Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Hallo Zusammen
Habe mir Gestern mein Patent für den Murtensee geholt und schnell einen Blick ins Reglement geworfen, weil ich mir nicht ganz sicher war, wann ich mit der Gambe nicht angeln darf. Doch dort fand ich folgende Regel die ich nicht verstand:
Art. 18 Gambe für den Fang von Barschen (Egli)
Es darf nur eine Gambe verwendet werden und zwar unter folgenden Bedingungen:
c) Ihr Verwendung (Gambe) von einem absichtlich getriebenen Wasserfahrzeug aus ist nicht gestattet, und es ist verboten, das Wasserfahrzeug an einer Boje oder einem Fischereigerät zu befestigen oder sich diesen auf weniger als 50 m zu nähern.
Könnte mir jemand diese Regel ev. mit einem Beispiel erklären, damit ich dann weiss, wann wo und wie ich mit der Gambe angeln darf.
Gruss
Oliver24
Habe mir Gestern mein Patent für den Murtensee geholt und schnell einen Blick ins Reglement geworfen, weil ich mir nicht ganz sicher war, wann ich mit der Gambe nicht angeln darf. Doch dort fand ich folgende Regel die ich nicht verstand:
Art. 18 Gambe für den Fang von Barschen (Egli)
Es darf nur eine Gambe verwendet werden und zwar unter folgenden Bedingungen:
c) Ihr Verwendung (Gambe) von einem absichtlich getriebenen Wasserfahrzeug aus ist nicht gestattet, und es ist verboten, das Wasserfahrzeug an einer Boje oder einem Fischereigerät zu befestigen oder sich diesen auf weniger als 50 m zu nähern.
Könnte mir jemand diese Regel ev. mit einem Beispiel erklären, damit ich dann weiss, wann wo und wie ich mit der Gambe angeln darf.
Gruss
Oliver24
Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Ich verstehe das so:
- Nur eine Rute mit einer Gambe, also keine zweite Rute mit Gambe.
- Nur vom verankerten Boot aus, nicht vom fahrenden oder treibenden.
- Das Boot darf dabei nicht an einer Boje befestigt werden und muss mindestens 50m Abstand zu Fischereigerät (von Berufsfischern) haben
Dies deute ich so, dass es vor allem darum geht dass die Berufsfischer nicht die Gamben in den Netzen und Reusen hängen haben. Da aber viele nicht wissen welche Boje ein Netzt markiert und welche nicht, heisst es generell auch 50m Abstand zu allen Bojen.
Ist jetzt aber meine Interpretation, wenn du sicher sein willst beim Oberamt Seebezirk nachfragen.
- Nur eine Rute mit einer Gambe, also keine zweite Rute mit Gambe.
- Nur vom verankerten Boot aus, nicht vom fahrenden oder treibenden.
- Das Boot darf dabei nicht an einer Boje befestigt werden und muss mindestens 50m Abstand zu Fischereigerät (von Berufsfischern) haben
Dies deute ich so, dass es vor allem darum geht dass die Berufsfischer nicht die Gamben in den Netzen und Reusen hängen haben. Da aber viele nicht wissen welche Boje ein Netzt markiert und welche nicht, heisst es generell auch 50m Abstand zu allen Bojen.
Ist jetzt aber meine Interpretation, wenn du sicher sein willst beim Oberamt Seebezirk nachfragen.
Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Danke vielmals für die Auskunft, es hat mir sehr weiter geholfen.
- Loup
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Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Das mit der Gambe oder Hegene ist nicht ganz einfach.
Sicher ist aber, dass Mattu in einem Punkt für einmal nicht recht hat.
c absichtlich getriebenen Wasserfahrzeug, dh. Ruder, Motor, möglicherweise bei einem Segelboot, Segel im Wind.
Ein von der Strömung oder vom Wind getriebenes Boot ist nicht absichtlich.
Soweit ich weiss ist keine Ankerpflicht.
Sicher ist aber, dass Mattu in einem Punkt für einmal nicht recht hat.
c absichtlich getriebenen Wasserfahrzeug, dh. Ruder, Motor, möglicherweise bei einem Segelboot, Segel im Wind.
Ein von der Strömung oder vom Wind getriebenes Boot ist nicht absichtlich.
Soweit ich weiss ist keine Ankerpflicht.
Gruss vom Murtensee
Loup
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- Rolf
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Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
@Loup,
mir wurde von einem Kontrolleur erklärt, ein Treiben (absichtliches od. nicht) kann auch dann als solches angesehen werden, wenn man es mit einem Anker verhindern könnte
man sieht wieder einmal mehr - nur eines ist klar, nähmlich das nichts klar ist
mir wurde von einem Kontrolleur erklärt, ein Treiben (absichtliches od. nicht) kann auch dann als solches angesehen werden, wenn man es mit einem Anker verhindern könnte
man sieht wieder einmal mehr - nur eines ist klar, nähmlich das nichts klar ist
Gruss Rolf
Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
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Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Jep, wäre für mich eigentlich eindeutig gewesenFelchenfischer hat geschrieben:man sieht wieder einmal mehr - nur eines ist klar, nähmlich das nichts klar ist
Segel, Ruder oder Motor > Boot fährt
Wind oder Strömung > Boot treibt
Boot treibt ohne Anker > absichtlich bzw. in Kauf genommen
Boot treibt weil Anker nicht hält > unabsichtlich, bzw. versucht ein Treiben zu verhindern
Aber wenn ich es jetzt noch einmal durchlese, dann steht dort nichts von einem fahrendem Boot, und es heisst nicht 'treibenden' sondern 'getriebenen'...
'Angetriebenen' wäre dann wieder eindeutig, aber so
Wie gesagt, am besten beim Oberamt nachfragen. Da ich kein Boot habe, habe ich mich mit dieser Regel nicht wirklich auseinander gesetzt.
- Loup
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Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Nun noch die finale Antwort über Triebe, Treiben und getrieben werden.
Das Oberamt hat meist keine Ahnung über die interpretation des Patentes.
Ich habe den Fischereiaufseher Elmar Bürgi angefrag und er hat mir bestätigt, was ich glaubte. Boot muss nicht verankert werde, absichtlich getrieben heisst, durch anlassen des Motors oder Ruderbewegungen mit den Rudern getrieben. Wenn das Boot durch Wind oder Strömung getrieben wird, ist das nicht absichtlich.
Das Oberamt hat meist keine Ahnung über die interpretation des Patentes.
Ich habe den Fischereiaufseher Elmar Bürgi angefrag und er hat mir bestätigt, was ich glaubte. Boot muss nicht verankert werde, absichtlich getrieben heisst, durch anlassen des Motors oder Ruderbewegungen mit den Rudern getrieben. Wenn das Boot durch Wind oder Strömung getrieben wird, ist das nicht absichtlich.
Gruss vom Murtensee
Loup
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- T-Noo
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Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Danke Loup für die Abklärungen!
Ich spiele gerade mit dem Gedanken, mich an der Uni für'n paar Semester Studium der "Fischereireglementik" einzuschreiben…
So, lass mich noch'n bisschen treiben…absichtlich!
Petri & schönes Wochenende zusammen!
Ich spiele gerade mit dem Gedanken, mich an der Uni für'n paar Semester Studium der "Fischereireglementik" einzuschreiben…
So, lass mich noch'n bisschen treiben…absichtlich!
Petri & schönes Wochenende zusammen!
Gruss Tinu
"Niemand beging einen grösseren Fehler als jener, der nichts tat, weil er nur wenig tun konnte." (Edmund Burke)
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- Bladecx2
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Re: Frage zum Gambenreglement am Murtensee
Es ist sogar verboten zu Ankern, jedenfalls in einer Tiefe von <20m. Das ist jammerschade. Wenn du innerhalb 2 Minuten über den Hotspot hinweg getrieben bist, ist das nicht unbedingt von Vorteil.
LG
LG