzt eine spezielle interpretation!

freunde von mir fischen auf seeforellen mit einem wobbler und vorgeschaltetem streamer (mit erfolg) - das wäre so also gar nicht erlaubt?

ich bin zwar nicht gläubig, aber ich wünsche mir manchmal 10 gebote anstelle von 100`000 verboten...
gonefishing

Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von gonefishing »

habakuk hat geschrieben: freunde von mir fischen auf seeforellen mit einem wobbler und vorgeschaltetem streamer (mit erfolg) - das wäre so also gar nicht erlaubt?
Wenn der Wobbler zwei Haken dran hat dann ist das sicher nicht erlaubt und das geht auch eindeutig aus dem Reglement hervor:

d an Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen von weniger als 10 cm Länge mehr als zwei Anbissstellen bzw. bei solchen von mehr als 10 cm Länge mehr als drei Anbissstellen anzubringen;
e ausser bei den unter c und d aufgeführten Fällen mehr als zwei Anbissstellen zu verwenden


Also Wobbler zwei Anbissstellen, keine weitere mehr...

P.S.: Auch wenn der Wobbler über 10cm lang ist und nur zwei Anbissstellen hat ist es nicht erlaubt, denn es heisst ja für die dritte Anbissstelle 'an' und nicht vor oder irgendwo
habakuk

Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von habakuk »

naja - im see darf man auch eine gambe mit fünf anbisstellen hintereinander fischen... und es steht ja nur, dass AM wobbler vernünftigerweise nicht noch mehr anbissstellen angebracht werden dürfen, mit einem springer hat dieser absatz nichts zu tun.

ich wills aber nicht noch komplizierter machen, als es sowieso schon ist.
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SbiroBass
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Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von SbiroBass »

Danke vielmals für die Erläuterungen, echt top der Eisatz :D

Es ist tatsächtlich kompliziert und sicher kommt es auch auf den Aufseher an, hoffentlich werden die Vorschriften der Zeit und den neuen Umständen angepasst...
gonefishing

Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von gonefishing »

habakuk hat geschrieben:naja - im see darf man auch eine gambe mit fünf anbisstellen hintereinander fischen... und es steht ja nur, dass AM wobbler vernünftigerweise nicht noch mehr anbissstellen angebracht werden dürfen, mit einem springer hat dieser absatz nichts zu tun.
doch :wink:

Im Absatz c geht es um die Ausnahme mit der Gambe, im d um die bei Wobblern über 10cm Länge und gleichzeitig wird klar dass zwei Haken am Wobbler als zwei Anbissstellen gelten.
Im Absatz e steht dass es keine anderen Ausnahmen gibt.

Also ist absolut klar dass ich zusätzlich zu einem Wobbler mit zwei Anbisstellen keine weitere Anbissstelle montieren darf...
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Rolandus
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Re: Erlaubte Anzahl Anbisstellen (Kt. Bern)

Beitrag von Rolandus »

Danke für alle Antworten.
Dann gehe ich mal davon aus, dass meine selbstgebastelten Spinner mit Gufis i.O. gehen, wenn an beiden Stellen nur ein Haken oder Drilling steckt.
Sinnvollerweise hab ich bei kleinen Gufis sowieso nur einen einfach Haken montiert, so wie bei den Mini-Wobblern.
Irgendwie ist das alles i.O, wenns auf Egli geht.

@Mitleser vom FI: Ich denke, es finden sich wirklich viele Fischer, die's gerne einfacher und klarer hätten, ohne Hundert Ausnahmen.
Danke
Rolandus
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