Fischen ohne Patent Strafmass

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petribiel

Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von petribiel »

Hoi zäme

Mein Freund welcher normalerweise mit mir auf den See kommt, hatte die glorreiche Idee alleine und somit ohne Patent an der Aare in Nidau fischen zu gehen. Er wurde natürlich kontrolliert! Gefangen hat er jedoch nichts.
Wie sieht es nun mit den Massnahmen aus?

Vielen Dank für eure Antwort.
Petribiel
Zuletzt geändert von Martin am Mi 15. Aug 2018, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel des Themas mit Strafmass ergänzt
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Martin
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Re: Fischen ohne Patent

Beitrag von Martin »

Tja so kanns gehen mit Schwarzfischerei.
Bussen können wie unten erwähnt bis zu Sfr. 20'000.- gesprochen werden, wird jedoch wohl um einiges geringer ausfallen, kommt jedoch auf das Strafmass an.
Ebenfalls hat er mit Sperrung für die Fischerei für ein paar Jahre zu rechnen und einen Strafregistereintrag wird es wohl auch geben.

Folgend der Auszug vom Kt. Bern:
7 Strafbestimmungen


Art. 60

Übertretungen

1
Mit Busse bis zu 20'000 Franken wird bestraft, wer *

a die Fischerei ohne Berechtigung ausübt;

b ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Handlung vornimmt oder eine Bewilligung verletzt;

c eine Handlung begeht, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Fische, Krebse oder Fischnährtiere führt;

d die Vorschriften über die Schongebiete und -zeiten, die Fang- und Bewirtschaftungsbeschränkungen, die Fischereiverbote, die Sorgfaltspflichten, die Fang- und Hilfsgeräte, die Fangmethoden, die Fangmindestmasse, den Laichfischfang, den Fang von Köderfischen und Fischnährtieren, die Wettfischen, die Schutz- und Nutzungsvorschriften missachtet;

e ohne Zustimmung der zuständigen Stelle der Volkswirtschaftsdirektion die Begehung der Ufer mit kantonalem Fischereirecht behindert oder verunmöglicht;

f * die Pflicht zur Führung und Einreichung der Fangstatistik missachtet oder zu seinem Patent mehr als eine Fangstatistik besitzt;

g die Vorschriften über die Beschränkung zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten missachtet;

h einer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn gerichteten vollstreckbaren Anordnung nicht nachkommt oder

i * beim Bezug von Patenten unwahre oder irreführende Angaben macht.


2
Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar.



Art. 61

Verjährung

1
Verfolgung und Strafe der Übertretungen verjähren nach drei Jahren, in jedem Falle aber nach sechs Jahren.



Art. 62

Strafverfolgung

1
Die Strafverfolgung obliegt den ordentlichen Behörden der Strafrechtspflege.


2
Die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion kann im Strafverfahren Parteirechte ausüben.



Art. 63

Widerhandlung in Geschäftsbetrieben

1
Ist die strafbare Handlung im Geschäftsbetrieb einer juristischen Person oder einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft begangen worden, haftet diese solidarisch für Bussen, einzuziehende Gewinne, Gebühren und Kosten.


2
Im Strafverfahren stehen ihr die Rechte einer Partei zu.



Art. 64

Nebenstrafe

1
Das Gericht kann als Nebenstrafe die Ausübung der Fischerei für eine Dauer von bis zu fünf Jahren verbieten.



Art. 65 *

Administrative Massnahme

1
Die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion kann die Patenterteilung verweigern oder ein erteiltes Patent entziehen, falls jemand in schwerer Weise oder wiederholt gegen Fischereivorschriften verstossen oder beim Patentbezug falsche oder irreführende Angaben gemacht hat.



Art. 66

Mitteilung

1
Die Strafjustizbehörden haben der zuständigen Stelle der Volkswirtschaftsdirektion von allen gestützt auf die Fischereigesetzgebung erlassenen Urteilen unverzüglich Kenntnis zu geben.


2
Die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion gibt den mit der Patenterteilung befassten Stellen auf Rückfrage hin Auskunft über gemeldete Urteile.


3
Die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion kann Urteile, die es nahelegen, eine Patentverweigerung zu prüfen, allen zur Abgabe von Angelfischerpatenten zuständigen Stellen mitteilen.


4
Alle Mitteilungen über Urteile sind spätestens zehn Jahre nach Eintreffen zu vernichten.
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
petribiel

Re: Fischen ohne Patent

Beitrag von petribiel »

Danke Martin

Das ist ja sehr verallgemeinert und ich denke mein Freund wird kaum eine Strafe von mehreren Tausend Franken kassieren.
Was erwartet ihn etwa? Finanziell?
Fischen ohne Patent, ohne Fang.

Gruss
Petribiel
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Martin
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Re: Fischen ohne Patent

Beitrag von Martin »

Ich rechne mal kleiner als 1000 oder sogar unter 500.-, kommt natürlich auf das Alter <18j Jugendstrafrecht >=18j Erwachsenenstrafrecht
Aber mir der Sperrung bis max. 5 Jahre wird er sich wohl abfinden müssen.
Gruss Martin

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petribiel

Re: Fischen ohne Patent

Beitrag von petribiel »

Er ist 21 Jahre alt. Was macht das für einen Unterschied?
Wie sieht es aus mit Anzeige odef Strafregister Eintrag?
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Martin
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Re: Fischen ohne Patent

Beitrag von Martin »

Wie schon gesagt kommt es auf das Strafmass an, was vom Richter als Urteil gesprochen wird. Bin auch kein Jurist.
Das Alter hat mit dem Strafmass doch schon einiges zu tun. Mit 21 gilt er als erwachsen und wird also auch wie ein Erwachsener bestraft (Busse definitiv, bei nicht Bezahlen vermutlich Umwandlung in Haft nach Tagessätzen)). Es werden also nicht Jugendstrafen angewendet (evtl. Sozialstunden).
Da er vermutlich zu einer Busse verurteilt wird, wird er also für ein paar Jahre auch einen Strafregistereintrag haben, was sich bekannter weise bei Bewerbungen nicht so gut macht, sofern dies gefordert wird.
Gruss Martin

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Re: Fischen ohne Patent

Beitrag von Martin »

Noch was aus alten Tagen zu diesem Thema ;-)
viewtopic.php?t=15070
Gruss Martin

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zerolimits
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von zerolimits »

Vorweg - bin auch kein Jurist. Aber ich habe schon von Fällen gehört wo Bussen so um 300-400.- ausgesprochen wurden (Sempachersee). Schmerzhaft, aber ja... war auch nicht die tollste Idee ohne Patent fischen zu gehen.

Aber das mit dem folgenden Strafregistereintrag ist doch nicht wahr oder? Oder zählt das als "Vergehen"?


1. Was wird ins Strafregister eingetragen?

Eingetragen werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von über drei Jahren droht. Bei Vergehen sind Freiheitsstrafen bis drei Jahre oder eine Geldstrafe möglich. Übertretungen werden eingetragen, sofern der Täter zu einer Busse über 5000 Franken oder gemeinnütziger Arbeit von mehr als 180 Stunden verurteilt wurde.


Quelle: https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-frage ... fregister/
++ Gruss Zerolimits ++
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Martin
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von Martin »

Ja da hast du recht, kantonal wird es zwar sicher abrufbar sein, jedoch nicht im Zentralregister.

Übertretungen nur Busse, Vergehen bis 3 Jahre Haft oder Busse, Verbrechen 3/+ Jahre Haft

Im Auszug vom Kt. Bern steht noch klar Übertretungen :lol:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil :mrgreen:
Gruss Martin

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Rolandus
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von Rolandus »

Fischen ohne Patent geht gar nicht in diesem Alter (für Kinder / Bubenstreiche vielleicht mal).
Da sollte man mal im Min. eine unbedingte Strafe von einer Woche gemeinnütziger Arbeit vorsehen (z.B. Gewässer reinigen) !
ROLANDUS
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von Weiher »

Kt. Bern, angeln ohne Patent? Ich glaube das gibt 2 Wochen Gefängnis! Hindelbank! Frauengefängnis!
Am ersten Tag macht das vielleicht noch Spass, aber nach 14 Tagen???...... :lol: :lol: :lol:

Weiher lässt grüssen.........
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Andreas K.
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von Andreas K. »

Hallo Zusammen....
Ist zwar nicht ganz vergleichbar aber ein Beispiel aus eigener Erfahrung.

Vorab!!! Ich habe diese Aktion nicht mutwillig oder in bösen absichten getätigt!
Und wer jetzt denkt: jaja auch so ein :censored:
der soll das halt denken...

Also:

Anfangs Jahr am Greifensee.
Ich normal nur auf Karpfen und Grundangelei aus.
Habe jedoch meine neueste Spinnrute dabei gehabt, ein paar Kunstköder und Equipment welches sowieso immer in meiner grossen Tasche mitgeführt wird.

Aus langeweile und logisch zum mal die neue Rute testen mal einen Wobbler geworfen und noch den eint oder anderen KuKö.....
Sei noch gesagt, das ich der Meinung war , mit Jahrespatent und SaNa also allem was man ja benötigt um
„Ohne Einschränkung“ zu angeln die KuKö benutzte...

Kam wie es kommen musste, steht natürlich auf einmal ein ranger vom Greifensee neben mir als ich gerade einen Wobbler einholte...
„.... Tag blablabla, was angeln Sie? Darf ich mal den Hacken anschauen....“

Ich immer noch mir keines Regelverstosses bewusst:
„Klar nur schauen“

Mhm.... seine Antwort nach knapper anschauung des Wobblers:
Jaja, der ist Verboten, da muss ich eine Anzeige schreiben!

Ich ganz verdutst:
Wieso das denn?!?!

Drilling mit Widerhacken

Ahja, und ich dachte da ja SaNa und Jahrespatent mann dürfe 3linge benutzen?!?
Ja, Aber ohne Widerhacken.....

War ich zu doof? Hab ich da wo nicht aufgepasst? Etwas falsch interpretiert?
Keine Ahnung, ich habe mich mit der eigenen Tröstung :
Hab da wohl was falsch verstanden/interpretiert abgefunden.
Wie schon anfangs betont habe ich weder Mutwillig noch mit böser Absicht versucht Tier(hier Fisch) ,zu Quälen oder schaden zuzufügen !
Ich war einfach zu blauäugig und war der Meinung icj darf ja Drillinge verwenden.


Nun denn, nach freundlichem smaltalk mit dem Ranger dachte ich immer noch:
Easy wird wohl eine schriftliche Verwarnung geben oder so..
Aber als er mir dann am Schluss beim verabschieden noch die Information „ Danke für Ihre Kooperation, Sie werden dann von der Zuständigen Polizeistelle wieder hören....“ doch ein wenig mulmiges Gefühl bescherrte, dachte ich noch, Ups was kommt da noch auf mich zu????

Tage vergingen, sogar Wochen, ich dachte eigentlich schon: Sache erledigt
Ruft nach ca einem Monat mal Dienststelle Uster an... blablabla, quasi telefonisches Verhör wieso warum..
Ich wieder betont:
Tur mir leid, ich ging im glauben ich dürfe mit Sana und Jahrespatent auch Drillinge verwenden, an die Widerhaken habe ich doch garnicht gedacht ...
Der nette Polizist ebenfalls sehr freundlich und sachlich:
Er denke nicht das es seeeeeehr grosse Massnahmen gebe werde, aber mit einer Busse müsse ich dennoch rechnen, getreu nach dem Prinzip:
„Fragen Sie doch besser beim nächsten mal einen Aufseher oder zuständiges Amt was erlaubt-was nicht erlaubt....“
Ja klar ne!
Er werde den Fall an meinen Wohnort (bin nicht in ZH wohnhaft) weiterleiten.

Wieder vergingen Tage, wieder schier ein Ding von:
„Hmmm glaub die haben mich vergessen oder es war einfach ein blaues Auge mit Verwarnung „

Ganze 3 1/2 Monate vergingen als ein Eingeschriebener Brief von Uster kam .....

Strafanzeige blablabla
Infolge angeln mit unerlaubtem Fanggerät blablabla,
330.- Busse
300.- Gerichts-,Bearbeitungs-,Schreibgebühren
Na toll ne....
Kurzum schnell mal 630.- Busse (oder 3 Tage Gesiebte Luft bei nicht zahlen :lcop: )


Was das mit oben genanntem Fall zu tun hat???
Naja wenn ich schon mit Widerhacken verstoss 630.- zur Kasse gebeten werde, denke ich, wird (bewusstes!) Angeln ohne Patent wohl doch härter geahndet?!(hoffe es mal in Sachen Verhältnis Mässigkeit etc)

Also bereite deinen Kollegen mal mental und psychisch auf doch recht saftige (natürlich auch zurecht, wie auch in meinem Fall!) Massnahmen/Busse vor.

Grüsse Andreas

P.s : schwarze Ironie am Schluss :!:
Ausser der Busse habe ich an diesem Tag NICHTS gefangen
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Dural
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von Dural »

Ihr habt da aber eine komische rechts lage, laut bundesgesetzt ist der widerhaken im see doch schon länger wider erlaubt. :roll:
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pebecke
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von pebecke »

Widerhaken
Bei uns sind Widerhaken nur am Einzelhaken erlaubt, am Drilling nicht.
Also immer schön die Widerhaken abklemmen.
Beim Freiangelrecht, sind gar keine Widerhaken erlaubt (Drillinge schon gar nicht)
Zuletzt geändert von pebecke am Do 16. Aug 2018, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüsse vom Zürichsee - Peter
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Huibuh
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Re: Fischen ohne Patent Strafmass

Beitrag von Huibuh »

Ich hatte das gleiche Erlebniss wie Andreas K
Ich hab einen kleinen Wobbler mit kleinen Drillingen geschenkt bekommen, nicht an die Wiederhaken gedacht da bei allen anderen ja abgedrückt oder durch Einzelhaken getauscht. Beim ausprobieren steht prompt ein freundlicher Polizist hinter mir, er musste selber 5x schauen ob es wirklich wiederhaken hat.
Es gab dann 350 CHF Busse und 330 CHF Schreibgebühren.

Nach einem Tipp von meinem Kollegen hab ich meiner Rechtsschutzversicherung angerufen die dann auch die 330 CHF Schreibgebühr übernommen hat.
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