Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

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thymallus
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von thymallus »

Züriseekalmar hat geschrieben: Mir ist genau das selbe passiert, der Sideplaner blibe zwar dran, jedoch war das 23SFR teure Köfisystem weg. Das Kursschiff ist von hinten links gekommen und hat das System des rechten Sideplaners einfach abgerissen. Wie sieht das rechtlich aus? Wer ist hier eigentlich schuld, da ich die erste Saison am Schleppen bin will ich das Maul nicht allzuweit aufreisen, dennoch habe ich mich sehr geärgert.
Tja, wenn das Kursschiff kommt gibt es nur eins, Schleppfischen hin oder her: Du musst Dich vom Acker machen! Das hat nämlich immer Vortritt (gilt auch für Segler, die unter Segel fahren und Ruderboote). Es kann sich für 8ps-Fahrer durchaus lohnen, die Binnenschifffahrtverordnung mal genauer zu studieren. Nur damit es klar ist: Der weisse Ball ist kein Vortrittssignal! Er berechtigt lediglich dazu, in der inneren Uferzone parallel zum Ufer zu fahren (aber nicht direkt vor Hafeneinfahrten!), und weist andere Motorboote darauf hin, dass da einer schleppt und sie seitlich und hinten Abstand zu halten haben (unter Berücksichtigung der Vortrittsregeln gemäss BSV).
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
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fischer
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von fischer »

Nur damit es klar ist: Der weisse Ball ist kein Vortrittssignal! Er berechtigt lediglich dazu, in der inneren Uferzone parallel zum Ufer zu fahren (aber nicht direkt vor Hafeneinfahrten!), und weist andere Motorboote darauf hin, dass da einer schleppt und sie seitlich und hinten Abstand zu halten haben (unter Berücksichtigung der Vortrittsregeln gemäss BSV).
Genau richtig! Der Schleppangler ist wegen seiner schlechten Manöverierbarkeit auch verpflichtet vorausschauend und defensiv zu fahren. Viele unserer Fischerkollegen haben da ein falsches Verständnis, welches früher oder später zu neuen Verboten führen kann. Einige Seen haben das schon, indem Sideplaner etc. nur in einem bestimmten Abstand zum Boot geführt werden dürfen.

Ich wünsche allen einen guten Rutsch und Petri-Heil für 2016!
Schlammbarbe

Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Schlammbarbe »

Suchwort;; Verordnung 747.201.1 über die Schifffahrt auf...

Da sind auch alle Flaggen, Taucher u.s.w.


Auf dem Bodensee gilt wegen der Internationalen Vereinbarung die BSO.
Mit geringfügigen Abweichungen, aber wichtig zu wissen.

Noch zum Kursschiff:
Auch diese haben eine signalisation "Grüner Ball" wenn sie auf Kurs sind.
Mir ist das nämlich in der letzten oder zweitletzten Fahrstunde vor der Praktischen Motorbootprüfung passiert.

Das Kursschiff kam von links, da sagte der Hafenmeister und Fahrlehrer zu mir;
Wollen wir mal testen ob er unsere Vorfahrt toleriert?
Ich; Was, willst Du mich Veräppeln, das ist das Kursschiff.
Er; Ja, aber hast Du nicht gesehen, er hat den grünen Ball nicht gesetzt. Und somit gliedert er sich eigentlich
in den "Normalen" Bootsverkehr ein und müsste sogar von links kommend, uns Vortritt gewähren.
Ich; Entweder packst Du mal die Schwimmwesten und Notflagge aus oder ich drehe ab. Ich drehte ab.

Wie einige hier gesagt haben, mit gesundem Menschenverstand und nicht auf sein "Recht" beharrend ginge es auf unseren
Gewässern einiges Entspannter zu und her.
Beispiele gibt es genug in allen Kategorien. Manche machen Fehler aus nicht wissen, das ja einem bekanntlich nicht
schützt. Manche denken wirklich der See gehöre nur Ihnen, ob Jacht, Sportboot, Kleinboot, von den Seglern hat hier glaub gar noch niemand etwas erwähnt, auch Angler ob mit oder ohne Prüfung.
Wer Motorrad fährt kann es auch gut verstehen das es gescheiter ist mal nicht auf sein Vortritt zu beharren.

Ausserdem halte ich mir auch das alte Sprichwort vor Augen;
Wasser hat keine Balken. Damit meine ich, im Strassenverkehr bei einem Unfall bist Du vielleicht bewusstlos im Auto oder liegst benommen im Strassengraben. Wenn Du Glück hattest mit leichten Verletzungen.
Auf dem See ertrinkst Du benommen im Wasser innert Sekunden ab. Sogar wenn sofort Hilfe kommt ist es zu spät.

Man kann nur Froh sein das nicht mehr passiert auf unseren Gewässern. Wie andere auch sagten; Sonst werden die
Vorschriften angepasst. Und dann geht bei manchen auch das Geheule los; Geldmacherei, ich muss in einen Theoriekurs
machen u.s.w.
Muss man bei einem Töffli ja auch :D
Züriseekalmar hat geschrieben: Wie sieht das rechtlich aus? Wer ist hier eigentlich schuld, da ich die erste Saison am Schleppen bin will ich das Maul nicht allzuweit aufreisen,
Antwort; DU
Spätestens jetzt in der Winterpause hast Du sicher Zeit Dich etwas schlauer zu machen. Dann bist für die nächste
Schleppsaison gewappnet.
Petri Dir und allen anderen für die nächste Saison,
Schiff und Mastbruch, Schlammbarbe.
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Züriseekalmar
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Züriseekalmar »

Alles klar, danke für den Hinweis. Du hasst recht, etwas Zeit in die Zürichsee-Verkehrsordnung zu investieren ist wohl keine schlechte Idee, ist mir doch im Seeforellenfieber glatt untergegangen. :mrgreen:
GRutsch und noch viel mehr einen guten Start in die Felchensaison!
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Eglizwicker
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Eglizwicker »

pebecke hat geschrieben:Ein weiterer zugelassener Blödsinn sind die 40 meter seitliche Auslegung der Schleppschnüre so wie 8 Zügel pro Fischer im Boot.
2x 20 m würden reichen und ebenso 4 Zügel
Diesen Teil der Fischereigesetzgebung ist mir ebenfalls ein bisschen schleierhaft.. Wenn ich vom Ufer aus fische sind zwei Ruten erlaubt, wenn ich vom stehenden/treibenden Boot aus fische, drei.
Und wenn ich schleppe - Acht Zügel?!
Ich verstehe nicht genau wie der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung rechtfertigt.
Früher gabs noch unterschiedliche Patente, aber heute kosten alle Bootspatente gleich viel. Wenn ich mir die "abgefischte" Seefläche (und ich meine das druchaus auch in die Tiefe) überlege sind die Unterschiede gewaltig.
Ich ziele nicht darauf ab, dass man vom stehenden Boot mit acht Schnüren fischen darf, sondern ich denke, dass eine Reduktion auf vier Zügel zum schleppen und eine zusätzliche Einschränkung der Auslegerweite zweckdienlich wäre.
Ich sehe kein Argument, weswegen man beim Schleppfischen mit mehr Schnüren klarkommen sollte als bei einer anderen Fischereiart. Zudem "riecht" diese Art des Fischens auch sehr nach "professionellem" Fischfang.
Letztendlich sollte dies auch die Navigationsprobleme etwas entschärfen..
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Flümi
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Flümi »

Die Schleppfischer könnten auch damit argumentieren, dass der stehende Bootsfischer (in eurem Kanton) 3 Gamben mit je 5 Haken (?), also insgesamt 15 Köder (?) runterlassen kann? Ein Schleppfischer kann "nur" 8 Köder verwenden? Und wenn man SOWAS verwendet, kann man sogar alle 3 Ruten "aktiv"/bewegt fischen? :lol:

Bei uns im Kanton BE kann man auf den grossen Seen mit max. 6 Ködern schleppen. Wenn man nicht schleppt, kann man 6 Schäubli UND noch eine Rute verwenden. Wobei ich sagen muss, dass ich auf dem Bielersee in meinem ganzen Leben noch nie Leute mit Schäubli fischen sah. Diese Fischerei ist wohl ausgestorben?
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante Bild

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Eglizwicker
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Eglizwicker »

Jetzt hast du mich aber neugierig gemacht: Was ist ein Schäubli?
Das kennen wir hier nicht, respektive nicht unter diesem Namen.

Theoretisch hindert niemand den Schleppfischer daran, sich acht Hegenen an die Zügel zu hängen. Zumindest ist das nirgendwo ausdrücklich verboten.
Warum einer mit 40 Nymphen/Fischimitationen/was auch immer (was GENAU eine Hegene ist, steht nämlich nirgends!) schleppen will, ist eine andere Frage. Andererseits könnte das auf Egli sogar noch funktionieren. :shock:

Ausserdem gibts ja keine Trennung: Es gibt nur ein Bootspatent. Jeder kann wählen wie er fischen will und für mich kommt selbst vom Boot höchstens eine tote Rute in Frage. Da ich fast ausschliesslich Spinnfische und Schleppfischen als "Altherren" Fischerei betrachte. :wink:

Ich denke man wird auch keinen Fliegenfischer finden, der unbedingt mit zwei oder drei Ruten fischen will.

Mir geht's darum, dass ich das Fischen als Freizeitbeschäftigung betrachte. Der Fang des Fisches ist das Ziel, aber es soll in meinen Augen nicht darum gehen am Abend einen mögichst grossen Haufen Fische im Boot zu haben. Das kann man so oder so nicht alles so schnell essen und Verkaufen ist ja nicht erlaubt (Mir sind allerdings zahlreiche Leute bekannt, die das nicht so genau nehmen, ich weiss).

Deswegen würde ich es als sinnvoll erachten, wenn der Gesetzgeber das berücksichtigt und zB auch die Maximalfangzahlen absenkt. Irland macht's vor! So extrem muss es nicht sein, aber ich lasse lieber mal wieder einen kleinen Fisch frei (Mindestmasse) oder auch einen Kapitalen (Maximalmasse) und nehme nur genug für ein Abendessen mit nach Hause (Fang-Limit), dafür überleben auch mehr Fische und die Fang-Chancen sind insgesamt höher.
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Rolf »

Flümi hat geschrieben:Wobei ich sagen muss, dass ich auf dem Bielersee in meinem ganzen Leben noch nie Leute mit Schäubli fischen sah. Diese Fischerei ist wohl ausgestorben?

..... ganz und gar nicht Stefan. Auf dem Oberen Bielerseeteil hat das "Schäublifischen" eine grosse Tradition und wird von einigen Fischern "fleissig" und erfolgreich praktiziert 8)


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Eglizwicker hat geschrieben:Was ist ein Schäubli?
Das kennen wir hier nicht, respektive nicht unter diesem Namen.

Das Schäubli ist eine schwimmende, frei treibende, an einem freien Schwimmer aufgerollte und herabhängende Schnur.
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von hecht54 »

jetzt wind wir aber auf einem sehr hohen Niveau. Der Uferfischer mit zwei Ruten mag den Fischern im Boot drei Ruten nicht gönnen, und auch acht Zügel sind zu viel. Hier riecht es stark nach Missgunst. In meinem Gewasser kann ich mit 12 Zügel fischen, habe aber beim Hecht fischen noch nie mehr als 6 im Wasser gehabt. Trotzdem bin ich nicht dagegen, wenn einer mit 12 Zügeln fischt. Wenn ein Seefischer dem Uferfischer, und der Uferfischer dem Flussfischer an der Ausrüstung herumnörgeln will, dann geht es nicht mehr lange und den "Stürmihüng" (damit meine ich allen Fischern) wird bald das Fischen total verboten.

Besinnt euch auf das Thema "Regeln im Bootsverkehr!!!
Schlammbarbe

Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Schlammbarbe »

Eglizwicker hat geschrieben: Warum einer mit 40 Nymphen/Fischimitationen/was auch immer (was GENAU eine Hegene ist, steht nämlich nirgends!) schleppen will, ist eine andere Frage.
ist schon beschrieben; 5 einzelne Anbissstellen, an manchen Gewässern darf unter dem Blei keine Anbiss-stelle mehr sein. Gehört zur vertikalen Angelei und darf nicht geschleppt werden und vom Boot auch nicht geworfen.

Die Schäublis sind wieder am Aufkommen, scheint mir. Wurde letztes jahr früh Morgens ein paar mal gefragt, ob ich etwa
ein Schäubli rumtreiben gesehen habe. Für mich hat es nichts mit Angeln zu tun. Genauso wie die Schwebeschnüre.
Nicht auszudenken wenn jeder 100m Schnur mit 50 Haken setzen würde. Letzteres müsste man nicht mal verbieten, man könnte sich nur die Tinte sparen und es nicht mehr ins Konkordat aufnehmen. Angeln für verhungernde.
Ob 12 Zügel oder 6 Ruten, meine Erfahrungen zeigen das man keinen einzigen Fisch mehr fängt, geschweige denn das doppelte.
hecht54 hat geschrieben: dann geht es nicht mehr lange und den "Stürmihüng" (damit meine ich allen Fischern) wird bald das Fischen total verboten.

Besinnt euch auf das Thema "Regeln im Bootsverkehr!!!
:v: :v: :v:

Es werden auch nicht schmälere Autos gebaut weil der Fahrer nicht mit den Verkehrsregeln zugange kommt.
obelix

Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von obelix »

Eglizwicker hat geschrieben:Theoretisch hindert niemand den Schleppfischer daran, sich acht Hegenen an die Zügel zu hängen.
dann solltest dich nochmals mit den vorschriften vertraut machen. 1 anbissstelle pro zügel.
berufsfischer

Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von berufsfischer »

Right. Und schleppangelfischerei mit maximal 8 Köder. But how cares.
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Eglizwicker
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Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Eglizwicker »

Da hat Obelix recht und ich entschuldige mich für den Fehler.
Das ändert allerdings nichts an meiner Aussage: Ich finde acht Köder zuviel - oder fünfzehn - auch wenn ich es für einen Unterschied halte, ob man mit voller Auslegerweite in unterschiedlichen Tiefen stundenlang über den See kurvt, oder vertikal / werfen mit Drop-Shot oder Hegene fischt.

Und nein, Hecht54, da geht es nicht um Neid, es geht um die Erkenntnis, dass Fische eine endliche Ressource sind, die von allen Seiten unter Druck stehen. Die Gewässer verändern sich, es gibt immer mehr Leute, die sie nutzen und es gibt genügend Fischer die sich über sinkende Fangzahlen und den Rückgang von kapitalen Fischen aufregen und dafür Kläranlagen, Kormoran und wer auch immer sonst noch verantwortlich machen.
Wir Menschen müssen einsehen, dass wir die Hauptschuld am Rückgang der Fische tragen und als Fischer müssen wir einsehen, dass wir im Speziellen einen massgeblichen Anteil daran haben. Und wenn wir nicht wollen das uns das Fischen ganz verboten wird, sind wir vielleicht gut beraten wenn wir von uns aus auf etwas "Effizienz" und Fangmenge verzichten.

Danke Felchenfischer für die Aufklärung!

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Ich fische fast ausschliesslich vom stehenden Boot und die Schleppfischer halten sich in aller Regel fern. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel: Manchmal fahren sie auch so nah durch, dass man aufpassen muss, dass sie einem den Wobbler nicht wegrasieren Fische vergrämen inklusive!. Aber das sind nicht die "Lokalmattadoren"- Die sind anständig.
Die mit den weiten Auslegern wagen sich aller Regel nicht so nah zu uns an's Ufer..
Schlammbarbe

Re: Regeln im Bootsverkehr (zB beim Schleppen)

Beitrag von Schlammbarbe »

Eglizwicker hat geschrieben:
Wir Menschen müssen einsehen, dass wir die Hauptschuld am Rückgang der Fische tragen und als Fischer müssen wir einsehen, dass wir im Speziellen einen massgeblichen Anteil daran haben. Und wenn wir nicht wollen das uns das Fischen ganz verboten wird, sind wir vielleicht gut beraten wenn wir von uns aus
die Vorschriften durchlesen UND UNS AUCH DARAN HALTEN.
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