Schutz des Aals seit 01.01.2021

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Nemo22
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Re: Schutz des Aals seit 01.01.2021

Beitrag von Nemo22 »

Nun hat es das Fanverbot auch ins Petri Heil geschaft :wink:

https://www.petri-heil.ch/de/aal--schwe ... erbot--931

Gruss Nemo22
Bad Ass Fisherman
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Re: Schutz des Aals seit 01.01.2021

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Mukki hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 00:23 Jetzt müsste noch die Strohmlobby für jeden verhäckselten Aal eine saftige Busse bezahlen dann würden sie auch schneller funktionierende Fischtreppen erstellen.
Wir Angler würden ja auch gebüsst wenn wir einen Aal entnehmen würden.
Die Idee wäre ja mal was!!
Eigentlich müsste ja jetzt der Bund aktiv werden zu Schutz der Aale...
Schreiben können sie ja... Mal schauen ob jetzt auch gehandelt wird.
Wäre ja sehr wünschen Wert für alle Fische die Wandern.
Ich hoffe wir erleben da noch einiges.
Wir sind aber sicher auf dem richtigen Weg.
Mfg BAF
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
astacus

Re: Schutz des Aals seit 01.01.2021

Beitrag von astacus »

Wohlenseeindianer hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 14:43 Danke für den Hinweis! Nur eigenartig, dass beim Patentbezug im Kt. Bern kein Wort darüber geschrieben wurde, geschweige denn die Fischereiverordnung angepasst wurde...
Die wenigsten Kantone haben ihre Fischereiverordnung deswegen schon angepasst, meiner auch nicht (Solothurn). Gültig ist das Fangverbot trotzdem, weil Bundesrecht vorgeht. Allerdings ist das immer so, dass die Kantone in Verzug sind. Das war beispielsweise beim Fangverbot der Nase vor ca. 12 Jahren das selbe. Da der Bundesrat erst im Herbst 2020 definitiv über die Änderung der eidgenössischen Fischereiverordnung per 1. Januar 2021 entschieden hat, hatten auch die Kantone erst seit dann Klarheit. Aber auch kantonale Verordnungsänderungen brauchen ihre Zeit. Es ist völlig normal und logisch, dass die Kantone immer erst mit einer zeitlichen Verzögerung reagieren können, auch in anderen Rechtsbereichen.

Eben weil noch kaum über das Verbot informiert wurde, gab es Diskussionen und das BAFU hat diese Woche bei den Kantonen interveniert, dass sie aktiver informieren. Wohl deshalb ist diese Woche das Mail an die Pächter raus.
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Re: Schutz des Aals seit 01.01.2021

Beitrag von Wohlenseeindianer »

Danke für die Klarstellung Astacus! Es ist verständlich, dass es in den Ämtern seine Zeit braucht, um nur einen kleinen Vermerk auf die Website zu platzieren. Dauert nur max. 5min - in der Privatwirtschaft wäre das sofort erledigt. Aber wenn der Lohn einfach kommt, egal ob man was arbeitet dafür oder nicht, kann man da schon ein paar Monate warten damit....

So, fertig gelästert, aber das musste sein :lol:
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