Nun habe ich mich versucht mich schlau zu machen, was meine Freundin an Ködern alles benutzen darf.
Nun steht da bei Punkt C., das Drillinge ohne Wiederhaken bei der Patentfischerei erlaubt seien, Einzelhaken mit Wiederhaken dürfen nur von Sachkundeausweisbesitzern benutzt werden. Heisst das meine Freundin darf mit Drillingen am Köder fischen, solange diese keinen Wiederhaken haben?Fanggeräte und Hilfsmittel
§ 12.
Für die patentpflichtige Fischerei sind folgende Fanggeräte und Hilfsmittel erlaubt:
a.
ein Köder pro Schnur/Zügel (Ausnahme: Hegene);
b.
höchstens drei Einzel
-
oder Mehrfachhaken pro Köder;
c.
Mehrfachhaken (Zwillinge und Drillinge) ohne Widerhaken
, Einfachhaken mit Widerhaken dürfen nur
durch Personen mit Sachkundenachweis verwendet werden;
d.
die Hegene mit höchstens fünf Ködern mit Einfachhaken;
e.
Feumer (Kescher);
f.
Fischortungsgeräte;
g.
Fanggeräte f
ür den Köderfischfang gemäss § 9
hier wäre der Link zu den neuen Bestimmungen.
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirekt ... atiert.pdf

