Kajak / Zürichsee

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Lutra
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Lutra »

Ein Klepper Faltkajak kann man einlösen. Einer der netten Seepolizisten vom Zürichsee hat selber so eins eingelöst.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
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fisherofmen
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von fisherofmen »

Hoi Lutra
Ich werde mich in diesem Fall auf die Suche nach dem netten Seepolizisten machen. So viele werden da ja nicht ein Faltboot haben... :mrgreen:
Ich werde Bescheid geben...
Gruss
fisherofmen
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

Vielleicht kann ich ein wenig dazubringen. Ohne es zu verkomplizieren.
Ich hatte vor 20 Jahren selber ein Kanu als Domozilboot (Wanderboot) eingelöst. Wohnhaft im Kanton Bern. Das hätte aber auch ein Kajak mit über 2.50 m sein können. Da beide zur Untergruppe der Ruderboote zählen. Diese bestimmungen
sind Eidgenössisch und es gibt keinen grund das sich da der Zürisee abspalten könnte. Deshalb darf da der Polizist oder auch
andere mit Nummer rumpaddeln.
Im Moment ist vielleicht noch nicht jedes Amt auf dem gleichen Wissens-Stand. Da erst jetzt im März eine neue ISO-Norm
herauskam. Diese stammt vom Bundesamt für Verkehr. Was denn da mit bereits Immatrikullierten Geräten, die dieser neuen ISO nicht entsprechen, passieren wird, weiss aber auch noch niemand.
Ich würde an deiner Stelle dem Herrn Künzli nochmals anrufen. Aber diese Woche hat er Ferien. 8)
mfg,Schlammbarbe.
Werde die neue ISO bei gelegenheit noch posten.
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

fisherofmen hat geschrieben:Hoi Lutra
Ich werde mich in diesem Fall auf die Suche nach dem netten Seepolizisten machen. So viele werden da ja nicht ein Faltboot haben...
Vorallem nicht mit Blaulicht am Kajak :lol:
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Eglizwicker
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Eglizwicker »

@Schlammbarbe
Im Gegenteil! Vielen Dank!
Ich habe mich ein bisschen umgeschaut und bin auf das Rundschreiben Nr. 50 gestossen.
http://www.bav.admin.ch/grundlagen/0351 ... ml?lang=de
Es geht um die Kennzeichnungspflicht kleinerer Gummiboote. Es werden verschiedene Eigenschaften aufgeführt, welche ein nicht kennzeichnungspflichtiges Boot zu erfüllen hat, ABER am Ende steht klar:
Eine Immatrikualtion ist auf Wunsch des Eigners/Halters aber möglich.

D.h. Wenn ich ein Kayak immatrikulieren will, sollte das auch gehen*.

*Sofern man die nötigen Papiere dafür kriegt, was leider nicht selbstverständlich ist..
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

Eglizwicker hat geschrieben:@Schlammbarbe
Im Gegenteil! Vielen Dank!
.
Jetzt musst Du mir helfen, chume grad nüm drus. Wo ist denn das Gegenteil?
Habe geschrieben das ich ein Kanu Immatrikuliert hatte und wüsste auch nicht warum das in andern Kantonen anderst sein sollte.
Im KT. Bern und auch anderen kannst Du auch sofort eins Einlösen, mit den entsprechenden Papieren, die es für ein BOOT braucht.
Auch wenn es in dem schreiben ausdr, um Gummiboote geht, wird wohl das schreiben sein von dem ich gehört habe.
Ein Kamerad der bei der MFK arbeitet wird es mir noch senden.
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Eglizwicker
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Eglizwicker »

Du hast geschrieben du hoffst die Sache nicht zu verkomplizieren und ich finde, dass das Gegenteil der Fall ist. Also das du eher zur Klärung beiträgst.
Zwar ist mir die Sache mit dem Domizilboot nicht ganz geheuer. Das bedeutet ja, dass du dein Boot zuhause lagerst.
Ist das dem Kanton Bern schnurz, wenn dein Zuhause nicht in Bern ist? Und ist es der Zürcher Seepo egal, wenn dein Boot eine Berner Nummer hat? Und wie lange geht das so gut? Gibt es da Fristen?

Ja, beim Merkblatt geht es um Gummiboote, aber wenn man ein Gummiboot bis 4m Länge, ohne festen Heckspiegel und Boden einlösen DARF wenn man will, so sehe ich keinen vertretbaren Grund weshalb auf ausdrücklichen Wunsch nicht auch kein Kayak eingelöst werden kann.

Sonst bin ich am nächsten Tag wieder auf dem Amt und lasse mir mein 3.50m Gummiboot einlösen. :)
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til
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von til »

Eglizwicker hat geschrieben: Und ist es der Zürcher Seepo egal, wenn dein Boot eine Berner Nummer hat?
Ja, das ist denen grundsätzlich egal. Du darfst mit beliebiger Schweizer Nummer auf dem Boot den Zürisee befahren.
Allerdings denke ich schon, dass der Wohnsitz dann auch in Bern sein müsste.
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

Eglizwicker hat geschrieben:Du hast geschrieben du hoffst die Sache nicht zu verkomplizieren und ich finde, dass das Gegenteil der Fall ist. Also das du eher zur Klärung beiträgst.)
Ok Sorry, da hatte ich wohl einen Hänger. Da ich dachte das Gegenteil von nicht verkomplizieren , sei wieder Kompliziert. :lol: :lol:
Aber lassen wir das, ist auch ein sau blödes Wort das ich aus dem Sprachschatz löschen werde.
Übrigens, meine Frau verstand es sofort. :lol:

til hat es schon geschrieben.
Ist wie beim Auto. Sobald du ein Kennzeichen hast, darfst du ja auch in jedem Kanton fahren.
Ein Domizilboot, wie es im Wort schon heisst, ist immer auf dein Wohnsitz eingelöst (dein Kanton). Kostet glaub 50 sFr.
Das Boot wird aber wieder ausgewassert und mit nach Hause genommen. Denn so ist es Versicherungstechnisch auch an-
gemeldet und i.o.
Das geht solange Gut, bis Du die Prämien nicht mehr bezahlst :lol:
Übrigens hat mir heute Mittag mein Kollege von der MFK SO angerufen. Die sind noch am lesen. Vor der neuen ISO hatte man
auch ein Kajak sofort Immatrikulieren können. Jetzt wissen sie es gar nicht mehr so recht. :lol:
Die Kochen auch nur mit Wasser.
mfg,Schlammbarbe. :D
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til
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von til »

Schlammbarbe hat geschrieben: Ist wie beim Auto. Sobald du ein Kennzeichen hast, darfst du ja auch in jedem Kanton fahren.
Im Prinzip Ja, aber nicht in jedem See. Da sollte man sich im Zweifelsfall vorher schlau machen. Manchmal braucht man noch eine Spezialbewilligung für den See.
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fisherofmen
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von fisherofmen »

Die Gesetzeslage (vgl mein Post der Binnenschifffahrtsverordnung) und die Haltung der Schifffahrtsämter (vgl. Merkblatt Nr. 5) ist klar...
Stimmig dazu ist auch die Aussage die Eglizwicker vom Schifffahrtsamt schriftlich erhalten und hier veröffentlicht hat.
Ich werde noch den Halter des Klepper Segelbootes ausfindig machen, welcher in Zürich Seepolizist sein und das Kajak eingelöst haben soll.
Das sollte für mich kein unüberwindbares Hindernis sein. Ich werde über das Resultat auf jeden Fall berichten.
Bis dahin Grüsse ich alle Freunde des Kajakfischens.
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

@ til; Mit meinem 2 Takter muss ich natürlich nicht auf den Bodensee wollen. Abgasnormen. Der hängt aber auch nicht an einem Kajak. Und immer vorher schlau machen, telefonieren, mailen, auf jeden Fall. Für das sind solche Büros ja mit allen Kommunikationsmitteln gewappnet. Gibt vielleicht schon ein zwei Seen mit eigener Regel, wo ich mit meinem VD Kennzeichen nicht willkommen bin. Ist nicht der Pfäffiker so einer?

@fisherofmen; Vielleicht machen wir eine Vermisstmeldung bei der Kapo Zürich. Schnapp ihn Dir. :lol:
Spass bei Seite. Finde es einen tollen Thread, deshalb habe ich mich auch noch dazu geäussert.
Schön ist wie sich hier alle engagieren um der schlussendlich "Wahrheit" näher zu kommen. Lass wieder hören von Dir.
Ich bin überzeugt, am Schluss wissen wir hier besser bescheid, als manches Amt.
Soll ja für unser Hobby sein.
mfg,Schlammbarbe.
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Eglizwicker
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Eglizwicker »

fisherofmen hat geschrieben:Die Gesetzeslage (vgl mein Post der Binnenschifffahrtsverordnung) und die Haltung der Schifffahrtsämter (vgl. Merkblatt Nr. 5) ist klar...
Stimmig dazu ist auch die Aussage die Eglizwicker vom Schifffahrtsamt schriftlich erhalten und hier veröffentlicht hat.
Wo der Gesetzestext in meinen Augen Interpretationsspielraum zulässt ist bei der Frage zwischen "können" und "müssen".

Was klar ist:
Kayaks brauchen keine CE Zertifizierung. Sie sind davon ganz klar ausgeschlossen.
Kayaks brauchen keine Versicherung da kein Segel oder Maschinenantrieb.

Die Verordnung schreibt welche Schiffe zwingend zugelassen werden müssen. Kayaks sind davon klar ausgenommen.
Das heisst aber für mich nicht, dass die Zulassung nicht möglich sein soll. Es steht nirgendwo, dass Schiffe generell eine CE Zertifizierung brauchen. Oder das Schiffe von der Zulassung ausgenommen sind. Einzig ausgenommen sind sie von der Zulassungspflicht.
Welche Dokumente braucht man denn dafür?
Importnachweis
Handbuch mit Angaben über Länge, Max. zulässige Personenzahl, max Motorisierung, max. Segelfläche.

Das sollte eigentlich alles kein Problem sein.
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

Der Kanton So hat mir nun gemailt.

Guten Tag

Ich beziehe mich auf Ihre telefonische Anfrage bezüglich der Immatrikulation eines Kajak.

BSV Art. 16 ABS 2 Buchstabe d sieht keine Immatrikulation von Paddelbooten vor. Gemäss Art. 2a Abs. 21 gelten Kanus, Kajak und Kanadier als Untergruppe der Paddelboote.

Eine ordentliche Immatrikulation würde mit sich bringen, dass allenfalls der Zollnachweis/Verzollung und eine Konformitätsbeglaubigung beigebracht werden müsste.

Besten Dank und viele Grüsse
Leautaud Ronald
Verkehrsexperte

Kanton Solothurn
Motorfahrzeugkontrolle
Technik und Schifffahrt
Gurzelenstrasse 3
Postfach 433
4512 Bellach


Nach kurzem telefonat kann ich noch folgendes dazuvermerken.
Kategorie d sieht keine Immatrikulation vor. Was nicht heisst das man es nicht tun könnte. Zollnachweis und verzollung ist ja kein problem. Wenn keine (bei Sportgeräten meistens der Fall) Konformitätserklärung vorhanden ist, genügt die eingestanzte ISO-Nummer des Kajak nicht. Somit müsste die Kantonale MFK die Kränglungtests und was noch dazu kommt selber mit viel Aufwand durchführen. Absolut machbar aber Aufwändig.
Das die Gummiboote, Made in China, über 2,50, meistens eine Konformitätserklärung haben, liegt daran, das sie besser Verkauft werden können. Die haben den Markt erlickt.
Wahrscheinlich ist den Kajak-Hersteller der Markt zu klein oder sie sind sich noch gar nicht dem Bedürfnis klar geworden. Für den Hersteller währe es eine kurze Sache solche Papiere beizufügen. Vielleicht müsste man zwei-drei Firmen mal auf den Bedarf aufmerksam machen. Dann ginge es auf einmal sehr schnell.
Das hier aber unterschiede von Kanton zu Kanton herrschen, ist unverständlich und wohl etwas Interpretationssache der Behörden.

Fragte den Herrn noch, wie das denn sei. Bei Chinesischen Gummibooten mit der Personenanzahl 4 .
Wieviele Schweizer gibt das denn, 2 Stück?
Oder vier Appenzeller. :lol:

PS, Gerade ist mir noch eingefallen das zwei Dörfer weiter die Probst AG Derendingen ihren Sitz hat. Der Herr Probst hat mir mal mit GFK-Arbeiten Tipps gegeben. Der wüsste sicher auch was zu diesem Thema. Ev, gibt es Marken die eine Konformitätserklärung mitgeben.
mal schauen.
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til
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von til »

CE Konformitätserklärung (oder wie das heisst) gibt es manchmal beim Hersteller zum runterladen.
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