Patent: Änderungen Kanton Bern ab 2020

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Swordfish
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Re: Patent: Änderungen Kanton Bern ab 2020

Beitrag von Swordfish »

pegasus72 hat geschrieben: Mo 11. Nov 2019, 15:27 Besatz und auch Nichtbesatz, Renaturierungen und andere Einwirkungen ins Gewässer hat man meines Wissens schon immer gemacht, auch ohne die Statistik. Deshalb bin ich wirklich sehr daran interessiert, hier mehr Infos zum Zweck der Statistik zu bekommen.
Ob Eine von den Meisten eher halbherzig geführte Statistik wirklich eine fundierte Faktenlage zu schaffen vermag, würde ich sehr stark anzweifeln. Dennoch würde ich behaupten, dass ein Rückgang von Fängen (aufgrund Rückmeldungen aus Fangstatistiken) zu mehr Druck für Massnahmen im Sinne der Fischerei führt. Ob dieser Druck zu den richtigen Schlüssen führt (z.B. Besatz) sei dahingestellt. Aber zumindest verschafft es dem Thema mehr Aufmerksamkeit. Dies könnte aus meiner Sicht ein Zweck von Statistiken sein. Mehr Aufmerksamkeit und dadurch mehr Druck auf Behörden.

Ein weiterer Zweck ist höchstwahrscheinlich einfach: Daten sammeln. Wir sammeln über alle möglichen Dinge Daten und versuchen mit diesen Informationen unsere Realität zu begründen und Meinungen zu beeinflussen.
Wenn wir aus den Daten von Fangstatistiken zum Beispiel ableiten, dass bei gleicher Anzahl Fischer im Jahre 1950 doppelt so viele Fische gefangen wurden wie heute, lesen die Einen daraus, dass die Gewässer renaturiert werden müssen, der Andere, dass Pestizide am Fischsterben schuldig sind, Fischereimarken, dass nur mit dem neuesten tackle überhaupt noch Chancen auf einen Fang bestehen, der Züchter und Pächter, dass nur mit ordentlich Besatz die Patentpreise noch gehalten werden können, der Jäger, dass nur die Kormorane daran Schuld haben können - und ich, dass man damals einfach zu viele Fische rausgezogen hat und heute mit den Konsequenzen leben muss. Die Datenlage gibt uns allen Recht.

Nicht zuletzt dürfte ein Zweck der Fangstatistik auch sein, dass mit dem schriftlichen Eintrag ins Fangbuch, ein Kontrolleur das Einhalten von Fangbeschränkungen am Gewässer verbindlich überprüfen kann.

Ob all diese Gründe wirklich für das Führen einer Fangstatistik sprechen, naja, da hat wohl jeder seine eigene Meinung. Zumal 'positive' Fangstatistiken auch all Jene an meine Gewässer locken (möglichst mit Tagespatent!), die denken Sie könnten endlich wieder abgrasen kommen. Und auf genau diese Fischerkollegen könnte ich liebend gerne verzichten.
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Loup
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Re: Patent: Änderungen Kanton Bern ab 2020

Beitrag von Loup »

@pegasus72
Das mit dem App kann nach meiner Meinung vom Patentgeber abgesichert werden. Du als Patentnehmer gehst einen Vertrag ein mit dem Patentgeber, und wenn im Vertrag sowas verlangt wird, ist es so. Du wirst ja nicht gezwungen ein Patent zu kaufen.
Gruss vom Murtensee
Loup
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