Kajak / Zürichsee

Alles über Boote und dessen Zubehör (Anker, Downrigger, Motoren, Echolotgeräte, GPS, etc.)
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Nicolas2

Beitrag von Nicolas2 »

Hy Stratos

Das Fischen mit nicht imatrikulierten Booten ist auch auf dem Urnersee verboten.

Gruss
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Caras
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Beitrag von Caras »

Mal eine Frage: Worin liegt der Sinn, dass man bei Euch nur von imatrikulierten Booten aus fischen darf. Soll Das Seefischen nur den Leuten vorbehalten sein, welche das Geld für eine Yacht haben, oder gibt es dafür noch andere Gründe?

Ich habe das Gefühl, dass hier mal wieder ein Gesetz von einflussreichen Personen entworfen wurde, welche Das Angelrecht für sich alleine behalten wollen.
Tschou, Simu
----------------
Beim Praktiker funktioniert's, er weiss aber nicht warum.
Der Theoretiker weiss wie's geht, aber es funktioniert nicht.
Bei mir geht's nicht und ich weiss nicht warum!!!
Stratos

Beitrag von Stratos »

Caras hat geschrieben:Mal eine Frage: Worin liegt der Sinn, dass man bei Euch nur von imatrikulierten Booten aus fischen darf. Soll Das Seefischen nur den Leuten vorbehalten sein, welche das Geld für eine Yacht haben, oder gibt es dafür noch andere Gründe?

Ich habe das Gefühl, dass hier mal wieder ein Gesetz von einflussreichen Personen entworfen wurde, welche Das Angelrecht für sich alleine behalten wollen.


Leider kann ich es mir auch nicht andest erklären :roll:



Aber irgend einen "vernünftige" Erklärung muss es geben, leider kenn ich sie nicht.....
SuomiFish

Beitrag von SuomiFish »

...muss keine Yacht sein...habe mein Pedalofischermobil :lol:
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Werni
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Beitrag von Werni »

Mein Schlauchboot eignet sich zum fischen bestens, natürlich ist es gegen Wind anfälliger als ein schweres Boot. Ich hatte früher auch einmal ein Aluboot, das war auch sehr Wind anfällig. Mein Schlauchboot ist 3.5 Meter lang und mit 4.5 PS Motor ca. 100 Kg. schwer. Ankern ist überhaupt kein Problem. Ein Vorteil ist sicher der flache Boden, ob ich einen Schritt von einer Seite zur andern mache merkt man deshalb kaum. Ein leichtes Aluboot neigt sich dabei von einer zur andern Seite.



Gruss Werni
Nicolas2

Beitrag von Nicolas2 »

@ Caracas & Stratos

Stay Cool

Zum Fischen braucht man keine Yacht, auch Ruderboote können eine Nummer bekommen, wenn gewisse Masse erfüllt sind z. B. Freibord min. 30cm usw.

Mit einem Kayak, Offener Kanadier, Schlauchkayak darfst du die innere Uferzone (150m vom Ufer) eh nicht verlassen. So stehts in den Schifffahrtsvorschriften.

Ich glaube das hat auch mit deiner persöhnlichen Sicherheit zu tun. Warst du auch schon auf dem See als es mal richtig zur Sache ging? Auf dem See ist es wie im Gebirge, da können die Bedingungen relativ schnell ändern. Z.B. braucht es nur wenig Wind, geschweige denn Wellen und dein Boot ist nicht mehr kontrollierbar. Könnt ihr 25m Schwimmen mit Kleidern? Tragt ihr Wärmeschutzkleidung (Neopren)? Schwimmwesten? Solchen Situationen sind nur erfahrene Paddler mit voll ausgerüsteten Seakayaks gewachsen.

Ich habe knappe 10 Jahre als Wildwasser und Kayakguide gearbeitet, da weiss ich wovon ich rede.

Wahrscheindlich hat die Seepolizei einfach keine Lust die ganze Zeit nach Ertrinkenden Ausschau zu halten.

Gruss
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Eglizwicker
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Re:

Beitrag von Eglizwicker »

Ich weiss, das ist Leichenschändung im groben Masse, aber ich kann diesen letzten Post einfach nicht so stehen lassen, weil er FALSCH ist und das ärgert mich.
Nicolas2 hat geschrieben: Mit einem Kayak, Offener Kanadier, Schlauchkayak darfst du die innere Uferzone (150m vom Ufer) eh nicht verlassen. So stehts in den Schifffahrtsvorschriften.
Das stimmt überhaupt nicht. Die Beschränkung auf die innere Uferzone gilt nur für Boote <2.50m und "Strandboote und dergleichen". "Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter" sind hier ausdrücklich nicht eingeschlossen.
Nicolas2 hat geschrieben:Ich glaube das hat auch mit deiner persöhnlichen Sicherheit zu tun. Warst du auch schon auf dem See als es mal richtig zur Sache ging?
(...)
Ich habe knappe 10 Jahre als Wildwasser und Kayakguide gearbeitet, da weiss ich wovon ich rede.
Wahrscheindlich hat die Seepolizei einfach keine Lust die ganze Zeit nach Ertrinkenden Ausschau zu halten.
Der gedankliche Kurzschluss ist, dass nur Angler ein Kayak verwenden würden. Da hilft die Erfahrung auf dem Wildwasser wohl leider nichts. :wink:
Kayaks sind ja für ALLE erlaubt. Nur darf man nicht von ihnen aus fischen. All die Stand-Up Paddler, Windsurfer, Sportruderboote, etc.
Muss die Seepolizei sich denn nur über die Fischer Gedanken machen?

Es gibt viele Wassersportgeräte die nichts auf dem See verloren haben, wenn "es mal richtig zur Sache" geht. Aber die "Nur vom immatrikulierten Boot aus fischen"-Regelung hilft der Seepo da überhaupt nichts.

So, ich habe fertig.
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Lutra
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Lutra »

Wenn Du schon präzisierst, dann aber auch richtig.
Das Fischen von Kajaks ist nicht verboten. Das Fischen von nicht imatrikulierten Booten ist verboten (im Kant. ZH).
Da kann man nicht einfach so pauschalisieren. Denn es gibt sehrwohl Kajaks welche, man imatrikulieren kann.
Wechselt man den Kanton (SZ) im selben See, darf man von jeglichen Schwimmhilfen (Bellyboot, Schlauchboot, etc.) aus fischen.
Nicht der Bootstyp ist entscheidend, sondern seine Ausmasse und auch da gibt es Ausnahmen.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

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fisherofmen
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von fisherofmen »

@Lutra
Nenne mir doch hier einmal ein Kajak, welches man immatrikulieren kann? Das würde mich persönlich sehr Wunder nehmen, da ich dieses Kajak sofort kaufen müsste, nebst meinen bisherigen zwei Anglerkajaks... Es würde mir den Zürichsee als Revier öffnen...

Nach der Binnenschifffahrtsverordnung kannst du kein Kajak immatrikulieren:
11. Ruderboot: ein Schiff, das nur mittels Ruder, Tret- oder Handkurbel, Paddel oder auf ähnliche Weise mit menschlicher Kraft fortbewegt werden kann,
[...]
21. Paddelboot: ein von einem oder mehreren Doppel- oder Stechpaddeln mit menschlicher Kraft angetriebenes Schiff. Als Paddelboote gelten insbesondere Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote und dergleichen. Sie gelten im Sinne dieser Verordnung als eine Untergruppe der Ruderboote;
[...]
22 Kennzeichen der Schiffe
Art. 16 Kennzeichnung
1. Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, sind mit den von der zuständigen Behörde zugeteilten Kennzeichen nach Anhang 1 zu versehen.
Davon ausgenommen sind:
[...]
d. Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter.
Schiffe nach Absatz 2 Buchstabe a tragen einen Schiffsnamen, der aus Buchstaben und Zahlen bestehen kann. Schiffe nach Absatz 2 Buchstaben b–d tragen gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters.
[...]

Im Weiteren gibt es noch ein internes Merkblatt der vereinigten Schifffahrtsämter --> https://dl.dropboxusercontent.com/u/102 ... tt%205.pdf

Weitere Infos gibt es hier --> https://www.facebook.com/Kajakfischen/
Ich wäre auch froh, wenn ich die Gewässerliste erweitern könnte. Also, wahre Infos nehme ich gerne entgegen.

Wer beim Kajakfischer eine lockere Interessengemeinschaft sucht, ist hier richtig --> https://www.facebook.com/groups/Kajakfischen.ch/

Gruss
fisherofmen
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Lutra
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Lutra »

Klepper können imatrikuliert werden :wink:
1. Als Segelboot
2. Als Motorboot
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

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fisherofmen
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von fisherofmen »

@Lutra
Das hört sich ja interessant an. Als Segler besonders interessant. :D
Schnelles Vorwärtskommen und erst noch immatrikulationsfähig... Kennst du jemanden, der so ein Klepper eingelöst hat?
Für mein Ocean Kajak gibt es auch ein Segelkit.... Was sagen die Schifffahrtsämter wohl dazu?

Gruss und danke für den Hinweis
fisherofmen
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Eglizwicker
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Eglizwicker »

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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ich bin Sportfischer am Zürichsee und würde die Fischerei gerne von einem geeigneten Kajak aus betreiben. In den Fischereivorschriften des Kantons Zürich wird jedoch festgelegt, dass die Fischerei nur von immatrikulierten Booten aus betrieben werden darf. 
Soweit ich die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) richtig verstanden habe, sind so genannte "Paddelboote", zu welchen auch Kajaks gerechnet werden, generell nicht kennzeichnungspflichtig.
Allerdings sind die Anforderungen an Ruderboote über 2.5m (welche immatrikuliert werden müssen) relativ moderat(Schöpfkelle, Pfeife), so das ich keinen Grund sehe, weshalb diese nicht auch mit einem ordentlich ausgestatteten Kajak erfüllt werden könnten.

Nun wird im Internet in einschlägigen Foren oft postuliert, dass es, aufgrund der fehlenden Kennzeichnungspflicht für Paddelboote in der BSV, nicht möglich ist ein Kajak zu immatrikulieren.
Dies würde folglich auch die Angelei von einem solchen Gefährt auf dem Zürichsee verunmöglichen.
Andererseits wurde mir auch schon zugetragen, dass auf dem Zürichsee Angler in Kajaks unterwegs seien, was ich persönlich, trotz zahlreicher Stunden am Wasser, leider nicht bestätigen kann.

Da ich gerne Klarheit in diesen Punkten hätte, wende ich mich nun also an die offizielle Stelle.

Ist es möglich ein Kajak auf dem Zürichsee immatrikulieren zu lassen?
Falls Ja: Welche Anforderungen müsste ein solches Boot erfüllen?

Vielen Dank für Ihre Mühen.
Guten Tag Herr Baumann
Es ist so, man kann Kajaks nicht immatrikulieren.

In der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) Ar.t 16 Kennzeichnung sind die Schiffe die von der Immatrikulation ausgenommen sind.
unter anderem
Art. 16 Ziff. 2 d Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter.

BSV Art 2 a Fahrzeugarten Ziff. 21 Als Paddelboot gelten insbesondere Kajaks, Kanus, Kanadier, Fahlboote dazu.
Kajaks gibt es auch mit Besegelung und es bleibt doch baumässig ein Kajak und kann nicht immatrikuliert werden.

Mit freundlichen Grüssen
Walter Künzli
Schifffahrtskontrolle des Kantons Zürich
Seestrasse 87
8942 Oberrieden
Ich weiss es gibt Ausnahmen in der Schweiz, aber auf dem Zürichsee und allen anderen Zürcher Seen ist es leider nun einmal so.
Dazu zählt leider Gottes auch der Schwyzerische Teil des Zürichsees. Auf der Schwyzer Kantonsseite über die Fischereivorschriften wird bei den Fischereivorschriften für den Zürich- und den Obersee klar auf die Homepage des ALN Zürich verwiesen womit wir wieder bei den immatrikulierten Booten wären.
Ich glaube grundsätzlich war die nicht mögliche Immatrikulation für Kayaks und dergleichen als Erleichterung gedacht. Damit normale Wassersportler weniger Stress haben.
Weshalb das Fischen nur von immatrikulierten Booten aus möglich ist? Ein Schelm wer böses dabei denkt.. :roll:
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Lutra
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Lutra »

Jetzt noch einmal gaaanz langsam:
Ein Kajak kann man als Kajak nicht imatrikulieren aber man kann ein Kajak als Motorboot oder als Segelboot imatrikulieren. Das Boot bleibt aber trotzdem ein Kajak :wink:
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Eglizwicker »

Walter Künzli - Schifffahrtskontrolle des Kantons Zürich hat geschrieben:Kajaks gibt es auch mit Besegelung und es bleibt doch baumässig ein Kajak und kann nicht immatrikuliert werden.
Der Herr von der Schifffahrtskontrolle scheint das zumindest anders zu sehen. Und ich denke am Ende kommt es nicht darauf an was du oder ich denken, sonder was die Herren vom Amt denken. Steht im Typenschein vom Händler das es ein Kayak ist, dann ist es ein Kayak (Punkt).

Ich saug' mir das ja nicht aus den Fingern, sondern habe extra noch nachgefragt.

Aber wenn du es geschafft hast, dann lasse ich mich von dir gerne vom Gegenteil überzeugen.
Dann gerne mit Bild von deinem Kayak mit ZH-Nummer.

Fraglich wäre noch, ob man ein Kayak in einem anderen Kanton einlösen könnte und mit dieser Nummer dann auch auf dem ZS rumschippern und fischen könnte. Da kenn' ich mich aber nicht aus.
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fisherofmen
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von fisherofmen »

@Eglizwicker
Danke für deine Bemühungen.
Du kannst auch in einem anderen Kanton ein Kajak nicht einlösen. Die Binnenschifffahrtsverordnung ist ein Schweizerische Verordnung zum Binnenschifffahrtsgesetz. Wie du in meinem Post weiter oben sehen kannst, habe ich mir doch sogar das Merkblatt Nr. 5 der Vereinigten Schifffahrtsämter besorgt. Meine Idee war es einmal, mein Slayer mit Propellerantrieb als Pedalo einzulösen. Aber auch das funktioniert nicht, da die Grundform noch immer ein Kajak ist. Ausserdem fehlen dem Kajak grundsätzlich die benötigten Schiffspapiere vom Hersteller, die man für eine Immatrikulation bräuchte. Es bleibt dem Kajakfischer also nur übrig, den Kanton zu wechseln.
Oder mit der Zeit eine Lobby zu bilden und das Bedürfnis durchzusetzen. Ich denke mir, die Kitesurfer hatten auch eine lange Durststrecke...
Nur sind wir Kajakangler halt eine sehr kleine Gemeinschaft. Auf Facebook versuchen wir die Kajakfischer ein bisschen zu sammeln und wer weiss, vielleicht klappt es ja doch einmal. Mein Kajak dürfte vermutlich viel stabiler im Wasser liegen, als manche Nussschale die immatrikuliert herumkurvt. Ich sehe das Verbot auch nicht ein. Man könnte ja das Verbot auf "Strandboote" reduzieren, damit nicht von jeder Luftmatratze und von jedem Billigschlauchboot vom Discounter aus gefischt werden kann...
fisherofmen
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