Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Hier ist der Platz, um Eure Fänge zu präsentieren.
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steibock
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Re: Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Beitrag von steibock »

Sali zäma, guter Bericht Danke!

Gemäss Fischeriereglement ist nichts erwähnt das dort nicht gefischt werden kann. Jedoch hat es zwischen Neuhüsli und Glashütten noch ein kleines Naturschutzgebiet. Ich gehe mal davon aus, das in diesem Bereich die Fischerei verboten ist. Ich bin diese Strecke mal abgelaufen bis zur Kantonsgrenze zwischen dem Chessiloch und dem Bogental. Die Wassermenge oberhalb von Neuhüsli ist sehr beschieden, es hat jedoch vereinzelt Gumpen die befischbar sind habe jedoch nur untermässige Bachforellen gesichtet.

Die Strecke zwischen Erschwil und Beinwil ist meiner Meinung nach die interessanteste Strecke, da die Lüssel relativ wild fliesst.
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Martin
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Re: Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Beitrag von Martin »

Das Angeln in Naturschutzreservaten ist eigentlich nicht verboten (Uferbegehungsrecht), dies hatten wir hier im FF schon irgendwo mal, setzt aber sicherlich ein bisschen mehr Rücksicht voraus wie man sich dort bewegt. Die Frage ist aber auch, ob es überhaupt attraktiv ist um dort zu Angeln, der Bach ist auf dieser Strecke stark begradigt.

Eine Anfrage an das FI wegen der Patentgewässergrenze in Nunningen (Chastelbach) und Beinwil (Lüssel) wurde von mir mal abgesetzt, der zuständige ist aber momentan in den Ferien.
Gruss Martin

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steibock
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Re: Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Beitrag von steibock »

Auf die Antwort des FI bin ich gespannt, da es im Bereich der Glashütte eine Tafel an Bach steht mit der Auftschrift "Fischerieschohngebiet" steht
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steibock
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Re: Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Beitrag von steibock »

Zum Thema wie gross die Forellen in der Lüssel werden können ... (das Foto ist zwar nicht das schönste, dafür ist die Forelle umso schöner!)

Bild
genoni33

Re: Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Beitrag von genoni33 »

Wow, Petri euch beiden! ;)
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Martin
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Re: Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Beitrag von Martin »

Bin euch Interessierten noch eine Antwort schwach.
Antwort vom FI Solothurn hat geschrieben:zum Patentgewässer Chastelbach:
Hier gilt die Einmündung des im untersten Abschnitt eingedolten Chaltenbaches als obere Grenze für die Patentfischerei.
Bis jetzt ist diese Stelle nicht mit entsprechenden Tafeln markiert. Wir hatten dieses Projekt mit dem Fischereipächter des oberliegenden Chastelbachabschnittes bereits vorbesprochen und Tafel-Entwürfe für die Platzierung liegen vor.
=> Möglichst baldige Realisierung geplant.
=> Präzisierung im Statistikbüchlein vorgesehen.

zum Patentgewässer Lüssel:
Hier haben wir explizit keine obere Fischereigrenze angegeben. Die Lüssel könnte demnach bis zur oberen Kantonsgrenze befischt werden.
Andererseits gibt es von früher her noch eine Schongebietstafel beim Brüggli (Wegknick) an der Lüssel südlich der Glashütte. Der Lüssel-Abschnitt oberhalb ist demnach als Fischereischongebiet markiert. In diesem Abschnitt werden, wie in diversen weiteren Zuflüssen der Lüssel – vom FV Thierstein Jungfische für den Besatz in andere Gewässer (u.a. in den Unterlauf der Lüssel) aufgezogen.
=> Eine weitere örtliche Präzisierung ist nicht vorgesehen.
Gruss Martin

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steibock
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Re: Farioausflug an die Lüssel / SO vom 6.7.2012

Beitrag von steibock »

Eine schlechtere Antwort vom FI ist fast nicht möglich betreffend der Lüssel, wie interpretiert Ihr diese Antwort? Ist die Fischerei in der Lüssel bis zur Kantonsgrenze nun erlaubt oder nicht?
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