Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

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morty
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Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

Beitrag von morty »

Hallo,

bin meine erste Saison am Zürichsee fischen, habe die Fischerprüfung in Bayern abgelegt und konnte mir hier somit den SANA-Ausweis ausstellen lassen. Fische hier mit Jahreskarte Ufer. Nun meine Frage: Gibt es eine Mitnahmepflicht?

In den Fischereivorschriften finde ich folgende zwei Aussagen:

Art. 23 Verbotene Handlungen bei Fischen und
Panzerkrebsen
1 Bei Fischen und Panzerkrebsen sind zudem verboten:
a. das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder frei zu lassen;


Art. 100 Fang
2 Zum Verzehr bestimmte Fische sind unverzüglich zu töten.
Die Artikel 3 und 5b der Verordnung zum Bundesgesetz über
die Fischerei regeln die Ausnahmen.


Hintergrund der Frage ist, dass ich heute jemand beim Landen eines kapitalen Welses gesehen/geholfen habe, der den Fisch dann wieder ins Wasser gegeben hat, da es nicht sein Zielfisch war.
Ich war da kurz irritiert, da ich aus Bayern die Mitnahmepflicht kenne, wo geregelt ist, sobald der Fisch nicht geschützt und das Schonmass erreicht hat und man ihn ausserhalb der Schonzeit gefangen hat, muss man ihn mitnehmen, egal ob es der "Zielfisch" war oder nicht.
Ich persönlich werde das für mich auch weiterhin so handhaben, wollte aber wissen, was hier genau erlaubt ist und was nicht.

Merci
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fisherofmen
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Re: Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

Beitrag von fisherofmen »

Hallo Morty
Deine Fragen werden in dieser Broschüre "Vollzugshilfe Angelfischerei" geklärt. Die Ausgabe ist von 2014. Es gibt aber keine aktuellere Version. Damit Du diese nicht suchen musst, habe ich Dir diese in meiner Dropbox direkt freigegeben.
fischeroffen
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til
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Re: Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

Beitrag von til »

In der Schweiz ist es so, dass es verboten ist Angeln zu gehen mit der Absicht alle gefangen Fische zurückzusetzen. Aber im Einzelfall darf sich der Angler entscheiden, einen Fisch zurückzusetzen. Sei es, weil es nicht der Zielfisch war oder weil er den Fisch als für die Erhaltung eines gesunden Fischbestandes als wichtig erachtet. Somit ist zum Beispiel ein "persönliches Fangfenster" völlig legitim. Die Entscheidung liegt also in der Verantwortung des Anglers und kann nicht ohne weiteres vor Gericht kommen. Ich finde diese Regelung bedeutend sinnvoller als die deutsche Entnahmepflicht.
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morty
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Re: Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

Beitrag von morty »

@fisherofmen

Vielen Dank! Das ist genau was ich gesucht habe!
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morty
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Re: Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

Beitrag von morty »

@til

Ich kann die Argumentation gut verstehen, und bin als vorsichtiger, fischfreundlicher Angler auch in der Lage einen Fisch so zurückzusetzen, dass er überlebensfähig ist.

Ich meine aber auch mal von Studien gelesen zu haben, nachdem ein beachtlicher Teil der zurückgesetzten Fische nicht überlebt (sry weiss es gerade nicht genauer woher ich das habe). Leider finde ich es doch immer wieder erstaunlich wie viele Angler (zB auch auf youtube) Fische ewig lange irgendwo draussen rumliegen lassen oder posieren etc. Da wäre mir oft das mitnehmen lieber als den dann noch zurückzuschmeissen.
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Flümi
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Re: Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

Beitrag von Flümi »

@morty

Es kommt natürlich auch auf die Spezies an. Manche Fische sind heikler als andere, deshalb sind auch die Mortalitätsraten sehr verschieden.

Aber als Hobbyfischer an offenen Gewässern kann man unmöglich feststellen, ob man einen Fisch erfolgreich unbeschadet releast hat, weil man den Fisch nicht mehr findet, wenn er verpilzt und/oder stirbt.

An Seen kommen im Gegensatz zu den meisten Flüssen und Bächen auch noch die Fangtiefe als zu beachtender Faktor dazu, wegen ihrer Blase. Und je nach Fischart ist die Schleimschicht auch unterschiedlich und ich habe keine Ahnung, wie und ob ein Fisch diese in nützlicher Frist wieder regenerieren kann.

Deshalb mache ich mal paar Beispiele, wie ich es persönlich handhabe:
  • Alet (Döbel) sind ein willkommener Beifang. Meine Mutter hat die auch gerne.
  • Rotaugen und Brassen release ich, weil nicht Zielfisch
  • Hechte, die so gross sind, dass sie 100% Rogner sind, würde ich zu einem Teil releasen, der Nachhaltigkeit zuliebe (es hats noch kein Meterhecht bis zu meinem Kescher geschafft ...)
  • Egli (Flussbarsch) nehme ich alle, aber ich fische nicht häufig, da kommen pro Jahr also eh nur 100-200stk zusammen und die sind zu 99% auch alle unter 25cm, da ich mit kleinen Ködern fische
  • Bach- und Seeforellen entnahm ich bis jetzt auch alle, aber ich fische nicht häufig auf diese und fange also absichtlich wenig. Ich fing erst 2 massige Seeforellen auf 37 Jahre und Bachforellen keine 10 pro Jahr, und eh noch nie etwas über 45cm. Falls ich mal was Kapitales fangen sollte, kann ich immer noch spontan entscheiden, was ich mache
  • Äschen schone ich ganzjährig durch "zero fishing at all" :lol:
  • Wels noch nie gefangen, aber über 1.5m würde ich wohl releasen aus verschiedenen Gründen (1. Fleischqualität nicht einschätzbar, 2. als ÖV-Nutzer könnte ich bei einem kapitalen Fang nur die Filets nachhause nehmen?)
  • Ich habe nur noch 3 Kescher mit Vollgumminetz und 3 zusammenklappbare Kescher mit gummiertem Netz. Kescher ohne Gummi vor Jahren schon entsorgt, wie es sich für gewissenhafte Fischer gehört! :P

Es gibt aber in der Schweiz durchaus Orte oder Fischarten mit Entnahmepflicht:
  • klassische Forellenpuffs und natürliche Put & Take Gewässer ohne Naturverlaichung wie viele Bergseen (z.B. die 3 auf der Frutt)
  • invasive Fischarten wie Sonnenbarsche
  • Regenbogenforellen praktisch überall ausser Bodensee/Alpenrhein
  • usw

Und noch zum Thema YouTube:
Nach Schweizerischem Fischerei- und Tierschutzgesetz klar illegal, Fische vor dem Releasen in die Kamera zu halten und 30-60s aufzuzählen, wie und mit was man ihn gefangen hat. Wenn man den Fisch im Kescher im Wasser abhakt, 2s in die Kamera hält und dann schwimmen lässt, wäre es etwas anderes. Aber die YouTuber, denen Klicks, Likes und Werbung für Köder oder ihre Sponsoren wichtiger sind als das Wohl der Fische ... auf die können nicht nur unsere Fische, sondern auch wir als Community gerne verzichten, wenn wir in 10 oder 20 Jahren noch fischen wollen. Über Welse und Karpfen, die man in der Nacht fängt und hältert, damit man sie bei Tageslicht lebendig fotografieren oder filmen kann, will ich gar nicht reden.
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante Bild

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Eglizwicker
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Re: Mitnahmepflicht? Rechtliche Fragen zum Fischen (Zürichsee)

Beitrag von Eglizwicker »

morty hat geschrieben: Mo 28. Apr 2025, 14:33 Ich meine aber auch mal von Studien gelesen zu haben, nachdem ein beachtlicher Teil der zurückgesetzten Fische nicht überlebt (sry weiss es gerade nicht genauer woher ich das habe). Leider finde ich es doch immer wieder erstaunlich wie viele Angler (zB auch auf youtube) Fische ewig lange irgendwo draussen rumliegen lassen oder posieren etc. Da wäre mir oft das mitnehmen lieber als den dann noch zurückzuschmeissen.
Da sprichst Du einen wichtigen Punkt an: Macht man wirklich alles um den Fisch die besten Überlebenschancen zu geben? Oder ist das Instagramm-Bild wichtiger und der Release passiert aus anderen Gründen (e.g. um den Shitstorm zu vermeinden)?

Grundsätzlich will wohl niemand einen Fisch qualvoll verenden lassen, aber ein zurückgesetzter Fisch hat immernoch die besseren Chancen als einer mit Kiemenschnitt. Ich habe in Schweden und Finnland schon zahlreiche Hechte gefangen die verheilte, gerissene Kiemenbögen hatten. Ich schätze das kommt, wenn sie zu tief gehakt werden und passiert im Drill, oder wenn der Köder unsachgemäss entfernt wird. Ich dachte so eine Verletzung ist ein Todesurteil, scheinbar bei Hechten nicht.

Trotzdem finde ich es Sinnvoll verletzte Tiere zu entnehmen, aber die Sache ist halt Komplex.

Grüsse
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