https://www.petri-heil.ch/de/aal--schwe ... erbot--931
Gruss Nemo22


Die Idee wäre ja mal was!!Mukki hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 00:23 Jetzt müsste noch die Strohmlobby für jeden verhäckselten Aal eine saftige Busse bezahlen dann würden sie auch schneller funktionierende Fischtreppen erstellen.
Wir Angler würden ja auch gebüsst wenn wir einen Aal entnehmen würden.
Die wenigsten Kantone haben ihre Fischereiverordnung deswegen schon angepasst, meiner auch nicht (Solothurn). Gültig ist das Fangverbot trotzdem, weil Bundesrecht vorgeht. Allerdings ist das immer so, dass die Kantone in Verzug sind. Das war beispielsweise beim Fangverbot der Nase vor ca. 12 Jahren das selbe. Da der Bundesrat erst im Herbst 2020 definitiv über die Änderung der eidgenössischen Fischereiverordnung per 1. Januar 2021 entschieden hat, hatten auch die Kantone erst seit dann Klarheit. Aber auch kantonale Verordnungsänderungen brauchen ihre Zeit. Es ist völlig normal und logisch, dass die Kantone immer erst mit einer zeitlichen Verzögerung reagieren können, auch in anderen Rechtsbereichen.Wohlenseeindianer hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 14:43 Danke für den Hinweis! Nur eigenartig, dass beim Patentbezug im Kt. Bern kein Wort darüber geschrieben wurde, geschweige denn die Fischereiverordnung angepasst wurde...
