Da es am Wasser und im www nach wie vor gelegentlich Fragen, Unklarheiten und Diskussionen darüber gibt, hier nochmals die Information:
Der Aal ist seit dem 1. Januar 2021 bundesrechtlich geschützt und damit mit einem Fangverbot belegt.
Hier die Fachinformation des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) dazu:
«Der Aal (Anguilla anguilla) ist durch das nationale Fischereirecht ab 1.1.2021 strenger geschützt. Er wird neu im Anhang I der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) als «vom Aussterben bedroht» aufgeführt. Damit darf er in der Schweiz nicht mehr gefangen werden. Grundlage dazu ist Art. 2a der VBGF: Arten mit Gefährdungsstatuts 0, 1 oder 2 und keinen Schonvorschriften dürfen nicht gefangen werden. Ausnahmen von diesen nationalen Vorschriften sind unter Umständen in internationalen Grenzgewässern möglich.
Im Anhang 1 der VBGF wird der Gefährdungsstatuts aller einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse aufgeführt. Bei 10 Fischarten musste der Gefährdungsgrad per 1.1.2021 erhöht werden, so zum Beispiel auch bei der Äsche (neu: 2, stark gefährdet).
Gefährdungsstatuts: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, 5 = nicht gefährdet»