Ich hab da einen meiner eigenen Beiträge aus den "Schweizerische Gesetzgebung"-Thread kopiert. Es betrifft die neue Regelung ab 2009:
Hallo zusammen
Ick komme jetzt gerade von der GV meines Fischereivereines und es wurden viele interessante Dinge über die Fischerei im Kanton Solothurn ab dem Jahr 2009 gesagt. Ich weiss jetz nicht, inwiefern ich bereits Bekanntes schreibe, dennoch möchte ich hier kurz einmal die Wichtigsten Punkte festhalten:
1. Patentkanton Solothurn soll ein Kantonspatent bekommen
2. Alle Schonstrecken werden aufgehoben
3. Das Pachten von Aarestrecken ist nicht mehr möglich (Beispiel Atel)
4. Die Kosten des Patents werden sich auf ca. 140Fr. belaufen.
5. Beinahe alle bisherigen Fischerei Gesetze auf kantonaler Ebene werden abgeschafft, nach dem Motto "Weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung von Fischern".
6. Keine Alterbegrenzung für Jungfischer und gratis Fischerei für Kinder, günstigeres Patent für Jungfischer.
7. Wer ein Solothurner Patent hat, kann für den gleichen Preis wie die im Kanton Bern Wohnhaften ein berner Patent kaufen. (Selbiges natürlich umgekehrt)
So... hoffe, ich habe nichts wichtiges vergessen! Ich wusste auch nicht recht, wo ich das nun posten soll.
Gute Angelplätze an der Aare im Kt. So
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Stefan
Da muss ich mich als Berner, der zu einem grossen im Kanton Bern fischt, eine Bernerin geheiratet hat, jedoch im Kanton Solothurn wohnt, auch äussern.
Der Kanton Solothurn hat noch bis Ende 2008 das Pachtsystem, das heisst die verschiedenen Abschnitte der Aare, die Emme, sowie einige Bäche werden vom Kanton an die Fischereivereine verpachtet. Wer in den genannte Gewässern fischen will muss zwingend Mitglied im betreffenden Verein sein. Wer im ganzen Kanton fischen will, bezahlt mehr als für das Berner Patent. Man bedenke aber, der Kanton Solothurn ist viel kleiner als der Kanton Bern und bietet fischereilich viel weniger. Ab 2009 gibt es das kantonale Patent, es ist also eine Besserung dieser ungemütliche Situation in Sicht. Einige Vereine bangen nun um ihre Existenz, was meiner Meinung nach berechtigt ist wenn der Vereinszwang wegfällt.
Die genannte Freiangler Bewilligung berechtigt zum Fischen in Aare und Emme in den Monaten Mai bis September. Erlaubt ist nur Zapfenfischerei vom Ufer aus.
Falls jemand weitere Fragen hat, nur stellen...
Der Kanton Solothurn hat noch bis Ende 2008 das Pachtsystem, das heisst die verschiedenen Abschnitte der Aare, die Emme, sowie einige Bäche werden vom Kanton an die Fischereivereine verpachtet. Wer in den genannte Gewässern fischen will muss zwingend Mitglied im betreffenden Verein sein. Wer im ganzen Kanton fischen will, bezahlt mehr als für das Berner Patent. Man bedenke aber, der Kanton Solothurn ist viel kleiner als der Kanton Bern und bietet fischereilich viel weniger. Ab 2009 gibt es das kantonale Patent, es ist also eine Besserung dieser ungemütliche Situation in Sicht. Einige Vereine bangen nun um ihre Existenz, was meiner Meinung nach berechtigt ist wenn der Vereinszwang wegfällt.
Die genannte Freiangler Bewilligung berechtigt zum Fischen in Aare und Emme in den Monaten Mai bis September. Erlaubt ist nur Zapfenfischerei vom Ufer aus.
Falls jemand weitere Fragen hat, nur stellen...
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Stefan
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Börni
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Börni
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Klapsi