Neuerdings braucht es am Hallwilersee ab sofort ein Patent, die sogenannte Freianglerkarte für den Aargauer Teil
Auszug aus dem Fischereigesetz Kt. Aargau
Freianglerei
Die Freianglerei im Hallwilersee benötigt die Freiangelkarte.
Die Freianglerei ist im Hallwilersee während der Monate November, Dezember, Januar und Februar verboten.
Die Freianglerei darf von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr ausgeübt werden.
Die Freianglerei darf ausschliesslich vom Ufer aus ausgeübt werden mit einer Angelrute bzw. mit einer Schnur mit einem einfachen Angel. Die Angelrute ist dauernd unter Kontrolle zu halten.
Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichen Ködern ist verboten. Es ist nicht erlaubt, die Fische durch Anfüttern, d.h. Streuen oder Legen von Ködern oder Futter anzulocken.
