Frage zu Trailer

Alles über Boote und dessen Zubehör (Anker, Downrigger, Motoren, Echolotgeräte, GPS, etc.)
Antworten
hagerschnag

Frage zu Trailer

Beitrag von hagerschnag »

Hallöle

Hab mal ne Frage zu meinem Trailer. Kann ich mit dem Trailer auf dem Foto das Boot von Thun nach Biel transportieren oder ist der Trailer zu klein?

Bild
Bild
Bild

Es steht da was von Gesamtgewicht 300kg. Ist der Trailer 300kg schwer oder kann man da 300kg drauf packen?

Vielen Dank für eure Zeit.
Klinkhammer

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von Klinkhammer »

Der Trailer darf aus meiner Sicht mit dem Boot 300Kg wiegen? Hast du keinen Fahrzeugausweis? da steht drinn was Leergewicht ist. Solange das Boot nicht mehr als einen Meter über das Ende des trailers schaut sollte das eigentlich kein Problem sein
hagerschnag

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von hagerschnag »

Leider steht im Fahrzeugausweis des Bootes kein Gewicht drinnen. Na ja ich werde es dann wohl mal wagen aber ich fahre nicht auf der Autobahn sondern nehme Schleichwege nach Biel dann sollte es gehen.
Klinkhammer

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von Klinkhammer »

Ich meinte den Fahrzeugauweis vom Trailer!! :D
Klinkhammer

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von Klinkhammer »

Auch auf Schleichwegen kanns dich erwischen gell!! :)
hagerschnag

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von hagerschnag »

ja das ist so ein problem mit dem trailer, leider ist der ausweis nicht mehr zu finden. ja jadann ist es ja illegal den trailer zu benutzen. muss mal schauen wie ich das regeln kann, hauptsache das boot liegt dann nicht auf der strasse. :-)
fly

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von fly »

Gehn wir mal davon aus, dass der Trailer ca 50-70 Kg ist, und das Boot wird sicher auch mindestens 200kg haben, bewegst du dich auf einem extrem schmalen Grat... ich würd einfach den Gesamten Inhalt des Bootes+Motor in den Kofferaum packen...

viel Glück
fly

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von fly »

wenn auf dem Schild 300Kg steht, heisst das leider noch lange nicht, dass er auf das Gewicht geprüft ist.... ich hatte ein Trailer wo Nutzlast 750Kg nach Hersteller erlaubt wären, das Strassenverkehrsamt hat diesen jedoch nur füe 390Kg freigegeben.

Wichtig ist auch, dass du im Autoausweis schaust wieviel du überhaupt ungebremmst anhängen darfst, es ist durchaus möglich, dass der Anhänger mit Boot im legalen bereich ist, aber weil der ungebremst ist, könnte evtl je nach Wagen die Zuglast überschritten sein?
hagerschnag

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von hagerschnag »

Ich werde den anhänger nicht selber ziehen, das wird ein garagist von thun machen der auch garagen nummern mitbringt damit er den wagen ziehen darf. ich wollte nur nochmals ein paar infos haben ob das auch geht mit dem trailer. ich denke ich werde das mal wagen, sollte die polizei aufkreuzen hab ich dann halt pech gehabt. :-)
Werni

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von Werni »

Hallo hagerschnag

Gehen tut es sicher, aber ob es erlaubt ist das ist deine Frage. Dein Garagist weiss da sicher Bescheid, er ist auch derjenige der ein Problem hat wenn dich die Polizei erwischt. Wenn du doch auf die Autobahn gehen solltest (dort gibt es eher weniger Kontrollen) musst du auch für den Trailer eine Vignette haben.
Benutzeravatar
fisherofmen
Fischerforum Moderator
Beiträge: 758
Registriert: So 13. Jan 2008, 22:29
Meine Gewässer: Zürichsee und Schweden
Wohnort: Kt. Aargau
Has thanked: 264 times
Been thanked: 211 times
Switzerland

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von fisherofmen »

Wenn ein Garagist die U-Nummer an deinen Trailer hängt, dann übernimmt er die Verantwortung und die Versicherung über die U-Nummer. Der Garagist wird wissen was er verantworten kann oder nicht. Denn der Gebrauch der U-Nummer unterliegt auch gewissen Regeln. :cop:
fisherofmen
Klinkhammer

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von Klinkhammer »

Also wegen gebremst und ungebremst oder irgendwelchen Anhängelasten musst du dir keine Sorgen machen. Kenne kein Auto das nicht 300Kg anhängen dürfte. Hatte schon mehr aufm Mofaanhänger :D
PS ich würde mir die Mühe machen und deinen Trailer vorführen. Die Dinger sind echt nicht soo leicht zu kriegen. Ich musste auf jeden Fall lange suchen bis ich einen Occasion fand der zahlbar war.
Benutzeravatar
hecht54
Beiträge: 114
Registriert: Sa 30. Jan 2010, 17:21
Meine Gewässer: Neuenburgersee
Wohnort: 1731 Ependes
Been thanked: 1 time
Finland

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von hecht54 »

Wenn Du keinen gültigen Fahrzeugausweis vorweisen kannst und ein Garagist seine U-Nummer daranhängt, so handelt ihr beide kopflos. In der heutigen Zeit kann man sich im Strassenverkehr "solchen Seich" nicht mehr erlauben. Mir wäre das Risiko zu gross un zu teuer.
hecht54
spiderman

Re: Frage zu Trailer

Beitrag von spiderman »

Die Grösse des Trailers spielt eigentlich keine grosse Rolle. Viel mehr kommt es auf die Gewichte an. Im Fahrzeugausweis des Trailers würdest du das Gesamtgewicht, die Nutzlast und das Leergewicht vorfinden. Da du diesen aber nicht mehr hast, weisst du nur das Gesamtgewicht von 300kg. Das heisst, der Trailer darf MIT boot nicht mehr als 300kg wiegen. (Leergewicht plus Nutzlast = Gesamtgewicht)
Da der Trailer ungebremst ist, kommt es auf das Zugfahrzeug an. Aber die meisten Fahrzeuge mit Anhängerkupplung haben eine ungebremste Anhängelast von 750kg. Du hättest demzufolge mit dem Gesamtgewicht des Trailer eher ein Problem.
Was das U-Schild angeht, wäre es sicherlich besser, wenn du den Fahrzeugausweis vom Trailer mitführst. Ansonsten kann die Polizei die Gewichte nicht überprüfen. Und übrigens brauchst du von montag bis samstag auf der autobahn mit den U-Schilder keine Autobahnvignette. Und dass es auf der Autobahn weniger :cop: kontrollen gibt, würde ich nicht unterschreiben :?
Antworten

Zurück zu „Rund ums Boot und dessen Zubehör“